Organisation
Bundesstiftung Mutter und Kind: Hilfe in Not
Du bist schwanger und weißt nicht, wie du die Erstausstattung, die Wohnung oder die ersten Monate bezahlen sollst? Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft Schwangeren in einer finanziellen Notlage. Wichtig: Den Antrag stellst du während der Schwangerschaft, über eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich ist die Beratungsstelle beziehungsweise die zuständige Stelle in deinem Bundesland.
- Lesezeit 3 Minuten
- Geprüft 16.10.2026
Wann du dich schnell meldest
Melde dich möglichst bald bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle, wenn:
- du schwanger bist und das Geld nicht reicht – der Antrag ist nur vor der Geburt möglich;
- dir Wohnungsverlust droht oder du keine Wohnung findest;
- du dich mit der Schwangerschaft allein oder überfordert fühlst.
Die Beratung ist kostenfrei und auf Wunsch anonym. Bist du in einer akuten Krise, erreichst du die TelefonSeelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0 111.
Schnell-Check: das Wesentliche
- Für Schwangere in einer Notlage mit Wohnsitz in Deutschland – ergänzend zu anderen Leistungen.
- Antrag nur in der Schwangerschaft und nur über eine Schwangerschaftsberatungsstelle an deinem Wohnort.
- Wird nicht angerechnet auf Sozialleistungen. Einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht.
Was die Bundesstiftung zahlt
Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt Ausgaben rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Kind, zum Beispiel:
- die Erstausstattung deines Babys,
- Schwangerschaftskleidung,
- Wohnung und Einrichtung,
- die Weiterführung des Haushalts,
- die Betreuung deines Kindes.
Meist werden einmalige Hilfen bewilligt. Längere Unterstützung, etwa für die Kinderbetreuung während einer Ausbildung, ist bis zum dritten Geburtstag des Kindes möglich. Wie viel du bekommst, richtet sich nach deiner persönlichen Notlage – feste Beträge gibt es nicht. Was du für dein Baby wirklich brauchst, steht in Erstausstattung Baby.
Wer Hilfe bekommen kann
- Du bist schwanger und hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Du bist in einer Notlage, und andere Hilfen reichen nicht, kommen nicht rechtzeitig oder gibt es nicht.
- Dein Einkommen wird geprüft. Die Grenzen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Du musst keine Sozialleistungen beziehen, um Hilfe zu bekommen. Stehen dir gesetzliche Leistungen zu, musst du diese aber zuerst beantragen – die Stiftung hilft ergänzend. Einen Rechtsanspruch auf die Hilfe gibt es nicht.
So stellst du den Antrag
- Beratungsstelle finden: Den Antrag kannst du nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle an deinem Wohnort stellen. Passende Stellen findest du über die Beratungsstellensuche auf familienplanung.de mit dem Filter „Vergabe von Mitteln der Bundesstiftung“.
- Vorher anrufen: Frag nach einem Termin und danach, welche Unterlagen du mitbringen sollst.
- Persönliche Beratung: Der Antrag wird in der Regel im Gespräch gestellt, oft mit einem Formular der Stelle.
Stell den Antrag so früh wie möglich in der Schwangerschaft. Entsteht die Notlage später, geht es noch bis zur Geburt – danach grundsätzlich nicht mehr. Pro Schwangerschaft ist ein Antrag möglich. Die Bundesgeschäftsstelle in Berlin bearbeitet selbst keine Anträge.
Was du sonst wissen solltest
- Die Hilfen werden nicht als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet und dürfen nicht gepfändet werden. Auf dem Konto sind sie allerdings nur auf einem P-Konto geschützt.
- Kommt es zu einer Fehlgeburt, musst du schon ausgezahltes Geld für Schwangerschaft und Erstausstattung in der Regel nicht zurückzahlen.
Weitere Hilfen
Welche Leistungen dir zusätzlich zustehen, steht in Mutterschaftsgeld, Elterngeld beantragen, Kindergeld beantragen und Kinderzuschlag. Bist du alleinerziehend, lies auch Unterhaltsvorschuss.
Wenn du ohne Partner schwanger bist, lies Allein schwanger: Hilfe und Rechte.
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- OrganisationElterngeld beantragen: Fristen und UnterlagenErst nach der Geburt, aber möglichst in den ersten drei Lebensmonaten: warum die Frist zählt und was du bereitlegen solltest.
Quellen
- Bundesstiftung Mutter und Kind: Welche Hilfen gibt es? Stand: 31.10.2022. Abgerufen am 16.10.2026. bundesstiftung-mutter-und-kind.de
- Bundesstiftung Mutter und Kind: Antrag stellen – wie und wo? Stand: 31.10.2022. Abgerufen am 16.10.2026. bundesstiftung-mutter-und-kind.de
- Bundesstiftung Mutter und Kind: Häufige Fragen (FAQ). Abgerufen am 16.10.2026. bundesstiftung-mutter-und-kind.de
- TelefonSeelsorge Deutschland: Kontakt. Abgerufen am 16.10.2026. telefonseelsorge.de