Organisation
Elterngeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende haben beim Elterngeld denselben Anspruch wie Paare – und können alle Monate allein nutzen, auch die Partnermonate. Dafür musst du aber als alleinerziehend gelten. Und wenn ihr getrennt lebt und euch die Betreuung teilt, gelten eigene Regeln. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich ist der Bescheid deiner Elterngeldstelle.
- Lesezeit 3 Minuten
- Geprüft 16.10.2026
Wo du kostenlos Rat bekommst
Hol dir Unterstützung, wenn:
- du nicht weißt, welche Leistungen dir zustehen oder in welcher Reihenfolge du sie beantragst;
- ein Antrag abgelehnt wurde oder das Geld nicht reicht;
- es Streit über Unterhalt, Umgang oder Sorgerecht gibt.
Anlaufstellen sind das Jugendamt, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Schwangerschaftsberatungsstellen und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Die Beratung beim Jugendamt ist kostenlos. Das Servicetelefon des Familienportals erreichst du unter 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr).
Schnell-Check: das Wesentliche
- Alle Monate allein: Alleinerziehende bekommen auch die Partnermonate und den Partnerschaftsbonus.
- Voraussetzung: Der andere Elternteil lebt nicht mit dir und dem Kind, und du hast Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
- Getrennt mit geteilter Betreuung: Beide können Elterngeld bekommen, wenn das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei jedem lebt.
Wann du als alleinerziehend giltst
- Der andere Elternteil wohnt weder mit dir noch mit dem Kind zusammen.
- Du giltst steuerlich als alleinerziehend, kannst also den Entlastungsbetrag nutzen. Das geht normalerweise nur, wenn du nicht mit einer anderen erwachsenen Person zusammenlebst.
Was dir zusteht
Paare teilen sich 14 Monate Basiselterngeld, wobei ein Elternteil höchstens 12 Monate bekommt. Als Alleinerziehende kannst du das volle Elterngeld allein nutzen – einschließlich der zwei Partnermonate. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent deines Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Bist du vorher nicht erwerbstätig gewesen, bekommst du den Mindestbetrag. Mehr zu den Varianten in Elterngeld-Varianten.
Der Partnerschaftsbonus allein
Auch den Partnerschaftsbonus kannst du allein nutzen: zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn du in diesen aufeinanderfolgenden Monaten 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeitest, siehe Partnerschaftsbonus.
Ausnahmen
Auch wenn der andere Elternteil im Haushalt lebt, kannst du in Ausnahmefällen die Partnermonate allein bekommen: wenn er das Kind wegen Krankheit oder Behinderung nicht betreuen kann – das musst du ärztlich nachweisen; berufliche Gründe zählen nicht – oder wenn seine Betreuung das Kindeswohl gefährden würde.
Wenn ihr getrennt lebt und euch die Betreuung teilt
Getrennt lebende Eltern haben denselben Anspruch wie Paare. Beide brauchen dafür einen Haushalt mit dem Kind: Es muss mindestens ein Drittel der Zeit bei jedem von euch wohnen. Wohnt es bei einem Elternteil weniger als ein Drittel der Zeit, bekommt dieser kein Elterngeld – der andere kann dann als alleinerziehend Elterngeld beantragen. Den Partnerschaftsbonus könnt ihr auch getrennt nutzen, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden arbeiten.
Antrag
Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslands, vielerorts auch online. Wie das geht, steht in Elterngeld beantragen. Weitere Leistungen findest du in Alleinerziehend: Leistungen 2026.
Weiterlesen
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Quellen
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Welche Voraussetzungen gelten für Alleinerziehende beim Elterngeld? Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Welche Voraussetzungen gelten für getrennt lebende Eltern beim Elterngeld? Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Wie lange kann ich Elterngeld bekommen? Abgerufen am 16.10.2026. familienportal.de
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld – das Bundeselterngeld im Überblick (Flyer). Stand: November 2025. Abgerufen am 16.10.2026. bmbfsfj.bund.de