Organisation
Kindesunterhalt: wie viel steht zu?
Lebt ein Kind nicht mit beiden Eltern zusammen, hat es Anspruch auf Unterhalt von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Wie viel, richtet sich nach dessen Einkommen und dem Alter des Kindes. Als Richtschnur dient die Düsseldorfer Tabelle. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich sind die Gesetze, die Rechtsprechung und im Streitfall das Familiengericht.
- Lesezeit 2 Minuten
- Geprüft 16.10.2026
Wann du dir Hilfe holst
Wende dich ans Jugendamt oder an eine Rechtsberatung, wenn:
- der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt;
- ihr euch über die Höhe nicht einig seid;
- du Unterhalt verbindlich festhalten lassen möchtest.
Zahlt der andere Elternteil nicht, kann Unterhaltsvorschuss helfen, siehe Unterhaltsvorschuss.
Schnell-Check: das Wesentliche
- Mindestunterhalt 2026 für Kinder bis 5 Jahre: 486 Euro im Monat – vor Abzug des Kindergelds.
- Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte angerechnet.
- Jugendamt: kostenlose Beratung, Beistandschaft und Beurkundung.
Wer zahlt
Lebt dein Kind bei dir, kann es vom anderen Elternteil Barunterhalt verlangen – also Geld. Du selbst leistest deinen Teil durch Betreuung und Versorgung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der betreuende Elternteil auch für sich selbst Unterhalt verlangen, mindestens für drei Jahre nach der Geburt.
Die Düsseldorfer Tabelle
Wie viel Unterhalt angemessen ist, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Sie ist kein Gesetz, wird aber bundesweit als Richtschnur genutzt. Die Tabelle 2026 gilt seit dem 1. Januar 2026. Sie hat 15 Einkommensgruppen und vier Altersstufen. Der Mindestunterhalt beträgt 2026:
- 0 bis 5 Jahre: 486 Euro,
- 6 bis 11 Jahre: 558 Euro,
- 12 bis 17 Jahre: 653 Euro.
Das sind die Beträge der ersten Einkommensgruppe, bis 2.100 Euro bereinigtes Nettoeinkommen. In höheren Gruppen steigt der Unterhalt stufenweise. Die Selbstbehalte – also was dem zahlenden Elternteil mindestens bleiben muss – wurden für 2026 nicht erhöht.
Das Kindergeld
Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld in der Regel zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet. Der tatsächlich zu zahlende Betrag ist deshalb niedriger als der Tabellenbetrag. Die genauen Zahlbeträge stehen im Anhang der Düsseldorfer Tabelle. Wie du Kindergeld beantragst, steht in Kindergeld beantragen.
Wie das Jugendamt hilft
- Beratung: Das Jugendamt berät zu Unterhaltsfragen.
- Beistandschaft: Auf Antrag kann das Jugendamt dein Kind bei der Feststellung der Vaterschaft und der Durchsetzung von Unterhalt vertreten.
- Beurkundung: Der zahlende Elternteil kann seine Unterhaltspflicht beim Jugendamt kostenlos beurkunden lassen – als festen Betrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts. Damit hat dein Kind einen vollstreckbaren Titel. Zahlt der andere Elternteil nicht, kann der Unterhalt damit eingetrieben werden.
Weitere Unterstützung
Alleinerziehende können außerdem den Entlastungsbetrag und eventuell den Kinderzuschlag nutzen. Seid ihr nicht verheiratet, lies auch Sorgerecht für unverheiratete Eltern und Vaterschaftsanerkennung.
Das Jugendamt kann den Unterhalt für dein Kind kostenlos durchsetzen, siehe Beistandschaft. Wie das Kindergeld verrechnet wird: Kindergeld bei getrennten Eltern.
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Quellen
- Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, justiz.nrw: Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026. Abgerufen am 16.10.2026. justiz.nrw
- Landeshauptstadt München, Jugendamt: Beurkundung von Unterhaltsansprüchen. Abgerufen am 16.10.2026. stadt.muenchen.de