Organisation
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Wer allein ein Kind großzieht und Bürgergeld bekommt, hat Anspruch auf einen Zuschlag zum Regelsatz: den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Er wird nicht immer automatisch richtig berechnet – deshalb lohnt es sich, die Regeln zu kennen. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich sind das Sozialgesetzbuch II und dein Jobcenter; für 2026 sind Änderungen an der Grundsicherung angekündigt.
- Lesezeit 3 Minuten
- Geprüft 16.10.2026
Wo du kostenlos Rat bekommst
Hol dir Unterstützung, wenn:
- du nicht weißt, welche Leistungen dir zustehen oder in welcher Reihenfolge du sie beantragst;
- ein Antrag abgelehnt wurde oder das Geld nicht reicht;
- es Streit über Unterhalt, Umgang oder Sorgerecht gibt.
Anlaufstellen sind das Jugendamt, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Schwangerschaftsberatungsstellen und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Die Beratung beim Jugendamt ist kostenlos. Das Servicetelefon des Familienportals erreichst du unter 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr).
Schnell-Check: das Wesentliche
- Ein Kind: 12 Prozent des Regelsatzes – mit einem Kind unter 7 Jahren aber 36 Prozent.
- Höchstens 60 Prozent, je nach Zahl und Alter der Kinder.
- Wechselmodell: Bei je halber Betreuung bekommt jeder Elternteil die Hälfte.
Die Beträge 2026
Der Regelsatz für Alleinerziehende beträgt 2026 monatlich 563 Euro. Der Mehrbedarf richtet sich nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren:
- 1 Kind: 12 Prozent – 67,56 Euro,
- 2 Kinder: 24 Prozent – 135,12 Euro,
- 3 Kinder: 36 Prozent – 202,68 Euro,
- 4 Kinder: 48 Prozent – 270,24 Euro,
- 5 und mehr Kinder: 60 Prozent – 337,80 Euro.
Die Sonderregel für kleine Kinder
Lebst du mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen, gibt es 36 Prozent, also 202,68 Euro – auch wenn es nur ein Kind ist. Gerade bei Babys und Kleinkindern ist das wichtig: Prüfe deinen Bescheid, ob die 36 Prozent angesetzt sind.
Was sonst zum Bürgergeld gehört
Dazu kommen die Regelbedarfe der Kinder – bis 5 Jahre 357 Euro – sowie der Kindersofortzuschlag von 25 Euro und die Kosten der Unterkunft. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss werden beim Bürgergeld angerechnet. Für einmalige Anschaffungen wie die Erstausstattung kann es zusätzliche Leistungen geben.
Wechselmodell und geteilte Betreuung
Betreut ein Elternteil das Kind ganz allein, wird der volle Mehrbedarf anerkannt. Teilt ihr die Betreuung je zur Hälfte, bekommt jeder Elternteil die Hälfte. Eine Ausnahme gilt, wenn die Betreuung durch den anderen Elternteil dich nachhaltig entlastet. Wie ihr Umgang und Betreuung regelt, steht in Umgangsrecht.
Sozialhilfe
Bekommst du kein Bürgergeld, sondern Sozialhilfe, gibt es den gleichen Mehrbedarf. Bei geteilter Betreuung wird hier im Einzelfall entschieden.
Vorher prüfen: vorrangige Leistungen
Bevor Bürgergeld gezahlt wird, musst du vorrangige Leistungen beantragen – Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, gegebenenfalls Kinderzuschlag und Wohngeld. Manchmal kommst du damit ohne Bürgergeld aus. Den Überblick gibt Alleinerziehend: Leistungen 2026. Mit Bürgergeld hast du außerdem Anspruch auf Bildung und Teilhabe.
Angekündigte Änderungen
Für 2026 sind Änderungen an der Grundsicherung angekündigt, unter anderem strengere Regeln zur Zumutbarkeit von Arbeit und zu den Pflichten von Eltern mit Kindern unter drei Jahren. Frag beim Jobcenter oder einer Beratungsstelle nach, was aktuell für dich gilt.
Weiterlesen
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Quellen
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter: Leistungen für Alleinerziehende 2026 (Einlegeblatt). Stand: Januar 2026. Abgerufen am 16.10.2026. bmbfsfj.bund.de
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Staatliche Leistungen für Getrennt- und Alleinerziehende. Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de