Organisation

Stillen und Arbeiten: deine Stillzeiten

Der Anspruch ist deutlicher, als viele denken: mindestens zweimal 30 Minuten am Tag, bezahlt, ohne Nacharbeit – bis zum ersten Geburtstag.

Von Danny · Geprüft am 15.10.2026 · Quellen: Behörde, Gesetz · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Geprüft 15.10.2026
Schematische Darstellung: ein Schild mit Häkchen
Illustration: Mamalotse

Wann du dir Unterstützung holst

Hol dir Hilfe, wenn:

  • dein Arbeitgeber die Freistellung verweigert oder sie vom Nacharbeiten abhängig macht;
  • dir Lohn gekürzt wird, weil du Stillzeiten nimmst;
  • die Stillzeit auf deine Ruhepausen angerechnet werden soll;
  • du Druck bekommst, auf die Zeiten zu verzichten.

In all diesen Fällen kannst du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz wenden. Bei Beschwerden an der Brust – Rötung, Schmerzen, Fieber – geht die Gesundheit vor, siehe Brustentzündung. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal eine Stunde pro Arbeitstag.
  2. Bezahlt, ohne Nacharbeit und nicht auf Ruhepausen anrechenbar.
  3. Bis zum ersten Geburtstag deines Kindes.

Was dir zusteht

Bis zum ersten Geburtstag deines Kindes kannst du Freistellung zum Stillen verlangen – mündlich oder schriftlich, ein Formular braucht es nicht.

Der Mindestumfang: zweimal 30 Minuten oder einmal eine ganze Stunde pro Tag. Arbeitest du mehr als acht Stunden ohne eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden, sind es zweimal mindestens 45 Minuten. Besteht in der Nähe deines Arbeitsplatzes keine Stillmöglichkeit, kannst du mindestens 90 Minuten verlangen.

Die drei Punkte, die oft bestritten werden

Dein Lohn darf nicht gekürzt werden. Die Stillzeit ist bezahlte Arbeitszeit.

Du musst sie nicht nacharbeiten. Weder am selben Tag noch später.

Sie wird nicht auf Ruhepausen angerechnet. Deine Pause bleibt deine Pause.

Diese drei Punkte stehen im Gesetz und sind nicht Verhandlungssache. Wenn dein Arbeitgeber etwas anderes sagt, ist das der Moment für die Aufsichtsbehörde.

In Teilzeit

Der Anspruch besteht auch in Teilzeit. Du sollst die Stillzeiten dann so legen, dass möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt – das ist eine Rücksichtnahme, keine Bedingung.

Abpumpen zählt genauso

Für das Abpumpen gelten dieselben Regeln wie für das Stillen. Du entscheidest selbst, wo, wann und wie lange. Praktisch heißt das: Du brauchst einen Ort, an dem das möglich ist, und die Zeit dafür ist Arbeitszeit.

Wie du die Milch danach lagerst und transportierst, steht in Muttermilch aufbewahren; was es an Technik braucht, in Stillkissen und Milchpumpe.

Wie du es ansprichst

Sag früh Bescheid, am besten schon beim Gespräch über den Wiedereinstieg. Bring die konkrete Zahl mit – zweimal 30 Minuten – statt allgemein nach einer Lösung zu fragen. Das verkürzt die Diskussion erheblich.

Klärt gemeinsam zwei praktische Punkte: Wo kannst du ungestört sein, und wo lässt sich die Milch kühlen? Beides ist leichter zu organisieren, wenn es vorher besprochen wird.

Was daneben gilt

Die Schutzvorschriften des Mutterschutzes enden nicht mit der Geburt – in der Stillzeit gelten weiterhin Einschränkungen, etwa bei Gefahrstoffen und Nachtarbeit. Was am Arbeitsplatz beachtet werden muss, steht in Arbeitsplatz in der Schwangerschaft und Mutterschutz.

Für die Planung des Wiedereinstiegs selbst ist Elternzeit anmelden der richtige Ort.

Wenn das Stillen darunter leidet

Dass die Milchmenge beim Wiedereinstieg schwankt, ist üblich. Was dabei hilft und was nicht, steht in Zu wenig Milch?. Wenn du über das Abstillen nachdenkst, findest du den Ablauf in Abstillen – ohne Druck in die eine oder andere Richtung.

Wenn du unsicher bist

Verbindlich auskunftsfähig ist die Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz in deinem Bundesland. Wir geben hier die amtlichen Angaben wieder und ersetzen keine Rechtsberatung.

In der Schweiz gelten eigene Stillzeiten am Arbeitsplatz, siehe Mutterschaftsurlaub in der Schweiz.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Wie lange muss mich mein Arbeitgeber zum Stillen freistellen? Abgerufen am 15.10.2026. familienportal.de
  2. § 7 Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen. Abgerufen am 15.10.2026. gesetze-im-internet.de
  3. § 23 Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Aufsicht durch die zuständige Behörde. Abgerufen am 15.10.2026. gesetze-im-internet.de
  4. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 15.10.2026. 116117.de