Familie · Trennung

Kind will nicht zum anderen Elternteil: was tun?

Freitagnachmittag, die Tasche ist gepackt – und dein Kind klammert sich an dich und weint. Für den Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist das zerreißend, für den anderen oft kränkend. Wichtig ist, genau hinzuschauen, was dahintersteckt, und das Kind nicht mit der Entscheidung allein zu lassen.

Von Danny · Geprüft am 19.10.2026 · Quellen: Gesetzestext, Kinderschutzverbände · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Umgang Recht des Kindes
  • Beratung Jugendamt, kostenlos
Illustration: zwei Wege
Illustration: Mamalotse

Schnell-Check

  1. Zuhören: Was genau macht deinem Kind Sorgen?
  2. Mit dem anderen Elternteil sprechen – ohne Vorwürfe, ohne das Kind.
  3. Beratung holen, wenn ihr allein nicht weiterkommt.

Was das Gesetz sagt

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Beide Eltern müssen alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt (§ 1684 BGB). Eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann der Umgang nur, wenn es für das Wohl des Kindes nötig ist. Das Familiengericht kann auch anordnen, dass Umgang nur in Anwesenheit einer dritten Person stattfindet.

Was dahinterstecken kann

  • Abschiedsschmerz: Wechsel sind für viele Kinder anstrengend, auch wenn sie sich beim anderen Elternteil wohlfühlen.
  • Loyalitätskonflikt: Das Kind spürt, dass ein Elternteil traurig oder wütend ist, und traut sich nicht, sich auf den anderen zu freuen, mehr in Loyalitätskonflikt.
  • Etwas Konkretes: andere Regeln, ein neuer Partner, Langeweile, Freunde, die das Kind am Wochenende verpasst.
  • Etwas Ernstes: Angst, Druck oder Gewalt. Wenn du einen solchen Verdacht hast, hol dir sofort Beratung beim Jugendamt.

Was ihr als Eltern tun könnt

  • Das Kind nicht entscheiden lassen: Mit der Frage „Willst du hin oder nicht?“ ist es überfordert. Die Verantwortung liegt bei den Eltern.
  • Den Wechsel erleichtern: ruhige, verlässliche Übergaben, feste Zeiten, Vertrautes in der Tasche.
  • Gut über den anderen Elternteil sprechen – oder zumindest nicht schlecht. Dein Kind darf ihn lieben.
  • Klare, verständliche Regelungen: Besuchszeiten, die Eltern und Kinder kennen und verstehen, entlasten.
  • Gemeinsam hinschauen: Was könnte der andere Elternteil anders machen, damit sich das Kind wohler fühlt?

Wo es Unterstützung gibt

Das Jugendamt berät kostenlos zu Umgangsfragen, und Kinder haben einen Anspruch auf Unterstützung dabei. Es gibt Mediation, begleiteten Umgang und Gruppenangebote für Kinder nach einer Trennung. Können sich Eltern nicht einigen, verweist das Familiengericht meist zuerst an eine Beratung. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Hier findest du Unterstützung

  • Elterntelefon 0800 111 0 550, kostenlos und anonym.
  • bke-Elternberatung online, kostenlos und anonym, mehr in Erziehungsberatung.
  • Beratung vor Ort: Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Jugendamt.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de
  2. Deutsche Liga für das Kind, Deutscher Kinderschutzbund, Verband alleinerziehender Mütter und Väter (gefördert vom Bundesfamilienministerium): Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung. Berlin 2005. Abgerufen am 19.10.2026. bmbfsfj.bund.de
  3. Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), Familienhandbuch: Elisabeth Wöran, Der Umgang mit dem anderen Elternteil. Geändert am 11.02.2010. Abgerufen am 19.10.2026. familienhandbuch.de
  4. Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke): bke-Elternberatung. Abgerufen am 19.10.2026. bke-beratung.de