Schulkind · 6–18 Jahre

Kind krank: in der Schule richtig entschuldigen

Halsweh, Fieber, Magen-Darm – und das um halb sieben. Jetzt muss die Schule Bescheid wissen. Wie genau, regelt jedes Bundesland selbst, oft auch die einzelne Schule. Ein paar Grundsätze gelten aber fast überall.

Von Danny · Geprüft am 19.10.2026 · Quellen: Kultusministerien · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Sofort Schule am ersten Tag informieren
  • Attest nur bei begründeten Zweifeln (NRW)
Illustration: Formular und Stift
Illustration: Mamalotse

Schnell-Check: am Morgen

  1. Schule sofort informieren – telefonisch, per App oder E-Mail, wie es eure Schule vorsieht.
  2. Schriftliche Entschuldigung nachreichen, wenn die Schule das verlangt.
  3. Ansteckend? Bei manchen Krankheiten darf dein Kind erst nach Genesung zurück.

Die Schule unverzüglich informieren

Fehlt dein Kind, musst du die Schule unverzüglich benachrichtigen – in Nordrhein-Westfalen etwa bei allen Schulversäumnissen, so schreibt es § 43 des Schulgesetzes vor. Wie und bis wann das geschehen soll, steht meist in der Schulordnung oder in einem Elternbrief zu Schuljahresbeginn. Viele Schulen haben feste Zeiten für Krankmeldungen am Morgen.

Die schriftliche Entschuldigung

In vielen Schulen gehört zur Krankmeldung eine schriftliche Entschuldigung, wenn dein Kind wieder kommt. Hinein gehören:

  • Name und Klasse deines Kindes,
  • die Tage, an denen es gefehlt hat,
  • der Grund, zum Beispiel Krankheit,
  • Datum und Unterschrift.

Wann die Schule ein Attest verlangen darf

In Nordrhein-Westfalen darf die Schule ein ärztliches Attest nur verlangen, wenn es begründete Zweifel gibt, ob ein Kind wirklich krank ist – zum Beispiel bei häufigen oder ungewöhnlich langen Fehlzeiten, bei Fehltagen gehäuft an Klassenarbeiten oder direkt vor und nach den Ferien. Pauschale Regeln, etwa „ab dem dritten Tag immer ein Attest“, sind dort nicht erlaubt. Andere Länder können das anders regeln – frag im Zweifel bei der Schule nach.

Wann dein Kind zu Hause bleiben sollte

Fieber, Erbrechen, Durchfall oder ein deutlich krankes Kind gehören ins Bett, nicht ins Klassenzimmer. Bei manchen ansteckenden Krankheiten gelten Regeln nach dem Infektionsschutzgesetz – mehr dazu in Wann darf mein Kind zurück in Kita oder Schule?. Wann eine Ärztin dein Kind sehen sollte, steht in Wann zum Kinderarzt?.

Gut zu wissen

Wenn du wegen deines kranken Kindes nicht arbeiten kannst, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kinderkrankengeld. Mehr in Kind krank: Kinderkrankengeld.

Weiterlesen

Quellen

  1. Ministerium für Schule und Bildung NRW, schulministerium.nrw: Teilnahme am und Fernbleiben vom Unterricht (§ 43 SchulG NRW). Abgerufen am 19.10.2026. schulministerium.nrw
  2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Arztbesuch zwingend. Stand: 07.02.2026. Abgerufen am 18.10.2026. kindergesundheit-info.de