Organisation
Wohngeld für Familien
Die Miete frisst einen Großteil des Einkommens? Dann kann Wohngeld helfen. Es ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen – auch für Familien, die arbeiten. Viele beantragen es nie, obwohl sie Anspruch hätten. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich ist der Bescheid deiner Wohngeldbehörde.
- Lesezeit 2 Minuten
- Geprüft 16.10.2026
Wo du kostenlos Rat bekommst
Hol dir Unterstützung, wenn:
- du nicht weißt, welche Leistungen dir zustehen oder in welcher Reihenfolge du sie beantragst;
- ein Antrag abgelehnt wurde oder das Geld nicht reicht;
- es Streit über Unterhalt, Umgang oder Sorgerecht gibt.
Anlaufstellen sind das Jugendamt, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Schwangerschaftsberatungsstellen und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Die Beratung beim Jugendamt ist kostenlos. Das Servicetelefon des Familienportals erreichst du unter 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr).
Schnell-Check: das Wesentliche
- Nicht rückwirkend: Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst.
- Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zählen als Einkommen, Kindergeld und Kinderzuschlag nicht.
- Kein Wohngeld neben Bürgergeld, weil dort die Wohnkosten schon übernommen werden.
Was Wohngeld ist
Wohngeld ist ein Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen – als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder als Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums. Wie viel es gibt, hängt von drei Dingen ab: wie viele Menschen im Haushalt leben, wie hoch ihr Einkommen ist und wie hoch die Miete ist. Für die anrechenbare Miete gelten regionale Obergrenzen.
Wer es bekommen kann
Grob gilt: Dein eigenes Einkommen soll zusammen mit dem Wohngeld etwa 80 Prozent von Miete, warmen Betriebskosten, notwendigen Sozialversicherungsbeiträgen und dem sonstigen Grundbedarf decken. Die Einkommensgrenzen sind je nach Region und Haushaltsgröße unterschiedlich. Eine Schätzung liefert der Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums.
Wer schon Bürgergeld, Sozialgeld, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommt, erhält in der Regel kein Wohngeld – dort sind die Wohnkosten bereits berücksichtigt.
Was als Einkommen zählt
- Zählt: Erwerbseinkommen, Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss.
- Zählt nicht: Kindergeld und Kinderzuschlag.
So beantragst du es
- Schriftlich bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde, in manchen Regionen auch online über das Verwaltungsportal.
- Beantrage früh: Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung.
- Beantrage vorher bzw. gleichzeitig Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und gegebenenfalls Kinderzuschlag.
- Wohngeld wird in der Regel für ein Jahr bewilligt; danach stellst du einen neuen Antrag.
Was am Wohngeld noch hängt
Mit Wohngeld hast du Anspruch auf Bildung und Teilhabe – etwa für das Kita-Mittagessen. Prüfe außerdem den Kinderzuschlag; beide Leistungen lassen sich kombinieren. Wer wenig verdient, kann zusätzlich einen Wohnberechtigungsschein für geförderte Wohnungen beantragen. Den Überblick über alle Leistungen gibt Alleinerziehend: Leistungen 2026.
Weiterlesen
- OrganisationBildung und Teilhabe für Kita-KinderWas das Bildungs- und Teilhabepaket für kleine Kinder zahlt – Kita-Essen, Ausflüge, 15 Euro im Monat für Kurse –, wer Anspruch hat und wo du es beantragst.
- OrganisationKinderzuschlag: wer ihn bekommtBis zu 297 Euro pro Kind und Monat: wer Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, wie du ihn beantragst und welche Vorteile daran hängen.
- OrganisationAlleinerziehend: Leistungen 2026Welche Leistungen Alleinerziehenden 2026 zustehen – Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, Entlastungsbetrag, Wohngeld – mit Beträgen und Reihenfolge.
Quellen
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Wohngeld. Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter: Leistungen für Alleinerziehende 2026 (Einlegeblatt). Stand: Januar 2026. Abgerufen am 16.10.2026. bmbfsfj.bund.de