Organisation

Alleinerziehend: Leistungen 2026

In jeder fünften Familie in Deutschland erziehen Eltern allein oder getrennt. Für sie gibt es eine ganze Reihe staatlicher Leistungen – aber wer blickt da durch? Dieser Überblick zeigt, was dir zusteht, wie viel es ist und in welcher Reihenfolge du beantragst. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich sind die Bescheide der zuständigen Stellen.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Bundesministerium · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: ein Formular mit Stift
Illustration: Mamalotse

Wo du kostenlos Rat bekommst

Hol dir Unterstützung, wenn:

  • du nicht weißt, welche Leistungen dir zustehen oder in welcher Reihenfolge du sie beantragst;
  • ein Antrag abgelehnt wurde oder das Geld nicht reicht;
  • es Streit über Unterhalt, Umgang oder Sorgerecht gibt.

Anlaufstellen sind das Jugendamt, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Schwangerschaftsberatungsstellen und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Die Beratung beim Jugendamt ist kostenlos. Das Servicetelefon des Familienportals erreichst du unter 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr).

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Kindergeld 259 Euro je Kind, Unterhaltsvorschuss bis 5 Jahre 227 Euro, Kinderzuschlag bis 297 Euro.
  2. Entlastungsbetrag 4.260 Euro im Jahr plus 240 Euro für jedes weitere Kind – Steuerklasse II.
  3. Reihenfolge: erst Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, dann Kinderzuschlag und Wohngeld.

Kindergeld

Seit Januar 2026 gibt es 259 Euro im Monat für jedes Kind. Kindergeld hängt nicht vom Einkommen ab. Du beantragst es bei der Familienkasse; rückwirkend wird es nur für sechs Monate gezahlt. Wer es bekommt, wenn ihr getrennt lebt, steht in Kindergeld bei getrennten Eltern.

Unterhaltsvorschuss

Zahlt der andere Elternteil keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt, springt das Jugendamt ein. 2026 sind es für Kinder bis 5 Jahre 227 Euro, von 6 bis 11 Jahren 299 Euro und von 12 bis 17 Jahren 394 Euro im Monat – für ältere Kinder unter zusätzlichen Bedingungen. Mehr in Unterhaltsvorschuss.

Kinderzuschlag

Reicht dein Einkommen für dich, aber nicht für dein Kind, gibt es bis zu 297 Euro je Kind im Monat. Alleinerziehende brauchen dafür ein Mindesteinkommen von 600 Euro brutto. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss werden zu 45 Prozent angerechnet. Der Kinderzuschlag öffnet außerdem die Tür zu Bildung und Teilhabe und zur Befreiung von Kita-Gebühren. Mehr in Kinderzuschlag.

Steuer: Entlastungsbetrag und Steuerklasse II

Lebst du mit mindestens einem Kind, für das du Kindergeld bekommst, und ohne weitere erwachsene Person zusammen, bekommst du Steuerklasse II und den Entlastungsbetrag: 4.260 Euro im Jahr, plus 240 Euro für jedes weitere Kind. Den erhöhten Betrag für weitere Kinder musst du beim Finanzamt extra beantragen, siehe Entlastungsbetrag. Betreuungskosten kannst du zusätzlich absetzen, siehe Kinderbetreuungskosten absetzen.

Bürgergeld mit Mehrbedarf

Reicht das Geld insgesamt nicht, kommt Bürgergeld infrage. Alleinerziehende bekommen dann zusätzlich einen Mehrbedarf, der von Zahl und Alter der Kinder abhängt – mit einem Kind mindestens 12 Prozent des Regelsatzes, mit einem Kind unter sieben Jahren 36 Prozent. Details in Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Wohngeld

Bei hohen Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen hilft Wohngeld. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zählen dabei als Einkommen, Kindergeld und Kinderzuschlag nicht, siehe Wohngeld für Familien.

Elterngeld

Alleinerziehende können das volle Elterngeld allein nutzen – auch die Partnermonate und den Partnerschaftsbonus, siehe Elterngeld für Alleinerziehende.

Die Reihenfolge

  1. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss beantragen, Unterhalt einfordern.
  2. Danach Kinderzuschlag prüfen.
  3. Danach Wohngeld beantragen.
  4. Reicht es dann noch nicht: Bürgergeld beim Jobcenter.

Diese Reihenfolge ergibt sich daraus, dass die nachrangigen Leistungen die vorrangigen voraussetzen. Wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, steht in Kindesunterhalt. Hilfe beim Durchsetzen bietet die Beistandschaft des Jugendamts.

Unterstützung im Alltag

Geld ist das eine, Entlastung das andere. Hilfreich sind die Frühen Hilfen, eine Mutter-Kind-Kur und Familien- und Erziehungsberatung. Wenn du schwanger und allein bist, lies Allein schwanger.

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Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter: Leistungen für Alleinerziehende 2026 (Einlegeblatt). Stand: Januar 2026. Abgerufen am 16.10.2026. bmbfsfj.bund.de
  2. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Unterstützung für Allein- und Getrennterziehende. Veröffentlicht 26.03.2025. Abgerufen am 16.10.2026. bmbfsfj.bund.de
  3. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Getrennt erziehend und alleinerziehend. Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de