Kleinkind
Nach Krankheit zurück in die Kita
Kaum in der Kita, schon wieder krank – das kennen viele Eltern. Für die meisten Infekte entscheidest du nach dem Befinden deines Kindes. Für bestimmte ansteckende Krankheiten gibt das Infektionsschutzgesetz aber klare Regeln vor. Ein Überblick, was gilt – und wo du die Details zu einzelnen Krankheiten findest.
- Lesezeit 3 Minuten
- Geprüft 16.10.2026
Zuerst: wie krank ist dein Kind?
Unabhängig von der Kita gehst du in die Praxis oder Klinik, wenn dein Kind:
- schlecht Luft bekommt, sehr schnell atmet oder sich blau verfärbt – dann sofort 112;
- kaum trinkt, teilnahmslos oder sehr schläfrig ist;
- als Baby unter drei Monaten Fieber hat;
- länger als drei Tage fiebert.
Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.
Schnell-Check: das Wesentliche
- Bestimmte Krankheiten wie Masern, Windpocken, Keuchhusten oder Scharlach schließen den Kita-Besuch aus – schon bei Verdacht.
- Magen-Darm-Infekte: Kinder unter sechs Jahren bleiben bei ansteckendem Durchfall oder Erbrechen zu Hause.
- Kein Pflicht-Attest: Das Gesetz schreibt keine schriftliche Bescheinigung vor. Es reicht das ärztliche Urteil.
Was das Infektionsschutzgesetz regelt
Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes legt fest: Kinder mit bestimmten ansteckenden Krankheiten – oder mit dem Verdacht darauf – dürfen die Kita nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Dazu gehören unter anderem:
- Masern, Mumps und Röteln,
- Keuchhusten,
- Windpocken,
- Scharlach und andere Streptokokken-Infektionen,
- Borkenflechte, Krätze und Kopfläuse,
- bei Kindern unter sechs Jahren: ansteckender Durchfall oder Erbrechen, siehe Durchfall beim Baby und Erbrechen beim Kind.
Wann dein Kind jeweils wieder hindarf, unterscheidet sich je nach Krankheit. Die Einzelheiten stehen in den verlinkten Artikeln. Für Kitas gibt es zu fünf häufigen Krankheiten fertige Aushänge mit den Regeln zur Rückkehr.
Was du der Kita sagen musst
Hat dein Kind eine dieser Krankheiten oder besteht der Verdacht, musst du die Kita informieren. Bei manchen Krankheiten wie Masern gilt das auch, wenn jemand anderes in eurem Haushalt erkrankt ist. So kann die Kita andere Familien warnen – wichtig etwa für Schwangere und Babys, die noch nicht geimpft sind. Über die Regeln wirst du bei der Aufnahme mit einem Merkblatt belehrt.
Ist ein Attest nötig?
Das Gesetz schreibt keine schriftliche Bescheinigung vor. Es reicht das Urteil der behandelnden Ärztin oder des Gesundheitsamts, und das darf auch mündlich erfolgen. Eine schriftliche Bescheinigung kann aber sinnvoll sein, damit alle Beteiligten Klarheit haben. Frag bei deiner Kita nach, wie sie es handhabt. Bei Fragen hilft auch das Gesundheitsamt.
Und bei einer Erkältung?
Für gewöhnliche Erkältungen, Husten oder Schnupfen ohne die oben genannten Erkrankungen gibt es im Gesetz keine feste Regel. Entscheidend ist, wie es deinem Kind geht: Ein Kind, das Fieber hat, schlapp ist oder viel Ruhe braucht, gehört nach Hause. Bis zum Schulalter sind acht bis zwölf Atemwegsinfekte im Jahr normal, siehe Husten beim Baby und Kleinkind.
Andere Kinder und Geschwister schützen
- Halte Geschwister in der akuten Phase möglichst vom kranken Kind fern, besonders Babys.
- Wascht euch oft und gründlich die Hände und achtet auf Sauberkeit in Bad und Toilette.
- Schwangere sollten den Kontakt zu Kindern mit Röteln oder Windpocken meiden.
- Prüf deinen eigenen Impfschutz, siehe Impfungen beim Baby für den Fahrplan deines Kindes.
Wenn du zu Hause bleiben musst
Bist du berufstätig und dein Kind krank, kannst du Kinderkrankengeld bekommen. Wie viele Tage dir zustehen, steht in Kind krank: Kinderkrankengeld.
Mehr zu einzelnen Erkrankungen: Noroviren, Krätze und Ringelröteln.
Wenn die Infekte seit dem Kita-Start gar nicht mehr aufhören, hilft Kind ständig krank in der Kita.
Welche Kinderkrankheiten es gibt und bei welchen dein Kind zu Hause bleiben muss, zeigt Kinderkrankheiten im Überblick.
Wie du dein Kind in der Schule richtig krankmeldest, steht in Kind krank: in der Schule entschuldigen.
Wann Kita oder Schule Medikamente geben dürfen, steht in Medikamente in Kita und Schule.
Weiterlesen
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Quellen
- Robert Koch-Institut: Aktualisierung der RKI-Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG. Epidemiologisches Bulletin 1/2023. Abgerufen am 16.10.2026. edoc.rki.de
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Recht: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Kita. Stand: 22.04.2026. Abgerufen am 16.10.2026. kindergesundheit-info.de
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Was tun bei Ansteckungsgefahr? Stand: 01.02.2026. Abgerufen am 16.10.2026. kindergesundheit-info.de
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Atemwegsinfekte. Stand: 06.05.2025. Abgerufen am 16.10.2026. kindergesundheit-info.de
- Robert Koch-Institut: Belehrungsbogen „Gemeinsam vor Infektionen schützen“ für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 IfSG. Stand: 12.02.2025. Abgerufen am 16.10.2026. rki.de
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), infektionsschutz.de: Erregersteckbrief Masern. Letzte Aktualisierung 01.03.2024. Abgerufen am 16.10.2026. infektionsschutz.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 16.10.2026. 116117.de