Schulkind · 6–10 Jahre

Ganztag in der Grundschule: was der Rechtsanspruch bedeutet

Für viele Familien ist es eine der größten Fragen vor der Einschulung: Wer betreut mein Kind nach dem Unterricht? Seit August 2026 haben Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Bis 2029 wächst er Jahr für Jahr mit.

Von Danny · Geprüft am 19.10.2026 · Quellen: Bundesregierung, Deutscher Bildungsserver · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Umfang 8 Stunden pro Werktag
  • Ab August 2029 Klassen 1 bis 4
Illustration: Uhr mit Zeitabschnitten
Illustration: Mamalotse

Schnell-Check

  1. Früh fragen: Welche Ganztagsangebote gibt es an eurer Grundschule oder in der Nähe?
  2. Anmeldefristen bei Schule, Kommune oder Träger erfragen.
  3. Ferienbetreuung mitdenken – sie ist oft anders organisiert als im Schuljahr.

Was der Rechtsanspruch umfasst

Ab AugustAnspruch für
2026Klasse 1
2027Klassen 1 und 2
2028Klassen 1 bis 3
2029Klassen 1 bis 4

Der Anspruch umfasst eine Förderung von acht Stunden pro Werktag. Die Unterrichtszeit wird dabei mitgerechnet. Die Betreuung kann in der Grundschule oder in einer Kindertageseinrichtung wie einem Hort stattfinden. Der Anspruch gilt grundsätzlich auch in den Ferien; Länder und Kommunen haben bei der Gestaltung der Ferienbetreuung aber Spielraum.

Gut zu wissen

Der Ganztag ist ein Angebot, keine Pflicht. Du entscheidest, ob und wie lange dein Kind ihn nutzt.

Was du vor Ort klären solltest

Wie der Ganztag organisiert ist, unterscheidet sich je nach Bundesland und Kommune. Frag am besten bei der Schulanmeldung oder bei deiner Stadt oder Gemeinde nach:

  • Wo findet die Betreuung statt – in der Schule, im Hort, bei einem Träger?
  • Wie meldest du dein Kind an, und bis wann?
  • Was kostet die Betreuung, und gibt es ein Mittagessen?
  • Wie laufen die Ferien, und wann ist geschlossen?
  • Wie werden Hausaufgaben im Ganztag begleitet?

Den Ganztag gut starten

  • Gemeinsam anschauen, wo dein Kind nachmittags sein wird.
  • Im Austausch bleiben mit den Betreuungskräften, nicht nur mit der Lehrkraft.

Wie viel Hilfe bei Hausaufgaben sinnvoll ist, steht in Hausaufgaben ohne Streit. Auch im Ganztag ist dein Kind gesetzlich unfallversichert – mehr dazu in Unfall in Kita oder Schule.

Was die Elternvertretung in Kita und Schule bewirken kann, steht in Elternbeirat.

Wie du die Betreuung in den Schulferien planst, steht in Ferienbetreuung für Grundschulkinder.

Woran du eine gute Schule erkennst, steht in Woran erkenne ich eine gute Schule?.

Wie der Wechsel nach der Grundschule abläuft, steht in Übertritt nach der Grundschule.

Ob Urlaub in der Schulzeit erlaubt ist, steht in Urlaub in der Schulzeit.

Weiterlesen

Quellen

  1. Die Bundesregierung: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026. Archivseite vom 10.09.2021. Abgerufen am 19.10.2026. bundesregierung.de
  2. Deutscher Bildungsserver: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – Ausbau und Qualität. Letzte Aktualisierung: 30.07.2026. Abgerufen am 19.10.2026. bildungsserver.de