Organisation
Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
Kindergeld kennt jeder. Daneben gibt es den Kinderfreibetrag – und viele fragen sich, was davon sie bekommen. Die Antwort: Das Finanzamt rechnet automatisch aus, was für dich günstiger ist. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich ist dein Steuerbescheid.
- Lesezeit 2 Minuten
- Geprüft 17.10.2026
Wo du verbindlich Auskunft bekommst
Lass dich beraten, wenn:
- du unsicher bist, ob die Regeln auf deine Situation passen;
- eine Frist bald abläuft oder schon verpasst ist;
- ein Antrag abgelehnt wurde oder es Streit gibt.
Das Servicetelefon des Familienportals erreichst du unter 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr). Zuständig sind außerdem deine Elterngeldstelle, das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung.
Schnell-Check: das Wesentliche
- Kindergeld 2026: 259 Euro pro Kind und Monat.
- Freibeträge 2026: zusammen 9.756 Euro pro Kind und Jahr für beide Eltern.
- Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch – du musst nichts beantragen, nur die Anlage Kind abgeben.
Kindergeld und Freibeträge
Das Kindergeld beträgt 2026 259 Euro pro Kind und Monat; es wird von der Familienkasse ausgezahlt, siehe Kindergeld beantragen. Die Freibeträge dagegen werden nicht ausgezahlt – sie senken dein zu versteuerndes Einkommen.
| Freibetrag 2026 | beide Eltern | je Elternteil |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag | 6.828 Euro | 3.414 Euro |
| Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung | 2.928 Euro | 1.464 Euro |
| Zusammen | 9.756 Euro | 4.878 Euro |
Die Freibeträge sind Jahresbeträge. Im Geburtsjahr gelten sie ab dem Geburtsmonat.
Die Günstigerprüfung
Du kannst nicht zwischen Kindergeld und Freibeträgen wählen. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuer automatisch, was für dich günstiger ist:
- Ist die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher als das Kindergeld, werden die Freibeträge abgezogen – und das Kindergeld des Jahres wird der Steuer wieder hinzugerechnet.
- Ist sie niedriger, bleibt es beim Kindergeld.
Wichtig: Für jedes Kind gehört eine Anlage Kind zur Steuererklärung.
Soli und Kirchensteuer
Bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Freibeträge immer berücksichtigt – auch wenn es beim Kindergeld bleibt.
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Quellen
- Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, finanzamt.nrw.de: Kindergeld und steuerliche Freibeträge. Abgerufen am 17.10.2026. finanzamt.nrw.de