Checkliste

Nach der Geburt: Fristen und Erledigungen zum Abhaken

Was nach der Geburt bei Standesamt, Krankenkasse, Familienkasse und Arbeitgeber ansteht – sortiert nach Fristen, zum Abhaken. Die gesetzlichen Stichtage stehen dabei, damit kein Geld verloren geht, das sich nicht nachholen lässt.

Von Danny · Geprüft am 18.10.2026 · Quellen: Gesetzestexte, Bundesministerium · Orientierung, kein medizinischer Rat

Wichtiger als jede Frist

Melde dich bei Hebamme oder Praxis, wenn:

  • du Fieber ab 38 Grad hast oder der Wochenfluss unangenehm riecht;
  • du starke Schmerzen hast, im Bauch, in der Brust oder in einem Bein;
  • dein Baby jünger als drei Monate ist und 38 Grad oder mehr hat;
  • du dich anhaltend niedergeschlagen fühlst oder dich nichts mehr freut.

Bei Atemnot, Brustschmerzen, starker Blutung oder sehr starken Schmerzen sofort 112. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Die Anträge haben Zeit, dein Körper nicht.

Als PDF zum Ausdrucken – A4, zwei Seiten: vorn alle Fristen zum Abhaken, hinten Platz für eure Termine.

In der ersten Woche

In den ersten drei Monaten

Elternzeit

Wenn ihr nicht verheiratet seid

Je nach Situation

Gut zu wissen

Behördengänge können mit einer schriftlichen Vollmacht auch andere erledigen. Wenn jemand fragt, womit er helfen kann: Das ist eine gute Antwort. Für verbindliche Auskünfte sind Standesamt, Familienkasse, Elterngeldstelle und Krankenkasse zuständig. Diese Liste gibt die amtlichen Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ausführlich: Nach der Geburt: was zu erledigen ist, Elterngeld beantragen, Kindergeld beantragen und Elternzeit anmelden.

Für Geburtsvorbereitung und Beratung

Die Liste darf ausgedruckt und weitergegeben werden, etwa im Geburtsvorbereitungskurs oder in der Schwangerenberatung. Sie enthält keine Werbung und keine Produktlinks. Bitte verlinke auf diese Seite, statt die Datei zu kopieren – Fristen ändern sich mit den Gesetzen. Alle Bedingungen stehen unter Material zum Weitergeben.

Quellen

  1. § 18 Personenstandsgesetz (PStG): Anzeige der Geburt. Abgerufen am 18.10.2026. gesetze-im-internet.de
  2. § 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Antragstellung. Abgerufen am 18.10.2026. gesetze-im-internet.de
  3. § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Inanspruchnahme der Elternzeit. Abgerufen am 18.10.2026. gesetze-im-internet.de
  4. § 70 Einkommensteuergesetz (EStG): Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes. Abgerufen am 18.10.2026. gesetze-im-internet.de
  5. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Checkliste nach der Geburt. Abgerufen am 18.10.2026. familienportal.de
  6. Gemeinsamer Bundesausschuss: Kinder-Richtlinie, Untersuchungszeiträume U2 und U3. Beschluss vom 20.08.2026. Abgerufen am 18.10.2026. g-ba.de
  7. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117. Abgerufen am 18.10.2026. 116117.de