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Ausweis und Reisepass für Kinder: was jetzt gilt
Der erste Urlaub im Ausland steht an – und plötzlich die Frage: Welches Dokument braucht mein Kind? Seit Januar 2024 gibt es keinen Kinderreisepass mehr. Kinder bekommen einen Personalausweis oder einen Reisepass, die beide sechs Jahre gelten.
- Lesezeit 2 Minuten
- Kinderreisepass seit 1.1.2024 abgeschafft
- Gültigkeit unter 24 6 Jahre
Schnell-Check vor der Reise
- Einreisebestimmungen des Ziellands prüfen: Reicht der Personalausweis oder braucht es einen Reisepass?
- Gültigkeit des vorhandenen Dokuments checken.
- Früh beantragen: Die Herstellung dauert, und ein Expressverfahren kostet extra.
Kein Kinderreisepass mehr
Seit dem 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass nicht mehr ausgestellt. Kinderreisepässe, die vorher ausgestellt oder beantragt wurden, gelten bis zu dem aufgedruckten Datum weiter, können aber nicht mehr verlängert werden. Manche Länder, etwa die USA, akzeptieren den Kinderreisepass nicht. Prüfe deshalb die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für dein Reiseziel.
Welche Dokumente Kinder jetzt bekommen
| Dokument | Gültigkeit unter 24 Jahren | Typisch für |
|---|---|---|
| Personalausweis | 6 Jahre | je nach Reiseziel – prüfe die Einreisebestimmungen |
| elektronischer Reisepass | 6 Jahre | Länder, die einen Reisepass verlangen |
Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden – dann ist ein neuer nötig.
Wenn sich das Gesicht verändert
Kinder verändern sich schnell. Ist das Gesicht auf dem Foto nicht mehr gut zu erkennen, kann ein Dokument schon vor Ablauf unbrauchbar werden. Beantrage dann rechtzeitig vor der Reise ein neues.
So beantragst du das Dokument
Zuständig ist die Pass- oder Personalausweisbehörde deiner Gemeinde, meist das Bürgeramt. Welche Unterlagen du brauchst und wer beim Termin dabei sein muss, erfährst du dort. Im Ausland ist die deutsche Auslandsvertretung zuständig; Anträge müssen dort in der Regel persönlich gestellt werden.
Gut zu wissen
Für Babys ist der Ablauf ähnlich, mehr in Ausweis für das Baby. Wenn die Reise in die Schulzeit fällt, lies Urlaub in der Schulzeit.
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Quellen
- Auswärtiges Amt: Reisepässe und Personalausweise. Stand: 12.09.2024. Abgerufen am 19.10.2026. auswaertiges-amt.de