Organisation

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende zahlen weniger Steuern: Der Entlastungsbetrag senkt das zu versteuernde Einkommen. Über die Steuerklasse II wirkt er schon jeden Monat beim Lohn. Automatisch passiert das aber nicht – du musst den Wechsel beim Finanzamt beantragen. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich ist das Finanzamt.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Bundesministerium · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: ein Formular mit Stift
Illustration: Mamalotse

Wann du dir Beratung holst

Frag beim Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung nach, wenn:

  • eine weitere erwachsene Person in deinem Haushalt lebt oder gemeldet ist;
  • dein Kind abwechselnd bei dir und beim anderen Elternteil lebt;
  • du im Laufe des Jahres umgezogen bist oder dich getrennt hast;
  • du mehrere Kinder hast und den Erhöhungsbetrag nutzen möchtest.

Änderungen in deinem Haushalt meldest du dem Finanzamt, damit du später nichts nachzahlen musst.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. 4.260 Euro im Jahr für das erste Kind, für jedes weitere Kind 240 Euro mehr.
  2. Voraussetzung: Du lebst allein mit deinem Kind, bekommst Kindergeld für es, und keine weitere erwachsene Person lebt im Haushalt.
  3. Steuerklasse II musst du beim Finanzamt beantragen – sie kommt nicht automatisch.

Was der Entlastungsbetrag ist

Alleinerziehende haben im Alltag höhere Kosten als Paare. Der Entlastungsbetrag gleicht das ein Stück weit aus: Er wird von deinem Einkommen abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Du zahlst also weniger Steuern. Laut familienportal.de beträgt er 4.260 Euro im Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240 Euro.

Wer ihn bekommt

  • Dein Kind wohnt bei dir.
  • Du bekommst für dein Kind Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder.
  • Es lebt keine weitere erwachsene Person in deinem Haushalt – also zum Beispiel kein neuer Partner.

In besonderen Fällen, etwa bei volljährigen Kindern im Haushalt oder einem Wechselmodell, kann es Abweichungen geben. Dann lohnt die Nachfrage beim Finanzamt.

Steuerklasse II

Damit der Entlastungsbetrag schon beim monatlichen Lohn berücksichtigt wird, brauchst du die Steuerklasse II. Der Wechsel passiert nicht automatisch. Du beantragst ihn beim Finanzamt, zum Beispiel mit dem Antrag auf Steuerklassenwechsel – auch digital. Den Erhöhungsbetrag für weitere Kinder kannst du auf Antrag als Freibetrag eintragen lassen.

Wurde der Entlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt, bekommst du ihn über die Einkommensteuererklärung zurück.

Kinderfreibetrag und Kindergeld

Unabhängig vom Entlastungsbetrag prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung automatisch, ob für dich das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder günstiger sind. Bei Alleinerziehenden und nicht verheirateten Eltern steht jedem Elternteil normalerweise die Hälfte der Freibeträge zu. Wie du Kindergeld beantragst, steht in Kindergeld beantragen.

Weitere Hilfen für Alleinerziehende

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, kann dir Unterhaltsvorschuss zustehen. Bei geringem Einkommen kommt der Kinderzuschlag infrage. Ist dein Kind krank, haben Alleinerziehende mehr Tage Kinderkrankengeld, siehe Kind krank: Kinderkrankengeld.

Alle Leistungen für Alleinerziehende im Überblick: Alleinerziehend: Leistungen 2026.

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Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Steuerentlastungen – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Kinderfreibetrag. Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de
  2. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Welche Freibeträge gibt es für Kinder von Alleinerziehenden und nicht verheirateten Eltern? Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de