Kita & Schule · 1–10 Jahre
Medikamente in Kita und Schule: was gilt?
Dein Kind braucht regelmäßig ein Medikament oder hat ein Notfallspray für Asthma oder Allergie? Dann stellt sich die Frage, ob die Kita es geben darf – und muss. Die gesetzliche Unfallversicherung hat dazu klare Empfehlungen veröffentlicht.
- Lesezeit 2 Minuten
- Pflicht grundsätzlich keine
- Nötig schriftliche Absprache, ärztliche Verordnung
Schnell-Check: was du mitbringst
- Ärztliche Verordnung mit Medikament, Dosis, Uhrzeit, Aufbewahrung und Telefonnummer der Praxis.
- Schriftliche Vereinbarung, von dir unterschrieben.
- Das Medikament in der Originalverpackung, mit dem Namen deines Kindes beschriftet.
Muss die Kita Medikamente geben?
Grundsätzlich nein. Für die Gesundheit ihres Kindes sind zuerst die Eltern verantwortlich. Kitas sollen Medikamente nur in begründeten Ausnahmefällen übernehmen – etwa bei einer chronischen Erkrankung oder für einen Notfall – und nachdem Eltern und behandelnde Ärztin alles geklärt haben. Viele Medikamente lassen sich so verordnen, dass sie morgens und abends zu Hause gegeben werden können. Frag in der Praxis danach.
Was dafür nötig ist
- Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und der Einrichtung.
- Eine ärztliche Verordnung mit dem genauen Medikament, Menge, Zeitpunkt und Form, Aufbewahrung, möglichen Nebenwirkungen, Notfallmaßnahmen sowie Name und Telefonnummer der Ärztin.
- Eine Einweisung der Fachkräfte, die das Medikament geben – regelmäßig wiederholt.
- Sichere Aufbewahrung: beschriftet, für Kinder unerreichbar, nicht im Verbandkasten.
- Dokumentation jeder Gabe und eine Vertretungsregelung, damit immer jemand Geschultes da ist.
Notfallmedikamente
Für Notfallmedikamente, etwa bei schwerer Allergie, Asthma oder Krampfanfällen, brauchen die Fachkräfte zusätzlich genaue Anweisungen: Woran erkennen sie den Notfall, wann und wie oft wird das Mittel gegeben, und was passiert danach – Notruf, Information an dich. Bring diesen Notfallplan von der Praxis mit. Mehr zu den Krankheitsbildern in Lebensmittelallergie beim Kind und Asthma beim Kind.
Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
| Wer | Wie geschützt |
|---|---|
| Dein Kind | in der Einrichtung gesetzlich unfallversichert – auch bei Schäden durch eine fehlerhafte oder korrekte Gabe, etwa eine allergische Reaktion |
| Fachkräfte | Verletzungen bei der Gabe gelten als Arbeitsunfall; für Personenschäden haften sie grundsätzlich nicht, außer bei Vorsatz |
| Helfende im Notfall | gesetzlich unfallversichert und weitgehend von der Haftung befreit |
Bei grober Fahrlässigkeit kann die Unfallversicherung Kosten zurückfordern. Die DGUV-Hinweise gelten für Kitas und sinngemäß für die Kindertagespflege. Schulen regeln das je nach Bundesland; frag dort nach den Vorgaben.
Gut zu wissen
Wie dein Kind in Kita und Schule generell versichert ist, steht in Unfall in Kita oder Schule. Für Kinder mit Diabetes lohnt ein früher Termin mit der Einrichtung, siehe Diabetes Typ 1 beim Kind.
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Quellen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen. DGUV Information 202-092, März 2021. Abgerufen am 19.10.2026. publikationen.dguv.de