Organisation
Elternzeit anmelden: Fristen und Regeln
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Job – nicht zu verwechseln mit dem Elterngeld, das das Einkommen ersetzt. Beides wird getrennt beantragt, bei verschiedenen Stellen und mit verschiedenen Fristen.
Was Fristen nicht regeln
Im Wochenbett gilt unabhängig davon:
- Fieber ab 38 Grad – immer, unabhängig davon, wie du dich sonst fühlst.
- Der Wochenfluss riecht unangenehm oder wird plötzlich wieder stärker und heller.
- Starke Unterbauchschmerzen oder eine Wunde, die schmerzt, rot ist oder nässt.
- Schmerzen, Schwellung oder Wärme in einem Bein oder plötzliche Atemnot.
Bei Kreislaufproblemen, Ohnmachtsgefühl oder sehr starken Schmerzen sofort 112. Sonst in deiner Praxis oder im Kreißsaal anrufen; außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.
Schnell-Check: die Eckpunkte
- Bis zu drei Jahre pro Kind, jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch.
- Sieben Wochen vorher schriftlich anmelden, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag beginnt.
- 13 Wochen vorher, wenn sie zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag liegt.
Wer Anspruch hat
Väter und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre, und jeder Elternteil hat pro Kind einen eigenen Anspruch. Beantragen können sie sorgeberechtigte leibliche Eltern sowie Adoptiv- und Vollzeitpflegeeltern.
Die Anmeldung
Elternzeit wird nicht genehmigt, sondern angemeldet – du brauchst also kein Einverständnis deines Arbeitgebers, aber du musst dich an Form und Frist halten:
- Schriftlich beim Arbeitgeber, nicht per E-Mail.
- Sieben Wochen vor dem geplanten Beginn, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes liegt. In Ausnahmefällen ist auch eine kürzere, angemessene Frist möglich.
- 13 Wochen vorher für Zeiträume zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag.
- Verbindliche Festlegung: Bei der Anmeldung erklärst du gleichzeitig, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre du Elternzeit nimmst.
Die Schriftform ist kein Formalismus: Ohne sie ist die Anmeldung unwirksam. Reich das Schreiben persönlich ein und lass dir den Empfang bestätigen, oder schick es per Einschreiben.
Kündigungsschutz
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Er beginnt allerdings nicht mit der Geburt, sondern erst einige Wochen vor dem Antritt der Elternzeit – deshalb ist es ungünstig, die Anmeldung sehr weit im Voraus zu machen und dabei auf den Schutz zu setzen. Die genauen Zeitpunkte klärst du mit der zuständigen Stelle.
Elternzeit und Elterngeld sind nicht dasselbe
Elternzeit meldest du bei deinem Arbeitgeber an, Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle. Beides hat eigene Fristen, und beides kann unabhängig voneinander bestehen: Für Elterngeld ist Elternzeit nicht zwingend Voraussetzung.
Praktisch planst du trotzdem beides zusammen, weil Elterngeld nach Lebensmonaten des Kindes rechnet und Arbeitsverhältnisse nach Kalendermonaten. Mehr dazu in Elterngeld: die Varianten.
Krankenversicherung in der Elternzeit
Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt bestehen. Ob Beiträge anfallen, hängt davon ab, ob du weitere beitragspflichtige Einnahmen hast und wie du versichert bist. Privatversicherte tragen ihre Beiträge weiterhin selbst. Frag in Zweifelsfällen direkt bei deiner Krankenkasse nach.
Wenn du unsicher bist
Das ist kein Rechtsrat. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt – also deine Krankenkasse, deine Elterngeldstelle, die Aufsichtsbehörde oder das Jugendamt. Stand: August 2026.
Zum Arbeitsplatz während der Schwangerschaft: Der Arbeitsplatz in der Schwangerschaft.
Quellen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 20.08.2026. gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Was Sie zum Elterngeld wissen müssen. Abgerufen am 20.08.2026. familienportal.de
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen. Abgerufen am 20.08.2026. bmbfsfj.bund.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 20.08.2026. 116117.de