Organisation

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Während der Mutterschutzfristen fällt dein Gehalt nicht weg – es wird aus zwei Quellen ersetzt. Zusammen erreichen die Leistungen normalerweise etwa dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor der Geburt.

Von Danny · Geprüft am 20.08.2026 · Quellen: Bundesministerium und Gesetzestext · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Geprüft 20.08.2026
Schematische Darstellung: ein Formular mit Stift
Illustration: Mamalotse

Was Geld nicht regelt

Unabhängig von allen Anträgen gilt in der Schwangerschaft:

  • Jede Blutung gehört abgeklärt.
  • Fruchtwasserabgang oder regelmäßige Wehen vor dem Ende der 37. Woche.
  • Starke Kopfschmerzen, Sehstörungen oder Schmerzen im Oberbauch.
  • Und im Wochenbett: Fieber ab 38 Grad.

Bei Kreislaufproblemen, Ohnmachtsgefühl oder sehr starken Schmerzen sofort 112. Sonst in deiner Praxis anrufen; außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.

Schnell-Check: wer zahlt was

  1. Gesetzlich versichert: Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus Zuschuss vom Arbeitgeber.
  2. Nicht gesetzlich versichert: Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung in Höhe von 210 Euro.
  3. Zusammen erreichen die Leistungen normalerweise etwa dein bisheriges durchschnittliches Einkommen.

Die beiden Bausteine

Während der Schutzfristen haben Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Zusätzlich besteht in der Regel ein Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber.

Zusammen sind diese Leistungen normalerweise so hoch wie das durchschnittliche Einkommen in den letzten drei Monaten vor der Geburt. Der Sinn ist also, dass die Schutzfrist dich finanziell nicht schlechter stellt.

Wenn du nicht gesetzlich versichert bist

Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung in Höhe von 210 Euro. Dasselbe gilt, wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde.

Auch in diesem Fall kann der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld weiterhin beansprucht werden. Wie das in deinem Fall aussieht, klärst du direkt bei der zuständigen Stelle.

Was der Arbeitgeber davon trägt

Für Arbeitgeber gibt es dafür ein Umlageverfahren: Alle Arbeitgeber nehmen am sogenannten U2-Verfahren der Krankenkassen teil, über das ihnen die Aufwendungen auf Antrag erstattet werden. Zuständig sind die gesetzlichen Krankenkassen.

Warum das für dich relevant ist: Die Kosten bleiben nicht bei deinem Betrieb hängen. Das nimmt einem Argument die Grundlage, das Schwangere manchmal zu hören bekommen.

Was du wann erledigst

  • Bescheinigung über den errechneten Termin von Ärztin oder Hebamme besorgen – sie wird für den Antrag gebraucht.
  • Antrag bei der Krankenkasse stellen, sobald die Bescheinigung vorliegt. Die Fristen erfragst du dort direkt.
  • Arbeitgeber informieren, damit der Zuschuss berechnet werden kann.
  • Nach der Geburt die Geburtsbescheinigung nachreichen.

Direkt im Anschluss geht es weiter mit dem Elterngeld – und die Monate mit Mutterschaftsgeld werden dort angerechnet. Mehr dazu in Elterngeld: die Varianten.

Wenn du unsicher bist

Das ist kein Rechtsrat. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt – also deine Krankenkasse, deine Elterngeldstelle, die Aufsichtsbehörde oder das Jugendamt. Stand: August 2026.

Beträge und Anspruchsvoraussetzungen können sich ändern. Verlass dich auf die Auskunft deiner Krankenkasse und die Angaben des Familienportals des Bundes, nicht auf Zahlen aus Foren.

Zu den Fristen selbst: Mutterschutz: Schutzfristen und was sie bedeuten.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen. Abgerufen am 20.08.2026. bmbfsfj.bund.de
  2. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Wie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt? Abgerufen am 20.08.2026. familienportal.de
  3. Mutterschutzgesetz (MuSchG), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 20.08.2026. gesetze-im-internet.de
  4. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 20.08.2026. 116117.de