Kleinkind

Masern beim Kind

Masern gelten bei manchen noch als harmlose Kinderkrankheit. Das sind sie nicht: Sie sind extrem ansteckend und können schwere Komplikationen haben, gerade bei kleinen Kindern. Dagegen schützt eine Impfung mit zwei Teilen – und für die Kita brauchst du einen Nachweis.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Bundesbehörden · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 4 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: ein Impfausweis mit Eintragszeilen
Illustration: Mamalotse

Wann du sofort handelst

Ruf vor dem Praxisbesuch an, wenn du Masern vermutest, und melde dich sofort, wenn:

  • dein Kind Kontakt zu jemandem mit Masern hatte und nicht oder nicht vollständig geimpft ist – eine Impfung innerhalb von drei Tagen kann noch helfen;
  • ein Baby unter sechs Monaten oder eine Schwangere in deinem Haushalt Kontakt hatte;
  • dein Kind hohes Fieber, Husten und Bindehautentzündung hat und ein Ausschlag beginnt.

Bei Atemnot, Krampfanfall, starker Schläfrigkeit oder Verwirrtheit sofort 112. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Hochansteckend: schon vier Tage vor dem Ausschlag. Wer krank ist oder Verdacht hat, bleibt zu Hause.
  2. Impfung mit 11 und 15 Monaten, bei früherem Kita-Start ab 9 Monaten möglich.
  3. Kita-Pflicht: ab einem Jahr eine Impfung, ab zwei Jahren zwei Impfungen nachweisen.

Wie Masern verlaufen

Masern beginnen wie eine Erkältung: Fieber, Husten, Schnupfen und eine Bindehautentzündung. An der Mundschleimhaut können weißliche Flecken zu sehen sein, die an Kalkspritzer erinnern. Einige Tage später kommt ein bräunlich-rosafarbener Ausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich über den ganzen Körper ausbreitet. Er bleibt meist vier bis sieben Tage. Danach kann sich die Haut schuppen.

Wer Masern überstanden hat, ist lebenslang geschützt. Das Immunsystem bleibt danach aber oft ein Jahr oder länger geschwächt – andere Infekte haben es dann leichter.

Wie ansteckend sie sind

Masern werden über Tröpfchen beim Husten, Niesen und Sprechen übertragen – auch in Räumen, in denen sich ein Erkrankter kurz vorher aufgehalten hat. Die ersten Beschwerden zeigen sich 7 bis 21 Tage nach der Ansteckung. Ansteckend ist ein Kind schon vier Tage vor dem Ausschlag bis vier Tage danach, am stärksten kurz bevor der Ausschlag erscheint. Deshalb verbreiten sich Masern oft, bevor jemand weiß, dass es Masern sind.

Warum sie keine harmlose Krankheit sind

  • Häufige Komplikationen sind Mittelohrentzündung, Durchfall und Lungenentzündung.
  • Bei etwa einem von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung. 10 bis 20 von 100 Betroffenen sterben daran, bei 20 bis 30 von 100 bleiben schwere Schäden.
  • Sehr selten tritt Jahre später eine fortschreitende Gehirnerkrankung auf, die SSPE. Sie verläuft immer tödlich. Am höchsten ist das Risiko für Kinder, die in den ersten fünf Lebensjahren an Masern erkrankt sind.

Schwere Verläufe sind bei Kindern unter fünf Jahren häufiger. Junge Babys können noch nicht geimpft werden und sind darauf angewiesen, dass die Menschen um sie herum geschützt sind.

Die Impfung

Die Ständige Impfkommission empfiehlt zwei Impfungen: die erste mit 11 Monaten, die zweite mit 15 Monaten, frühestens vier Wochen nach der ersten. Kommt dein Kind schon vor dem elften Monat in eine Kita, ist die erste Impfung ab neun Monaten möglich. Wurde eine Impfung verpasst, wird sie so bald wie möglich nachgeholt. Den ganzen Impffahrplan findest du in Impfungen beim Baby.

Auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und nicht oder nur einmal als Kind geimpft wurden, sollten sich impfen lassen. Das gilt besonders für Eltern und Großeltern, die ein Baby betreuen.

Kita und Masernschutzgesetz

Bevor dein Kind in die Kita oder zu einer Tagesmutter kommt, musst du den Masernschutz nachweisen:

  • Unter einem Jahr: Dein Kind kann ohne Nachweis aufgenommen werden.
  • Ab einem Jahr: mindestens eine Masernimpfung oder ein ärztliches Zeugnis über Immunität.
  • Ab zwei Jahren: zwei Masernimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über Immunität.

Als Nachweis gilt der Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, das auch als Anlage zum gelben Kinderuntersuchungsheft ausgestellt sein kann. Ohne Nachweis darf dein Kind nicht betreut werden. Mehr zum Kita-Platz steht in Kita-Platz und Rechtsanspruch.

Wenn dein Kind erkrankt ist

Kinder mit Masern oder Verdacht darauf dürfen die Kita nicht besuchen – das gilt auch, wenn jemand anderes im Haushalt erkrankt ist. Du informierst die Einrichtung. In der Regel darf dein Kind frühestens am fünften Tag nach Beginn des Ausschlags wieder hin; das entscheiden Ärztin oder Gesundheitsamt.

Andere Ausschläge mit Fieber ordnen Drei-Tage-Fieber, Scharlach und Windpocken ein.

Was du für Kita und Schule nachweisen musst, steht in Masernschutz-Nachweis.

Woran du Mumps erkennst und wann dein Kind zurück in die Kita darf, steht in Mumps beim Kind.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), infektionsschutz.de: Erregersteckbrief Masern. Letzte Aktualisierung 01.03.2024. Abgerufen am 16.10.2026. infektionsschutz.de
  2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), infektionsschutz.de: Masernschutz – Eltern und Erziehungsberechtigte. Letzte Änderung 17.11.2025. Abgerufen am 16.10.2026. infektionsschutz.de
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 16.10.2026. 116117.de