Organisation

Kinderbetreuungskosten absetzen

Kita-Gebühren, Tagesmutter, Babysitter: Betreuung kostet Geld – einen Teil davon holst du dir über die Steuererklärung zurück. Seit 2025 kannst du 80 Prozent der Kosten absetzen, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich sind das Einkommensteuergesetz und dein Finanzamt.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Finanzverwaltung · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: ein Formular mit Stift
Illustration: Mamalotse

Wann du dir Rat holst

Hol dir Unterstützung beim Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung, wenn:

  • ihr getrennt lebt und euch die Kosten teilt;
  • die Betreuung durch Verwandte erfolgt;
  • dein Arbeitgeber dir einen Zuschuss zur Kinderbetreuung zahlt;
  • dein Kind im Ausland lebt.

Die Finanzämter beantworten allgemeine Fragen kostenlos, eine individuelle Steuerberatung leisten sie nicht.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr – seit 2025 (vorher zwei Drittel, höchstens 4.000 Euro).
  2. Bis zum 14. Geburtstag – bei bestimmten Behinderungen länger.
  3. Rechnung und Überweisung: Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Wie viel du absetzen kannst

Kinderbetreuungskosten zählen zu den Sonderausgaben. Seit 2025 kannst du 80 Prozent deiner Ausgaben für die Betreuung absetzen, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr. Bis 2024 waren es zwei Drittel, höchstens 4.000 Euro. Liegen die Voraussetzungen nur einen Teil des Jahres vor, zählen 80 Prozent der Kosten in diesem Zeitraum – der Höchstbetrag wird nicht gekürzt.

Ein Beispiel: Ihr zahlt im Jahr 3.000 Euro Kita-Gebühren für die Betreuung. Davon könnt ihr 80 Prozent ansetzen, also 2.400 Euro.

Die Voraussetzungen

  • Dein Kind gehört zu deinem Haushalt. Bei getrennt lebenden Eltern kommt es meist darauf an, wo das Kind gemeldet ist.
  • Dein Kind ist noch keine 14 Jahre alt – oder es hat eine Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und wegen der es sich nicht selbst unterhalten kann.
  • Du hast für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder die Kinderfreibeträge, siehe Kindergeld beantragen.
  • Du hast eine Rechnung und hast auf das Konto der Betreuungsperson oder Einrichtung überwiesen. Barzahlungen zählen nicht.

Was zählt

  • Krippe, Kita, Kindergarten, Hort,
  • Tagesmutter oder Tagesvater, Ganztagspflegestelle,
  • Babysitter, Au-pair, Kinderpflegerin oder Erzieherin,
  • eine Haushaltshilfe, soweit sie dein Kind betreut,
  • Beaufsichtigung bei den Hausaufgaben,
  • Erstattungen an die Betreuungsperson, etwa Fahrtkosten, wenn sie in Rechnung oder Vertrag stehen.

Was nicht zählt

  • Verpflegung des Kindes – etwa das Kita-Essen. Lass dir die Betreuungskosten getrennt ausweisen.
  • Unterricht wie Nachhilfe oder Fremdsprachen, Musik- oder Computerkurse,
  • Sport- und Freizeitangebote wie Vereinsbeiträge oder Reitstunden,
  • Fahrtkosten deines Kindes.

Zahlt dein Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung, wird er vorher von deinen Kosten abgezogen.

Wenn beide Eltern zahlen

Gehört das Kind zu beiden Haushalten oder tragen beide Eltern Kosten, steht jedem grundsätzlich die Hälfte des Höchstbetrags zu, also 2.400 Euro. Auf gemeinsamen Antrag ist eine andere Aufteilung möglich.

So trägst du es ein

Die Kosten gehören in die Anlage Kind deiner Einkommensteuererklärung. Erfüllt eine Betreuung die Voraussetzungen nicht, kann eventuell die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen infrage kommen. Wenn du noch einen Betreuungsplatz suchst, lies Kita-Platz und Rechtsanspruch. Bei geringem Einkommen lohnt sich auch ein Blick auf Bildung und Teilhabe.

Wie die Betreuung bei einer Tagesmutter läuft, steht in Kindertagespflege. Mehr Steuervorteile: Kinderfreibetrag.

Wie viel Hilfe bei den Hausaufgaben gut ist, steht in Hausaufgaben ohne Streit.

Was ab der ersten Klasse für die Betreuung nach dem Unterricht gilt, steht in Ganztag in der Grundschule.

Wie du die Betreuung in den Schulferien planst, steht in Ferienbetreuung für Grundschulkinder.

Weiterlesen

Quellen

  1. Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: Kinderbetreuungskosten. Abgerufen am 16.10.2026. finanzamt.nrw.de
  2. Finanzämter Baden-Württemberg: Wie sind Kinderbetreuungskosten steuerlich zu berücksichtigen? Abgerufen am 16.10.2026. finanzamt-bw.fv-bwl.de