Organisation

Unterhaltsvorschuss: wer ihn bekommt

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt der Staat ein: mit dem Unterhaltsvorschuss. Er ist für Alleinerziehende gedacht und wird gezahlt, bis dein Kind 18 ist. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich ist die Unterhaltsvorschussstelle deines Jugendamts.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Bundesministerium · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: ein Formular mit Stift
Illustration: Mamalotse

Wann du dir Beratung holst

Lass dich beim Jugendamt oder einer Beratungsstelle beraten, wenn:

  • du nicht weißt, wer der Vater ist oder wo er lebt – der Anspruch hängt davon nicht ab, aber du musst mitwirken;
  • der andere Elternteil unregelmäßig zahlt;
  • du heiratest oder mit dem anderen Elternteil zusammenziehst;
  • du Fragen zur Vaterschaftsanerkennung hast.

Änderungen meldest du der Unterhaltsvorschussstelle sofort. Sonst kann es zu Rückforderungen kommen.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. 227 Euro im Monat für Kinder bis fünf Jahre (Stand 2026).
  2. Antrag beim Jugendamt – rückwirkend nur für einen Monat. Also früh stellen.
  3. Der andere Elternteil zahlt zurück: Das Jugendamt holt sich das Geld bei ihm wieder.

Wer Unterhaltsvorschuss bekommt

Anspruch hat ein Kind, wenn:

  • es in Deutschland bei einem Elternteil lebt, der es allein oder überwiegend allein erzieht;
  • der andere Elternteil keinen, nur unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt zahlt – weniger als den Vorschussbetrag;
  • es noch nicht 18 ist.

Die Vaterschaft muss nicht geklärt sein. Auch verwitwete Elternteile können Unterhaltsvorschuss bekommen. Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen, die mit Leistungen nach dem SGB II zusammenhängen.

Lebst du unverheiratet mit einem neuen Partner zusammen, schließt das den Anspruch nicht aus.

Wann kein Anspruch besteht

  • Du bist mit einem neuen Partner verheiratet oder verpartnert und lebst mit ihm zusammen.
  • Du oder dein Kind lebt mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt regelmäßig Unterhalt mindestens in Höhe des Vorschusses.
  • Du gibst keine Auskunft über den anderen Elternteil oder wirkst nicht daran mit, die Vaterschaft festzustellen oder seinen Aufenthalt zu ermitteln.

Wie viel es gibt

  • Kinder bis 5 Jahre: 227 Euro im Monat
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: 299 Euro im Monat
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren: 394 Euro im Monat

Diese Beträge gelten seit Januar 2025 und auch 2026. Zahlt der andere Elternteil einen Teil des Unterhalts, wird das angerechnet; ebenso eine Halbwaisenrente. Dein eigenes Einkommen spielt keine Rolle. Die Zahlung ist nicht befristet und endet spätestens mit dem 18. Geburtstag deines Kindes.

Wo und wie du ihn beantragst

Zuständig ist die Unterhaltsvorschussstelle, meist beim Jugendamt deines Wohnorts. Den Antrag stellst du schriftlich mit einem Formular oder – wo angeboten – online. Formulare gibt es bei Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

Wichtig: Rückwirkend gibt es den Vorschuss nur für einen Monat vor dem Antrag – und auch nur, wenn du dich in diesem Monat schon um Unterhalt bemüht hast. Wartest du ab, ob doch noch etwas kommt, ist das Geld für die Monate davor verloren. Stell den Antrag deshalb, sobald klar ist, dass der Unterhalt ausbleibt. Der Vorschuss wird jeweils zum Monatsanfang gezahlt.

Was du melden musst

Nach dem Antrag teilst du der Unterhaltsvorschussstelle sofort mit, wenn sich etwas ändert, zum Beispiel:

  • dein Kind zieht aus oder ihr zieht um,
  • du heiratest oder ziehst mit dem anderen Elternteil zusammen,
  • der andere Elternteil zahlt Unterhalt,
  • du erfährst, wo der andere Elternteil lebt, oder er stirbt.

Und der andere Elternteil?

Der Unterhaltsvorschuss entlastet den anderen Elternteil nicht. Er muss das Geld zurückzahlen. Tut er das nicht, kann die Unterhaltsvorschussstelle es einklagen und vollstrecken. Du musst dich darum nicht selbst kümmern.

Weitere Leistungen

Unterhaltsvorschuss lässt sich mit anderen Familienleistungen kombinieren. Was dir außerdem zusteht, steht in Kindergeld beantragen, Kinderzuschlag und Elterngeld beantragen. Wie die Vaterschaft offiziell festgehalten wird, erklärt Vaterschaftsanerkennung.

Steuerlich hilft Alleinerziehenden der Entlastungsbetrag.

Wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, steht in Kindesunterhalt.

Welche Leistungen es für Alleinerziehende sonst gibt, steht in Alleinerziehend: Leistungen 2026. Kostenlose Hilfe beim Unterhalt bietet die Beistandschaft beim Jugendamt.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Unterhaltsvorschuss. Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de
  2. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Wieviel Unterhaltsvorschuss kann ich für mein Kind bekommen? Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de
  3. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Aktuelle Ergänzungen für 2026 zu den Broschüren für Alleinerziehende. Stand: Januar 2026. Abgerufen am 16.10.2026. bmbfsfj.bund.de