Organisation
Nach der Geburt: was zu erledigen ist
Eine Frist ist wirklich kurz: Dein Kind muss innerhalb von sieben Werktagen beim Standesamt angemeldet werden. Alles andere lässt sich der Reihe nach abarbeiten.
- Lesezeit 4 Minuten
- Geprüft 15.10.2026
Was vor den Formularen kommt
Melde dich bei deiner Hebamme oder in der Praxis, wenn:
- du Fieber bekommst, der Wochenfluss plötzlich stark wird oder unangenehm riecht;
- du starke Schmerzen hast, im Bauch, in der Brust oder in einem Bein;
- dein Baby jünger als drei Monate ist und 38 Grad Celsius oder mehr hat;
- du dich anhaltend niedergeschlagen fühlst oder dich nichts mehr freut.
Bei Atemnot, Brustschmerzen, Kreislaufproblemen oder sehr starken Schmerzen sofort 112. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Die Anträge haben Zeit, dein Körper nicht.
Schnell-Check: das Wesentliche
- Sieben Werktage für die Anmeldung beim Standesamt – das ist die enge Frist.
- Die Geburtsurkunde ist der Schlüssel: Ohne sie laufen die anderen Anträge nicht.
- Mehrere Ausfertigungen gleich mitbestellen, Kindergeld und Elterngeld brauchen eigene.
Zuerst: das Standesamt
Dein Kind muss innerhalb von sieben Werktagen beim Standesamt angemeldet werden. Bei einer Klinikgeburt übernimmt die Klinik häufig die Meldung – klär im Kreißsaal, ob das der Fall ist und was ihr selbst tun müsst.
Bei der Anmeldung legt ihr den Namen des Kindes fest und bekommt die Geburtsurkunde. Bestellt gleich mehrere beglaubigte Ausfertigungen: Kindergeld, Elterngeld und die Krankenkasse brauchen jeweils eigene, und Nachbestellen kostet Zeit.
Dann: die Krankenkasse
Informiere deine Krankenkasse über die Geburt und melde dein Kind zur Familienversicherung an. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Untersuchungen und Impfungen abgerechnet werden – und später auch für Kinderkrankengeld.
Geld beantragen
Diese Leistungen laufen über verschiedene Stellen und haben verschiedene Fristen:
- Kindergeld bei der Familienkasse.
- Elterngeld bei der Elterngeldstelle – Einzelheiten und die Varianten stehen in Elterngeld beantragen und Elterngeld: welche Variante?.
- Mutterschaftsleistungen, siehe Mutterschaftsgeld.
- Elternzeit wird nicht beantragt, sondern beim Arbeitgeber angemeldet – mit eigener Frist, siehe Elternzeit anmelden.
Elterngeld und Elternzeit haben beide ihre eigenen Stichtage. Wer sie übersieht, verliert Monate, die sich nicht nachholen lassen – deshalb stehen sie bei uns in eigenen Artikeln.
Wenn ihr nicht verheiratet seid
Dann kommen zwei Schritte dazu, die beide schon vor der Geburt möglich sind:
- Die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt oder Jugendamt, siehe Vaterschaft anerkennen.
- Die Sorgeerklärung beim Jugendamt oder bei einer Notarin, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht wollt. Ohne sie liegt das Sorgerecht allein bei der Mutter.
Beides vor der Geburt zu erledigen, spart in den ersten Wochen Wege. Das ist einer der Gründe, warum Vor der Geburt organisieren sich lohnt.
Wenn du alleinerziehend bist
Dann kommen Kindesunterhalt und gegebenenfalls Unterhaltsvorschuss infrage. Bei Konflikten kannst du beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen – das Amt übernimmt dann die Durchsetzung des Unterhalts und ist für dich kostenfrei.
Gesundheit und Termine
Neben den Ämtern stehen die Vorsorgetermine an. Die U2 liegt zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag, die U3 in der vierten bis fünften Lebenswoche – Einzelheiten in U-Untersuchungen im Überblick. Wenn ihr noch keine kinderärztliche Praxis habt, wird es jetzt dringend: Kinderärztin finden.
Bei einer Frühgeburt solltest du außerdem deinen Arbeitgeber informieren, weil sich die Schutzfristen verschieben. Mehr dazu in Mutterschutz.
Was warten darf
Fast alles andere. Die ersten Wochen sind Wochenbett, und das ist keine Floskel: Was in dieser Zeit mit deinem Körper passiert, steht in Wochenfluss und Rückbildung. Wenn du dich dauerhaft niedergeschlagen fühlst, hilft Babyblues oder Depression? beim Einordnen.
Wenn jemand fragt, womit er helfen kann: Diese Anträge sind eine gute Antwort. Formulare kann auch jemand ausfüllen, der nicht gerade entbunden hat.
Zum Kindergeld im Einzelnen – Höhe, Frist und Antrag – steht alles in Kindergeld beantragen.
Wenn du unsicher bist
Deine Hebamme kennt die Reihenfolge und sagt dir, was in deinem Bundesland anders läuft – die Zuständigkeiten unterscheiden sich. Für verbindliche Auskünfte sind Standesamt, Familienkasse und Elterngeldstelle zuständig; wir geben hier die amtlichen Informationen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung.
Für die spätere Betreuung lohnt eine frühe Anmeldung: Kita-Platz: Rechtsanspruch und Anmeldung.
Sinkt das Einkommen nach der Geburt, lohnt ein Blick auf den Kinderzuschlag – er wird nicht rückwirkend gezahlt.
Mehr zur Versicherung deines Kindes steht in Krankenversicherung fürs Baby; für Reisen siehe Ausweis fürs Baby.
Nicht vergessen: die Kindererziehungszeiten für die Rente beantragen.
Alle Fristen auf einem Blatt zum Abhaken: Nach der Geburt: Fristen und Erledigungen.
Welche Ausweisdokumente ältere Kinder brauchen, steht in Ausweis und Reisepass für Kinder.
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Quellen
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Checkliste nach der Geburt. Abgerufen am 15.10.2026. familienportal.de
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt. Abgerufen am 15.10.2026. familienportal.de
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de: Checkliste – Organisatorisches nach der Geburt. Abgerufen am 15.10.2026. familienplanung.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 15.10.2026. 116117.de