Schulkind · 6–10 Jahre
Ferienbetreuung für Grundschulkinder: so planst du
Viele Wochen Schulferien, aber deutlich weniger Urlaubstage: Für viele berufstätige Eltern ist die Ferienbetreuung eine der größten Organisationsfragen der Grundschulzeit. Seit dem Schuljahr 2026/2027 hilft ein neuer Rechtsanspruch – mit Einschränkungen.
- Lesezeit 2 Minuten
- Anspruch ab Einschulung 2026/2027
- Schließzeit bis zu 4 Wochen möglich
Schnell-Check
- Früh nachfragen: Was bietet der Ganztag eurer Schule in den Ferien an, wann ist geschlossen?
- Anmeldefristen notieren: Ferienprogramme sind oft schnell ausgebucht.
- Urlaub abstimmen – mit dem anderen Elternteil, Großeltern, befreundeten Familien.
Der Rechtsanspruch auf Ganztag – auch in den Ferien
Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder später in die erste Klasse kommen, haben bis zum Beginn der fünften Klasse einen Anspruch auf Förderung im Umfang von acht Stunden an Werktagen. So steht es in § 24 Absatz 4 SGB VIII. Unterricht und Angebote der Ganztagsgrundschule, auch des offenen Ganztags, werden darauf angerechnet. Der Anspruch gilt grundsätzlich auch in den Schulferien. Er gilt dort auch als erfüllt, wenn Ferienangebote der Kinder- und Jugendarbeit von öffentlichen oder anerkannten freien Trägern bereitstehen.
Wichtig: Die Länder können eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien festlegen. In dieser Zeit musst du die Betreuung selbst organisieren. Für Kinder, die vor 2026/2027 eingeschult wurden, greift der Anspruch noch nicht – er wächst Jahrgang für Jahrgang mit. Mehr zum Ganztag in Ganztag in der Grundschule.
Welche Angebote es gibt
| Angebot | Typisch |
|---|---|
| Ferienbetreuung im Ganztag oder Hort | für angemeldete Kinder der Schule, oft mit Schließzeit im Sommer |
| Ferienprogramme von Stadt oder Gemeinde | Tagesangebote, Ausflüge, Spielmobile; Anmeldung über Jugendamt oder Stadtjugendring |
| Angebote von Vereinen und Verbänden | Sportcamps, Freizeiten, Kreativ-Workshops |
| Betriebliche Ferienbetreuung | manche Arbeitgeber bieten eigene Programme oder Zuschüsse |
So planst du die Ferien
- Ferienkalender für das ganze Schuljahr eintragen, inklusive beweglicher Ferientage und Brückentage.
- Schließzeiten von Ganztag oder Hort früh erfragen.
- Urlaub staffeln: Wenn ihr zu zweit seid, nehmt nacheinander Urlaub statt gleichzeitig.
- Mit anderen Familien tauschen: Eine Woche betreust du, eine Woche die andere Familie.
- Kosten klären: Bei geringem Einkommen kann ein Zuschuss über Bildung und Teilhabe infrage kommen, mehr in Bildung und Teilhabe.
Gut zu wissen
Urlaub außerhalb der Ferien ist wegen der Schulpflicht nur in Ausnahmefällen möglich – mehr in Urlaub in der Schulzeit. Ob dein Kind schon eine Weile allein bleiben kann, steht in Kind allein zu Hause.
Was im Familienjahr wann ansteht, zeigt der Familien-Saisonkalender.
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Quellen
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Sozialgesetzbuch VIII, § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Abs. 4: Ganztagsförderung im Grundschulalter). Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de