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Elterngeld: die Varianten im Überblick

Elterngeld ist keine einzelne Leistung, sondern ein Baukasten aus drei Bausteinen. Wer das Prinzip einmal verstanden hat, kann den Rest mit dem offiziellen Rechner planen – ohne sich durch Forenbeiträge zu arbeiten.

Von Danny · Geprüft am 20.08.2026 · Quellen: Bundesministerium und Gesetzestext · Orientierung, kein medizinischer Rat

Schematische Darstellung: ein Formular mit Stift
Illustration: Mamalotse

Was Elterngeld nicht ersetzt

Im Wochenbett gelten unabhängig von allen Anträgen:

  • Fieber ab 38 Grad – immer, unabhängig davon, wie du dich sonst fühlst.
  • Der Wochenfluss riecht unangenehm oder wird plötzlich wieder stärker und heller.
  • Starke Unterbauchschmerzen oder eine Wunde, die schmerzt, rot ist oder nässt.
  • Schmerzen, Schwellung oder Wärme in einem Bein oder plötzliche Atemnot.

Bei Kreislaufproblemen, Ohnmachtsgefühl oder sehr starken Schmerzen sofort 112. Sonst in deiner Praxis oder im Kreißsaal anrufen; außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.

Schnell-Check: die drei Bausteine

  1. Basiselterngeld – nur in den ersten 14 Lebensmonaten deines Kindes.
  2. ElterngeldPlus – länger, dafür höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes pro Monat; sinnvoll, wenn du in Teilzeit arbeitest.
  3. Partnerschaftsbonus – bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten. Auch für Alleinerziehende möglich.

Wie lange es welche Variante gibt

Basiselterngeld kannst du nur in den ersten 14 Lebensmonaten deines Kindes bekommen. Danach sind nur noch ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus möglich.

Ein Elternteil muss für mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen. Die Monate lassen sich untereinander aufteilen, hintereinander oder abwechselnd beziehen, unterbrechen und später fortsetzen.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine Einschränkung beim gleichzeitigen Bezug: Basiselterngeld können beide Elternteile in der Regel nur für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen.

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ist interessant, wenn du während des Bezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchtest. In ElterngeldPlus-Monaten wird höchstens die Hälfte des zustehenden Basiselterngeldes ausgezahlt – dafür verlängert sich der Bezugszeitraum über den 14. Lebensmonat hinaus.

Die Rechnung dahinter ist einfach: aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate.

Wovon die Höhe abhängt

Die Höhe hängt von deiner Lebenssituation und der gewählten Variante ab. Das Familienportal des Bundes nennt als Orientierung: ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro ElterngeldPlus bekommst du zum Beispiel dann, wenn du vorher kein Einkommen hattest – oder wenn du nach der Geburt genauso viel verdienst wie davor.

Bei mehreren Kindern sind Zuschläge möglich, etwa bei Zwillingen oder älteren Geschwistern.

Rechne nicht selbst. Das Bundesfamilienministerium stellt einen Elterngeldrechner mit Planer bereit, mit dem du die Varianten unverbindlich durchspielen kannst. Das ist verlässlicher als jede Tabelle im Netz – auch als eine auf dieser Seite.

Was mit dem Mutterschaftsgeld passiert

Monate, in denen du Mutterschaftsgeld beziehst, gelten als von der Mutter verbrauchte Basiselterngeldmonate. Das überrascht viele bei der Planung – rechne diese Monate von Anfang an mit ein. Mehr dazu in Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.

Wenn du unsicher bist

Das ist kein Rechtsrat. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt – also deine Krankenkasse, deine Elterngeldstelle, die Aufsichtsbehörde oder das Jugendamt. Stand: August 2026.

Beträge und Regeln ändern sich; für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten Neuregelungen. Prüf den Stand immer beim Familienportal des Bundes oder bei deiner Elterngeldstelle.

Wie und wann der Antrag gestellt wird, steht in Elterngeld beantragen. Zur unbezahlten Auszeit vom Job: Elternzeit anmelden.

Quellen

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Was Sie zum Elterngeld wissen müssen. Abgerufen am 20.08.2026. familienportal.de
  2. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Wie lange kann ich Elterngeld bekommen? Abgerufen am 20.08.2026. familienportal.de
  3. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 20.08.2026. gesetze-im-internet.de
  4. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 20.08.2026. 116117.de