Organisation

Tagesmutter: Kindertagespflege erklärt

Kleine Gruppe, familiäre Atmosphäre: Für viele Eltern ist eine Tagesmutter oder ein Tagesvater die erste Betreuung – vor allem für Kinder unter drei. Die Kindertagespflege ist einer Kita gesetzlich gleichgestellt. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich sind die Regeln deines Bundeslands und deines Jugendamts.

Von Danny · Geprüft am 17.10.2026 · Quellen: Bundesministerium · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Geprüft 17.10.2026
Schematische Darstellung: ein kleines Haus und ein größeres Gebäude nebeneinander
Illustration: Mamalotse

Wo du Rat bekommst

Wende dich ans Jugendamt, wenn:

  • du einen Betreuungsplatz suchst;
  • du wissen willst, wie hoch dein Elternbeitrag ist;
  • du Zweifel an der Betreuung hast.

Auch Vereine für Kindertagespflege beraten und vermitteln. Das Servicetelefon des Familienportals erreichst du unter 030 201 791 30.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Höchstens 5 Kinder gleichzeitig betreut eine Tagespflegeperson.
  2. Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, gültig höchstens 5 Jahre.
  3. Bezahlt vom Jugendamt – du zahlst einen sozialverträglichen Beitrag.

Was Kindertagespflege ist

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die vor allem für Kinder unter drei einer Kita gleichgestellt ist. Sie findet familiennah statt – bei der Tagesmutter zu Hause, bei euch oder in anderen geeigneten Räumen. Auch ältere Kinder können betreut werden, etwa ergänzend zur Kita. In einigen Bundesländern arbeiten bis zu drei Tagespflegepersonen in einer Großtagespflegestelle zusammen.

Kleine Gruppen

Eine Tagespflegeperson betreut höchstens fünf Kinder gleichzeitig.

Wer Tagesmutter sein darf

  • Sie braucht eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Die gilt für höchstens fünf Kinder und muss spätestens nach fünf Jahren neu beantragt werden.
  • Vorher wird ihre Eignung geprüft: Persönlichkeit, Fachwissen, Zusammenarbeit mit Eltern.
  • Sie braucht kindgerechte Räume.
  • Fast überall ist ein Qualifizierungskurs Pflicht; je nach Bundesland kommt etwa ein Erste-Hilfe-Kurs dazu.

Wer zahlt

Das Jugendamt bezahlt die Tagespflegeperson – abhängig von Betreuungsumfang, Zahl der Kinder und Qualifikation. Du zahlst sie nicht direkt, beteiligst dich aber mit einem sozialverträglichen Beitrag an den Kosten. Die Höhe regeln Landesgesetze oder die Kommune. Die Kosten kannst du steuerlich absetzen, siehe Kinderbetreuungskosten absetzen.

Einen Platz finden

Das Jugendamt informiert über die Vermittlung und das Angebot vor Ort. Auch Vereine für Kindertagespflege und freie Träger beraten. Wie der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz funktioniert, steht in Kitaplatz: Rechtsanspruch.

Gut zu klären

  • Wie läuft die Eingewöhnung?
  • Wer vertritt, wenn die Tagesmutter krank ist oder Urlaub hat?
  • Wie sieht der Tagesablauf aus – Essen, Schlafen, draußen sein?

Bevor dein Kind betreut wird, hilft ein Blick auf die Sicherheits-Checkliste. Wenn dein Kind krank ist: Wann wieder in die Kita.

Wie die ersten Wochen in der Einrichtung gut gelingen, steht in Kita-Eingewöhnung.

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Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Was ist Kindertagespflege? Abgerufen am 17.10.2026. familienportal.de