Kindergarten & Schule · 1–10 Jahre
Kinderkrankheiten im Überblick
Kaum ist dein Kind in der Kita, hängt der erste Zettel an der Tür: „Bei uns ist Scharlach aufgetreten.“ Hier findest du die wichtigsten ansteckenden Kinderkrankheiten auf einen Blick – mit der Frage, ob es eine Impfung gibt und ob dein Kind zu Hause bleiben muss.
- Lesezeit 2 Minuten
- Melden an Kita oder Schule
- Zurück nach ärztlichem Urteil
Wann zur Kinderärztin oder in die Klinik
Ruf bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit vorher in der Praxis an. Sofort ärztliche Hilfe oder die 112 brauchst du, wenn dein Kind:
- schwer atmet oder bläuliche Lippen hat;
- kaum ansprechbar, sehr schläfrig oder verwirrt ist;
- einen Krampfanfall hat;
- Fieber mit steifem Nacken und starken Kopfschmerzen hat;
- kaum noch trinkt und kaum Urin ausscheidet.
Nachts und am Wochenende hilft die 116117. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.
Schnell-Check
- Impfpass prüfen: Gegen viele schwere Kinderkrankheiten gibt es Impfungen.
- Kita oder Schule informieren, wenn eine Krankheit aus der Liste unten auftritt oder vermutet wird. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Zurück erst, wenn die Ärztin sagt, dass keine Ansteckung mehr zu befürchten ist.
Die wichtigsten Kinderkrankheiten auf einen Blick
„Zu Hause bleiben“ bedeutet hier: Die Krankheit steht in § 34 des Infektionsschutzgesetzes. Dann darf dein Kind Kita oder Schule nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist.
| Krankheit | Impfung | Zu Hause bleiben |
|---|---|---|
| Masern | ja | ja |
| Mumps | ja | ja |
| Röteln | ja | ja |
| Windpocken | ja | ja |
| Keuchhusten | ja | ja |
| Scharlach | nein | ja |
| Borkenflechte | nein | ja |
| Magen-Darm-Infekt | gegen Rotaviren ja | ja, bei Kindern unter 6 Jahren |
| Kopfläuse | – | ja |
| Krätze | – | ja |
| Ringelröteln | nein | nicht im Gesetz genannt |
| Hand-Fuß-Mund-Krankheit | nein | nicht im Gesetz genannt |
Auch wenn eine Krankheit nicht im Gesetz steht, kann die Kita eigene Regeln haben, und ein krankes Kind gehört ohnehin nach Hause. Die Bundesländer und Gesundheitsämter geben teils genauere Empfehlungen heraus.
Was du der Kita sagen musst
Erkrankt dein Kind an einer der Krankheiten aus dem Gesetz, oder besteht der Verdacht, musst du die Einrichtung unverzüglich informieren. Bei einigen schweren Krankheiten wie Masern dürfen auch Geschwister im selben Haushalt vorübergehend nicht in die Kita oder Schule. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die Praxis oder das Gesundheitsamt.
Impfen schützt – auch andere
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit nennt Impfungen den besten Schutz vor schweren Infektionskrankheiten. Zwei Masernimpfungen schützen ein Leben lang. Sind rund 95 von 100 Menschen geschützt, kann sich die Krankheit nicht mehr ausbreiten – das schützt auch Babys, die noch zu jung zum Impfen sind. Gegen manche Erreger wie Scharlach, Ringelröteln oder Noroviren gibt es noch keinen Impfstoff. Da helfen Händewaschen und Hygiene.
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Quellen
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Infektionskrankheiten bei Kindern. Stand: 17.05.2026. Abgerufen am 18.10.2026. kindergesundheit-info.de
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes. Abgerufen am 18.10.2026. gesetze-im-internet.de
- Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Mumps. Stand: 20.02.2023. Abgerufen am 18.10.2026. rki.de
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Arztbesuch zwingend. Stand: 07.02.2026. Abgerufen am 18.10.2026. kindergesundheit-info.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 18.10.2026. 116117.de