Organisation
Kindergeld beantragen: so geht es
Eine Zahl solltest du kennen, bevor du den Antrag aufschiebst: Rückwirkend gezahlt wird höchstens für sechs Monate. Wer zu lange wartet, verliert Geld.
- Lesezeit 4 Minuten
- Geprüft 15.10.2026
Was zuerst kommt
Vor dem Kindergeld stehen zwei Dinge:
- die Anmeldung beim Standesamt innerhalb von sieben Werktagen – daraus kommt die Geburtsurkunde;
- die Meldung bei deiner Krankenkasse.
Und wichtiger als jedes Formular:
- Wenn es dir oder deinem Baby nicht gut geht, hat das Vorrang. Bei Fieber im Wochenbett, starken Schmerzen oder anhaltender Niedergeschlagenheit melde dich bei Hebamme oder Praxis – siehe Fieber im Wochenbett und Babyblues oder Depression?.
Bei Atemnot, Brustschmerzen oder sehr starken Schmerzen sofort 112. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.
Schnell-Check: das Wesentliche
- 259 Euro pro Kind und Monat, seit Januar 2026 – für jedes Kind gleich viel.
- Rückwirkend nur sechs Monate – das ist die eigentliche Frist.
- Der Antrag läuft online bei der Familienkasse.
Wie viel es gibt
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Seit dem 1. Januar 2023 ist der Betrag für alle Kinder gleich hoch, unabhängig davon, das wievielte Kind es ist. Das frühere Staffeln nach Reihenfolge gibt es nicht mehr.
Wenn du bereits Kindergeld beziehst, musst du bei einer Erhöhung nichts tun – die Familienkasse zahlt den höheren Betrag automatisch aus.
Wer Anspruch hat
Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein, du musst es regelmäßig versorgen, und es muss in deinem Haushalt leben. Das gilt auch für Stief-, Enkel- und Pflegekinder. Dein Wohnort muss in Deutschland, einem EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz liegen.
Dein Einkommen spielt keine Rolle. Kindergeld ist keine Sozialleistung, die geprüft wird – es steht allen zu, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Für volljährige Kinder ist Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen weiter möglich, etwa während einer Ausbildung. Das klärst du dann direkt bei der Familienkasse.
Die Frist, die zählt
Rückwirkend wird höchstens für sechs Monate gezahlt. Ein Antrag, der ein Jahr nach der Geburt gestellt wird, bringt also nicht zwölf Monate Nachzahlung, sondern sechs.
Das ist der einzige Punkt, bei dem Aufschieben in diesem Verfahren wirklich teuer wird. Alles andere lässt sich nachreichen.
Wie der Antrag läuft
Der Antrag wird online bei der Familienkasse gestellt. Mit einer Bund-ID kannst du ihn ohne Unterschrift direkt übermitteln – sonst wird er ausgedruckt und unterschrieben eingereicht.
Die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes bekommt die Familienkasse nach der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern. Du musst sie also nicht abwarten, bevor du anfängst.
Der Auszahlungstermin richtet sich nach deiner Kindergeldnummer. Hast du nach sechs Wochen nichts gehört, kannst du kostenfrei unter 0800 4 555530 nachfragen. Gegen einen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Wo es sich mit anderen Leistungen verzahnt
Kindergeld wird beim Elterngeld nicht angerechnet – beides läuft nebeneinander. Welche Anträge sonst noch anstehen und in welcher Reihenfolge, steht in Nach der Geburt: was zu erledigen ist.
Wenn das Einkommen trotz Kindergeld nicht reicht, kommt zusätzlich der Kinderzuschlag infrage. Den gibt es ebenfalls bei der Familienkasse – fragen kostet nichts.
Wenn ihr euch trennt
Ausgezahlt wird an die Person, in deren Haushalt das Kind lebt. Bei getrennt lebenden Eltern ist das ein eigener Punkt, der geklärt werden muss, und auf Antrag kann das Geld auch direkt an das Kind gehen. Dazu berät die Familienkasse.
Was wir nicht leisten
Wir geben hier die amtlichen Angaben wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Regeln ändern sich – meist zum Jahreswechsel. Verbindlich ist immer, was die Familienkasse dir sagt.
Wenn du unsicher bist
Die Familienkasse ist unter 0800 4 555530 kostenfrei erreichbar und beantwortet genau solche Fragen. Das ist schneller als jede Recherche – auch schneller als diese Seite.
Reicht das Einkommen nicht ganz für die Kinder, kommt zusätzlich der Kinderzuschlag infrage.
In der Schweiz gibt es statt Kindergeld Familienzulagen, siehe Familienzulagen in der Schweiz.
Für Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen: Unterhaltsvorschuss.
Wann statt des Kindergelds der Freibetrag zählt, erklärt Kinderfreibetrag oder Kindergeld?. Leben die Eltern getrennt, siehe Kindergeld bei getrennten Eltern.
Wie viel Taschengeld in welchem Alter üblich ist, steht in Taschengeld.
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- OrganisationElterngeld beantragen: Fristen und UnterlagenErst nach der Geburt, aber möglichst in den ersten drei Lebensmonaten: warum die Frist zählt und was du bereitlegen solltest.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse: Kindergeld – Anspruch, Höhe, Dauer. Abgerufen am 15.10.2026. arbeitsagentur.de
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt 2026 – kein neuer Antrag notwendig. Meldung vom 05.01.2026. Abgerufen am 15.10.2026. arbeitsagentur.de
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Wie wird Kindergeld beantragt und ausgezahlt? Abgerufen am 15.10.2026. familienportal.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 15.10.2026. 116117.de