Organisation

Haushaltshilfe in Schwangerschaft und Wochenbett

Wenn du in der Schwangerschaft oder nach der Geburt den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffst und niemand sonst im Haushalt einspringen kann, zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Haushaltshilfe – ohne Zuzahlung. Viele wissen das nicht. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich ist deine Krankenkasse.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Bundesministerium und Bundesbehörde · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: ein Formular mit Stift
Illustration: Mamalotse

Wenn es dir nicht gut geht

Die Haushaltshilfe ersetzt keine medizinische Abklärung. Melde dich in der Praxis oder bei deiner Hebamme, wenn:

Bei Kreislaufproblemen oder sehr starken Schmerzen sofort 112. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Voraussetzung: Du kannst den Haushalt wegen Schwangerschaft oder Geburt nicht führen, und niemand im Haushalt kann ihn übernehmen.
  2. Bescheinigung von Ärztin, Arzt oder Hebamme besorgen und den Antrag bei deiner Krankenkasse stellen – möglichst früh.
  3. Keine Zuzahlung bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung.

Wer Anspruch hat

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen können. Die Leistung gibt es nur, soweit keine andere Person im Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann. Anders als bei der allgemeinen Haushaltshilfe der Krankenkasse fällt bei Schwangerschaft und Entbindung keine Zuzahlung an.

Ein Anlass kann zum Beispiel sein, dass deine Gesundheit nach der Geburt geschwächt ist. Wie die Erholung nach einem Kaiserschnitt verläuft, steht in Kaiserschnitt.

Was eine Haushaltshilfe übernimmt

Die Haushaltshilfe erledigt die übliche Hausarbeit, also Kochen, Putzen, Einkaufen, Waschen und Bügeln. Sie betreut auch ältere Geschwister und sorgt dafür, dass ihr gewohnter Tagesablauf weiterläuft.

So beantragst du sie

  1. Bescheinigung holen. Du brauchst eine Bescheinigung deiner Ärztin, deines Arztes oder deiner Hebamme, dass du den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht führen kannst.
  2. Antrag stellen. Das Formular gibt es auf der Internetseite deiner Krankenkasse oder telefonisch. Wenn der Bedarf absehbar ist, etwa bei verordneter Schonung, stellst du den Antrag frühzeitig.
  3. Hilfe organisieren. Kann die Kasse keine Haushaltshilfe stellen, darfst du selbst jemanden suchen und die Kosten in angemessener Höhe erstatten lassen. Kläre vorher mit deiner Kasse, welcher Betrag erstattet wird.

Wenn Partner oder Verwandte einspringen

Nimmt der Vater oder eine andere verwandte Person unbezahlten Urlaub, um den Haushalt zu führen, erstattet die Krankenkasse in der Regel einen Teil des Verdienstausfalls. Wie viel erstattet wird, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad ab. Auch das klärst du am besten vorher mit deiner Kasse.

Mütterpflegerin und Frühe Hilfen

Die Kosten für eine Mütterpflegerin trägst du grundsätzlich selbst. Unter denselben Voraussetzungen wie bei der Haushaltshilfe kann die Krankenkasse sie aber übernehmen; auch dafür stellst du einen Antrag. Unabhängig davon gibt es die Frühen Hilfen: kostenlose Unterstützung für Familien ab der Schwangerschaft bis zum dritten Geburtstag, ohne gesonderten Antrag – zum Beispiel durch eine Familienhebamme. Wie du durch die ersten Wochen mit wenig Schlaf kommst, steht in Schlafmangel mit Baby.

Privat versichert?

Privat Versicherte fragen bei ihrer Versicherung nach, ob und unter welchen Bedingungen sie eine Haushaltshilfe zahlt. Was du vor der Geburt sonst noch klären kannst, steht in Vor der Geburt organisieren.

Bei anhaltender Erschöpfung durch die Familie kann eine Mutter-Kind-Kur helfen.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de: Wenn Ihr Kind bald kommt oder gerade geboren ist. Abgerufen am 16.10.2026. familienplanung.de
  2. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Unterstützung für Familien nach der Geburt. Stand: 24.07.2025. Abgerufen am 16.10.2026. gesund.bund.de
  3. Bundesministerium für Gesundheit: Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe. Stand: 03.09.2026. Abgerufen am 16.10.2026. bundesgesundheitsministerium.de
  4. Bundesministerium für Gesundheit: Angebote für werdende Mütter. Stand: 03.09.2026. Abgerufen am 16.10.2026. bundesgesundheitsministerium.de
  5. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de: Das Wochenbett von A bis Z – Thrombosen. Stand: 13.06.2025. Abgerufen am 16.10.2026. familienplanung.de
  6. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 16.10.2026. 116117.de