Organisation

Sorgerecht für unverheiratete Eltern

Seid ihr bei der Geburt nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter allein das Sorgerecht – auch wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Das gemeinsame Sorgerecht bekommt ihr mit einer Sorgeerklärung. Sie ist kostenlos beim Jugendamt möglich, auch schon in der Schwangerschaft. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich sind das Bürgerliche Gesetzbuch und dein Jugendamt.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Gesetz und Behörde · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: zwei Kreise mit einer Verbindungslinie
Illustration: Mamalotse

Wann du dir Beratung holst

Lass dich beim Jugendamt oder rechtlich beraten, wenn:

  • ihr euch über das Sorgerecht nicht einig seid;
  • ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich beantragen möchte;
  • du dir Sorgen um die Sicherheit deines Kindes oder deine eigene machst.

Die Beratung beim Jugendamt ist kostenlos.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Ohne Ehe und ohne Erklärung hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
  2. Sorgeerklärung: gemeinsam, persönlich, beim Jugendamt kostenlos oder beim Notar – auch vor der Geburt.
  3. Vaterschaft und Sorgerecht sind zwei getrennte Schritte.

Was das Gesetz sagt

Sind die Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet, steht ihnen das Sorgerecht nach § 1626a BGB gemeinsam zu, wenn:

  • sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen – die Sorgeerklärung,
  • sie einander heiraten oder
  • das Familiengericht ihnen die gemeinsame Sorge überträgt.

In allen anderen Fällen hat die Mutter die elterliche Sorge allein.

Vaterschaft ist nicht Sorgerecht

Die Anerkennung der Vaterschaft regelt, wer rechtlich der Vater ist – etwa für Unterhalt und Erbe. Das Sorgerecht regelt, wer Entscheidungen für das Kind treffen darf. Beides sind getrennte Schritte. Die Vaterschaft muss anerkannt sein, bevor ihr eine Sorgeerklärung abgeben könnt. Oft lässt sich beides im selben Termin erledigen, siehe Vaterschaftsanerkennung.

Die Sorgeerklärung

  • Wo: beim Jugendamt oder bei einem Notar.
  • Wann: schon in der Schwangerschaft oder später, solange das Kind minderjährig ist. Vor der Geburt dient der Mutterpass als Nachweis.
  • Wie: Beide Eltern kommen persönlich zum Termin. Ihr werdet über die Rechtsfolgen informiert, die Erklärung wird vorgelesen, und beide unterschreiben. Das dauert etwa 30 bis 60 Minuten.
  • Was mitbringen: Ausweise beider Eltern, die Geburtsurkunde oder vor der Geburt den Mutterpass und gegebenenfalls die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung. Frag bei deinem Jugendamt nach, ob noch mehr nötig ist.
  • Kosten: Beim Jugendamt ist die Sorgeerklärung kostenlos.
  • Sprache: Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, bringt eine Dolmetscherin mit, die nicht mit ihm verwandt ist.

Wenn ihr euch nicht einig seid

Möchte ein Elternteil die gemeinsame Sorge und der andere nicht, kann er beim Familiengericht einen Antrag stellen. Das Gericht überträgt die gemeinsame Sorge ganz oder teilweise, wenn das dem Kindeswohl nicht widerspricht. Bringt der andere Elternteil keine Gründe dagegen vor und sind auch sonst keine ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Jugendamt berät beide Seiten.

Was sonst wichtig ist

Lebt ihr getrennt, hat das Kind Anspruch auf Unterhalt, siehe Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss. Welche Behördengänge nach der Geburt anstehen, steht in Behördengänge nach der Geburt.

Was unverheiratete Paare vor der Geburt sonst regeln sollten, steht in Unverheiratet ein Kind bekommen. Was nach einer Trennung gilt: Trennung mit Kind.

Wer im Alltag was entscheidet, steht in Gemeinsames Sorgerecht im Alltag.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 1626a BGB – Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen. Abgerufen am 16.10.2026. gesetze-im-internet.de
  2. Föderales Informationsmanagement (FIM), Leistungsbeschreibung Freie und Hansestadt Hamburg: Sorgeerklärung abgeben. Abgerufen am 16.10.2026. fimportal.de