Schulkind · 6–18 Jahre
Urlaub in der Schulzeit: was erlaubt ist
Die Flüge sind zwei Tage vor den Ferien deutlich günstiger, die Hochzeit der Cousine liegt mitten in der Schulwoche. Darf dein Kind dafür fehlen? Die Schulpflicht gilt an jedem Schultag. Eine Befreiung ist nur aus wichtigem Grund und auf Antrag möglich.
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- Antrag schriftlich, rechtzeitig vorher
- Vor und nach Ferien in der Regel keine Befreiung
Schnell-Check
- Wichtiger Grund? Günstigere Flüge oder weniger Stau zählen nicht.
- Schriftlich beantragen, über die Klassenlehrkraft, rechtzeitig vorher.
- Regeln deines Bundeslands beachten – die Schule weiß Bescheid.
Schulpflicht gilt an jedem Schultag
Schulrecht ist Ländersache, die Grundsätze sind sich aber ähnlich: Die Schulpflicht gilt an allen Schultagen – auch an den Tagen direkt vor und nach den Ferien. Eine Beurlaubung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag möglich. In Bayern entscheidet darüber die Schulleitung und wägt schulische und private Belange ab.
Welche Gründe zählen können
Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen nennt als Beispiele für einen wichtigen Grund:
- persönliche Anlässe wie eine Hochzeit oder Geburt in der Familie,
- eine schwere Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie,
- religiöse Feiertage,
- Wettbewerbe, künstlerische Auftritte oder Sportveranstaltungen.
Direkt vor und nach den Ferien
An diesen Tagen ist eine Beurlaubung in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn eindeutig nicht die Ferien verlängert, günstigere Reisen genutzt oder Verkehrsspitzen umgangen werden sollen. Auch in anderen Ländern sind Schulen an diesen Tagen besonders streng.
So stellst du den Antrag
- Schriftlich und mit Begründung.
- Rechtzeitig: In Nordrhein-Westfalen mindestens eine Woche vorher, über die Klassenlehrkraft.
- Antwort abwarten, bevor du buchst.
Gut zu wissen
Fehlt ein Kind kurz vor oder nach den Ferien wegen Krankheit, dürfen Schulen in Nordrhein-Westfalen bei begründeten Zweifeln ein ärztliches Attest verlangen. Wie du dein Kind richtig krankmeldest, steht in Kind krank: in der Schule entschuldigen.
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Quellen
- Ministerium für Schule und Bildung NRW, schulministerium.nrw: Kann mein Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien vom Unterricht befreit werden? Abgerufen am 19.10.2026. schulministerium.nrw
- Ministerium für Schule und Bildung NRW, schulministerium.nrw: Teilnahme am und Fernbleiben vom Unterricht (§ 43 SchulG NRW). Abgerufen am 19.10.2026. schulministerium.nrw
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Rechtliche Fragen und Antworten (Beurlaubung nach § 20 Abs. 3 BaySchO). Aktualisiert 23.02.2026. Abgerufen am 19.10.2026. km.bayern.de