Organisation
Bildung und Teilhabe für Kita-Kinder
Kita-Mittagessen, Ausflüge, ein Babyschwimmkurs oder eine Krabbelgruppe: Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat diese Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket. Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch haben – zum Beispiel, wenn sie Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich ist die Auskunft deiner Leistungsstelle; Abläufe unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune.
- Lesezeit 2 Minuten
- Geprüft 16.10.2026
Wann du nachfragst
Frag bei deiner Leistungsstelle, dem Jobcenter oder einer Beratungsstelle nach, wenn:
- du nicht weißt, wo du den Antrag stellst;
- ein Antrag abgelehnt wurde – dagegen kannst du Widerspruch einlegen;
- du ein geringes Einkommen hast, aber keine der genannten Leistungen bekommst – auch dann kann ein Anspruch bestehen.
Die Leistungen und die Beratung sind kostenlos.
Schnell-Check: das Wesentliche
- Anspruch bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
- Für Kita-Kinder: gemeinsames Mittagessen, Ausflüge und 15 Euro im Monat für Teilhabe.
- Antrag: je nach Leistung bei Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldstelle.
Wer Anspruch hat
Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen Kinder und Jugendliche, deren Familie eine dieser Leistungen bezieht:
- Bürgergeld,
- Sozialhilfe,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Kinderzuschlag,
- Wohngeld.
Voraussetzung ist in der Regel, dass dein Kind eine Kita oder Kindertagespflege besucht.
Was bezahlt wird
- Mittagessen in Kita oder Kindertagespflege: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen werden übernommen.
- Ausflüge der Kita – eintägig und mehrtägig: Die tatsächlichen Kosten werden übernommen.
- Teilhabe: bis zu 15 Euro im Monat, bis zum 18. Geburtstag – etwa für Vereine, Musikunterricht, Kurse oder Gruppenangebote für Babys und Kleinkinder wie Eltern-Kind-Kurse.
Später in der Schule kommen weitere Leistungen dazu, etwa für Schulbedarf, Klassenfahrten, Schülerbeförderung und Lernförderung.
Wo du es beantragst
Zuständig ist die Stelle, von der du deine Leistung bekommst – zum Beispiel das Jobcenter beim Bürgergeld, das Sozialamt bei Sozialhilfe oder die Wohngeldstelle beim Wohngeld und Kinderzuschlag. Wie der Antrag genau läuft, regeln die Kommunen. In Berlin zum Beispiel müssen Familien mit Bürgergeld keinen eigenen Antrag stellen, sondern bekommen einen Berechtigungsausweis, während Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag einen Antrag stellen. Frag bei deiner Kommune nach, wie es bei dir funktioniert.
Weitere Hilfen
Prüfe auch, ob dir Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss zustehen. Betreuungskosten kannst du eventuell steuerlich absetzen, siehe Kinderbetreuungskosten absetzen. In der Schwangerschaft hilft die Bundesstiftung Mutter und Kind.
Wann Nachhilfe sinnvoll ist und wie Lernförderung bezahlt werden kann, steht in Nachhilfe in der Grundschule.
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Quellen
- Land Berlin, service.berlin.de: Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Abgerufen am 16.10.2026. service.berlin.de
- Föderales Informationsmanagement (FIM), Leistungsbeschreibung Saarland: Leistungen für Bildung und Teilhabe. Abgerufen am 16.10.2026. fimportal.de