Kita & Schule · 1–10 Jahre

Unfall in Kita oder Schule: wie dein Kind versichert ist

Ein Sturz vom Klettergerüst, ein Zusammenstoß beim Sport, ein Unfall auf dem Schulweg: Für solche Fälle sind Kinder in Kita und Schule gesetzlich unfallversichert – kostenlos und ohne Antrag. Wichtig ist nur, dass du nach einem Unfall ein paar Dinge richtig machst.

Von Danny · Geprüft am 19.10.2026 · Quellen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Beitrag für Eltern kostenlos
  • Zuständig die Unfallkassen
Illustration: schützendes Schild
Illustration: Mamalotse

Nach einem Unfall

Bei schweren Verletzungen, Bewusstlosigkeit oder Atemnot zuerst die 112. Danach:

  • Kita oder Schule informieren, wenn der Unfall auf dem Weg passiert ist;
  • in der Praxis oder Klinik sagen, dass es ein Kita-, Schul- oder Schulwegunfall war;
  • wenn möglich eine Durchgangsärztin aufsuchen – das gilt auch für privat versicherte Kinder.

Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.

Schnell-Check

  1. Versichert sind Kita, Krippe, Hort, Kindergarten und Schule.
  2. Auch der Weg dorthin und zurück, egal mit welchem Verkehrsmittel.
  3. Du zahlst nichts: Die Kosten trägt allein die Unfallversicherung.

Wer versichert ist

Gesetzlich unfallversichert sind Kinder in Krippe, Kindergarten, Kita und Hort sowie Schulkinder an allgemein- und berufsbildenden Schulen. Zuständig sind die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Beiträge zahlen nicht die Eltern, sondern Kommunen und Länder.

Was abgedeckt ist

VersichertNicht versichert
Unterricht, Pausen und BetreuungHausaufgaben zu Hause
Schulveranstaltungen wie Schulfeste und Klassenfahrtenprivate Aufenthalte auf dem Schulhof
der Weg zwischen Zuhause und Einrichtung, mit jedem Verkehrsmittelprivate Freizeit

Welche Leistungen es gibt

  • Ärztliche Behandlung und Rehabilitation. Praxen und Kliniken rechnen direkt mit der Unfallkasse ab – auch bei privat versicherten Kindern.
  • Unterstützung in der Schule, etwa Einzelunterricht, wenn dein Kind länger ausfällt.
  • Kinderpflege-Verletztengeld, wenn du als berufstätiger Elternteil zu Hause bleiben musst, um dein verletztes Kind zu pflegen.
  • Eine Rente, wenn bleibende Schäden zurückbleiben.

Gut zu wissen

Passiert im Unterricht oder beim Sport etwas, wissen die Lehrkräfte, wen sie informieren müssen. Bei Unfällen auf dem Weg liegt es an dir, Bescheid zu sagen. Wenn ein Zahn betroffen ist, hilft Zahnunfall beim Kind.

Wie dein Kind den Weg sicher schafft, steht in Schulweg allein gehen.

Weiterlesen

Quellen

  1. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Gut versichert im Unterricht und auf dem Weg dorthin. Pressemitteilung vom 18.08.2025. Abgerufen am 19.10.2026. dguv.de
  2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Kita, Schule, Uni – wir haften. Veröffentlicht am 05.12.2017. Abgerufen am 19.10.2026. dguv.de
  3. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Arztbesuch zwingend. Stand: 07.02.2026. Abgerufen am 18.10.2026. kindergesundheit-info.de