Organisation
Umgangsrecht: Rechte des Kindes
Nach einer Trennung stellt sich schnell die Frage: Wann sieht das Kind den anderen Elternteil? Das Umgangsrecht beantwortet sie aus Sicht des Kindes – es hat ein Recht auf Kontakt zu beiden Eltern. Am besten findet ihr gemeinsam eine Lösung, und dabei gibt es Unterstützung. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, das SGB VIII und im Streitfall das Familiengericht.
- Lesezeit 2 Minuten
- Geprüft 16.10.2026
Wann du dir sofort Hilfe holst
Wende dich an das Jugendamt oder eine Beratungsstelle, wenn:
- ihr euch über den Umgang nicht einigen könnt;
- du dir Sorgen um das Wohl deines Kindes beim Umgang machst;
- vereinbarte Termine dauernd platzen oder verweigert werden.
Ist dein Kind akut in Gefahr, ruf die 112. Die Beratung beim Jugendamt ist kostenlos.
Schnell-Check: das Wesentliche
- Recht des Kindes: Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Eltern.
- Recht und Pflicht: Jeder Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet.
- Unterstützung: Das Jugendamt berät und hilft beim Umgang, kostenlos.
Was das Umgangsrecht regelt
Das Umgangsrecht soll dem Kind die Beziehungen zu den Menschen erhalten, die ihm nahestehen. Nach einer Trennung sollen familiäre Bindungen so weit wie möglich bestehen bleiben. Deshalb hat jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern – und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht dazu. Ein Familiengericht kann einen Elternteil sogar zum Umgang verpflichten, wenn das dem Kindeswohl dient.
Was alles Umgang ist
Umgang heißt nicht nur Treffen. Auch Briefe, E-Mails und Telefonate zählen dazu. Gerade bei Babys und Kleinkindern kommt es auf kurze, regelmäßige Kontakte an, die zum Alltag des Kindes passen.
Großeltern, Geschwister und andere
Auch Großeltern, Geschwister und enge Bezugspersonen, die tatsächlich Verantwortung für das Kind getragen haben, können ein Umgangsrecht haben – bei Bezugspersonen wird das meist angenommen, wenn das Kind längere Zeit bei ihnen gelebt hat. Andere Menschen haben kein eigenes Recht, aber Eltern sollen den Kontakt zu Menschen ermöglichen, die dem Kind wichtig sind.
Wer entscheidet
Wie der Umgang mit anderen Personen geregelt wird, bestimmen die sorgeberechtigten Eltern – das ist Teil des Sorgerechts. Der Elternteil ohne Sorgerecht hat trotzdem ein eigenes, verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Umgang, das ein Gericht anordnen kann. Mehr zum Sorgerecht in Trennung mit Kind und Sorgerecht für unverheiratete Eltern.
Hilfe vom Jugendamt
Eltern und Bezugspersonen können sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen, wenn es um den Umgang geht (§ 18 SGB VIII). Familien- und Erziehungsberatungsstellen helfen ebenfalls. Angebote wie „Kinder im Blick“ oder die Online-Plattform STARK unterstützen Eltern dabei, trotz Trennung gemeinsam für das Kind da zu sein.
Wenn es Streit gibt
Kommt keine Einigung zustande, kann das Familiengericht den Umgang regeln. Hält sich ein Elternteil nicht an eine gerichtliche Umgangsregelung, kann das Gericht Ordnungsmittel verhängen – auch nachträglich, etwa für einen verweigerten Termin.
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Quellen
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Was regelt das Umgangsrecht? Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Getrennt erziehend und alleinerziehend. Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de