Organisation

Krankenversicherung fürs Baby

Dein Baby braucht vom ersten Tag an eine Krankenversicherung – für die U-Untersuchungen, Impfungen und jeden Arztbesuch. Sind die Eltern gesetzlich versichert, ist das meist einfach und kostenlos über die Familienversicherung. Komplizierter wird es, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich ist deine Krankenkasse.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Bundesministerium · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: eine Versichertenkarte mit Chip und Textzeilen
Illustration: Mamalotse

Wann du dir Beratung holst

Lass dich bei deiner Krankenkasse beraten, wenn:

  • ein Elternteil privat versichert ist;
  • ihr verheiratet seid und unterschiedlich versichert;
  • du selbstständig bist oder dein Einkommen stark schwankt;
  • dein Baby nach der Geburt in der Klinik bleiben muss und du unsicher bist, ob es angemeldet ist.

Melde dein Baby möglichst bald nach der Geburt an. Ärztliche Behandlung braucht es unabhängig davon – im Notfall immer 112.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Familienversicherung: Kinder gesetzlich Versicherter sind in der Regel beitragsfrei mitversichert.
  2. Ausnahme bei Verheirateten: Ist der Ehepartner privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil und über der Versicherungspflichtgrenze, ist die Familienversicherung ausgeschlossen.
  3. Anmelden: Nach der Geburt bei der Krankenkasse melden – mit der Geburtsurkunde.

Die Familienversicherung

Bist du gesetzlich versichert, kann dein Kind über dich beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden. Voraussetzungen sind:

  • Dein Kind lebt in Deutschland.
  • Es ist nicht selbst anderweitig versichert.
  • Sein eigenes Einkommen liegt nicht regelmäßig über einer Grenze – 2026 sind das 603 Euro im Monat. Für Babys spielt das praktisch keine Rolle.

Die Familienversicherung gilt in der Regel bis zum 18. Geburtstag, für Kinder ohne Arbeit bis 23 und während Schule oder Ausbildung bis 25.

Wenn ein Elternteil privat versichert ist

Seid ihr verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft und einer von euch ist nicht gesetzlich versichert, kann das Kind nicht immer familienversichert werden. Ausgeschlossen ist die Familienversicherung, wenn der privat versicherte Elternteil

  • regelmäßig mehr verdient als die Versicherungspflichtgrenze und
  • regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil.

Dann muss das Kind privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden – und das kostet Beiträge. Welche Variante für euch passt, lohnt einen genauen Vergleich. Seid ihr nicht verheiratet, gilt diese Ausnahme nicht. Lass dich in beiden Fällen von deiner Krankenkasse beraten.

Die Anmeldung

Melde die Geburt deiner Krankenkasse und beantrage die Familienversicherung für dein Kind. Dafür brauchst du in der Regel die Geburtsurkunde, die du beim Standesamt bekommst. Die Anmeldung ist die Voraussetzung dafür, dass Untersuchungen und Impfungen abgerechnet werden und du später Kinderkrankengeld bekommen kannst, siehe Kind krank: Kinderkrankengeld.

Welche Wege nach der Geburt in welcher Reihenfolge anstehen, steht in Behördengänge nach der Geburt.

In Elternzeit und mit Elterngeld

Wie du selbst während der Elternzeit versichert bist, hängt davon ab, ob du pflicht-, freiwillig oder privat versichert bist. Mehr dazu in Elternzeit beantragen und Elterngeld beantragen.

Was die Versicherung deines Kindes abdeckt

Über die Krankenversicherung laufen die U-Untersuchungen, die von der STIKO empfohlenen Impfungen und die Behandlung bei Krankheit. Eine Kinderarztpraxis findest du über Kinderarzt finden.

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Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung – Familienversicherung. Werte 2026. Abgerufen am 16.10.2026. bundesgesundheitsministerium.de