Organisation

Beistandschaft beim Jugendamt

Unterhalt einfordern, Einkommen ermitteln, notfalls vor Gericht gehen – das ist anstrengend, besonders mit einem kleinen Kind. Dafür gibt es die Beistandschaft: Das Jugendamt übernimmt diese Aufgaben für dein Kind, kostenlos. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich sind § 1712 BGB, § 55 SGB VIII und dein Jugendamt.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Bundesministerium · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: zwei Kreise mit einer Verbindungslinie
Illustration: Mamalotse

Wo du kostenlos Rat bekommst

Hol dir Unterstützung, wenn:

  • du nicht weißt, welche Leistungen dir zustehen oder in welcher Reihenfolge du sie beantragst;
  • ein Antrag abgelehnt wurde oder das Geld nicht reicht;
  • es Streit über Unterhalt, Umgang oder Sorgerecht gibt.

Anlaufstellen sind das Jugendamt, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Schwangerschaftsberatungsstellen und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Die Beratung beim Jugendamt ist kostenlos. Das Servicetelefon des Familienportals erreichst du unter 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr).

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Kostenlos: Das Jugendamt vertritt dein Kind bei Unterhalt und Vaterschaft.
  2. Antrag: durch den Elternteil mit alleiniger Sorge oder bei dem das Kind lebt.
  3. Jederzeit beendbar – eine schriftliche Erklärung reicht.

Was die Beistandschaft ist

Bei einer Beistandschaft wird das Jugendamt zum rechtlichen Vertreter deines Kindes – aber nur für bestimmte Aufgaben. Dein Sorgerecht bleibt bestehen. Gibt es Streit über Unterhalt oder Vaterschaft, kann die Beistandschaft dir viel Arbeit abnehmen.

Was der Beistand macht

  • Unterhalt: Er ermittelt das Einkommen des anderen Elternteils, berechnet den Unterhalt und versucht, eine Einigung zu erreichen. Notfalls vertritt er dein Kind vor Gericht und setzt den Unterhalt durch. Wie viel Unterhalt angemessen ist, steht in Kindesunterhalt.
  • Vaterschaft: Er hilft bei der Anerkennung der Vaterschaft und vertritt dein Kind, wenn sie gerichtlich festgestellt werden muss, siehe Vaterschaftsanerkennung.

Wer sie beantragen kann

Den Antrag stellen kann der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat – oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dein Kind muss minderjährig sein und in Deutschland leben; die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Ein formloser schriftlicher Antrag beim Jugendamt genügt.

Was sie kostet

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos.

Wie du sie beendest

Du kannst sie jederzeit ganz oder teilweise beenden, ohne Gründe zu nennen. Eine schriftliche Erklärung an das Jugendamt reicht.

Andere Hilfen des Jugendamts

  • Beurkundung: Der zahlende Elternteil kann seine Unterhaltspflicht kostenlos beim Jugendamt beurkunden lassen.
  • Unterhaltsvorschuss, wenn kein oder zu wenig Unterhalt kommt, siehe Unterhaltsvorschuss.
  • Beratung zu Trennung, Sorge und Umgang, siehe Trennung mit Kind.

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Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Wie kann ich Unterhalt und Vaterschaft mit einem Beistand regeln? Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de
  2. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Getrennt erziehend und alleinerziehend. Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de