Geburt

Ambulante Geburt: früh nach Hause

Bei einer ambulanten Geburt bringst du dein Kind in der Klinik oder im Geburtshaus zur Welt und gehst wenige Stunden später nach Hause. Viele Frauen genießen es, das Wochenbett in vertrauter Umgebung zu beginnen. Damit das gut geht, braucht es ein paar Voraussetzungen – vor allem eine Hebamme für zu Hause.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Bundesbehörde · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: ein kleines Haus und ein größeres Gebäude nebeneinander
Illustration: Mamalotse

Wann du zu Hause sofort Hilfe holst

Ruf deine Hebamme, die Klinik oder die 112, wenn du nach der Geburt:

  • plötzlich stark blutest oder große Klumpen verlierst;
  • Fieber ab 38 Grad bekommst oder der Wochenfluss übel riecht;
  • Schmerzen, Rötung oder Schwellung in einem Bein oder Atemnot hast.

Und wenn dein Baby

  • schlecht trinkt, sehr schläfrig ist, schwer atmet oder sich die Haut deutlich gelb oder bläulich färbt.

Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. In der Klinik ist die Entlassung nach etwa vier Stunden möglich, wenn es dir und deinem Kind gut geht.
  2. Voraussetzung: eine Hebamme, die dich zu Hause im Wochenbett betreut. Such sie früh.
  3. Im Geburtshaus ist jede Geburt ambulant.

Was ambulant bedeutet

Ambulant heißt: Du bleibst nach der Geburt nicht mehrere Tage, sondern gehst nach einigen Stunden nach Hause. In der Klinik bleiben Mutter und Kind nach der Geburt zunächst etwa zwei Stunden im Kreißsaal. Geht es beiden gut und steht zu Hause eine Hebamme für die Nachsorge bereit, ist eine Entlassung nach etwa vier Stunden möglich. Eine Geburt im Geburtshaus ist immer ambulant: Die Familie bleibt noch einige Stunden und geht dann heim.

Die Voraussetzungen

  • Es geht dir und deinem Kind gut – das entscheiden Hebamme und Ärztin nach der Geburt.
  • Eine Hebamme betreut dich zu Hause im Wochenbett. Kümmere dich früh darum, siehe Hebamme finden.
  • Für eine Geburt außerhalb der Klinik dürfen keine medizinischen Risiken gegen diesen Ort sprechen, siehe Geburtsort wählen.

Sag bei der Anmeldung in der Klinik, dass du ambulant gebären möchtest. Ob es klappt, entscheidet sich erst nach der Geburt – plane also auch für den Fall, dass du doch länger bleibst. Was in die Tasche gehört, steht in Kliniktasche packen.

Was zu Hause passiert

Die Hebamme kommt in den ersten Tagen täglich. Bis zum elften Tag nach der Geburt hast du Anspruch auf bis zu zwei Besuche am Tag. Danach kannst du bis zum Ende der zwölften Woche bis zu 16-mal Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Hebamme schaut nach deiner Rückbildung, dem Wochenfluss und der Wunde, hilft beim Stillen und kontrolliert, wie es deinem Kind geht. Was im Wochenbett normal ist, steht in Das Wochenbett.

Die Untersuchungen deines Babys

Die U1 findet direkt nach der Geburt statt. Die U2 ist zwischen dem 3. und 10. Lebenstag fällig – nach einer ambulanten Geburt meist in der Kinderarztpraxis. Vereinbare den Termin am besten schon vor der Geburt, siehe Die ersten Untersuchungen und Kinderarzt finden. Auch die Tests auf angeborene Erkrankungen, die Messung des Sauerstoffs im Blut und der Hörtest werden angeboten, wenn du früh nach Hause gehst, siehe Neugeborenen-Screening.

Was es kostet

Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Routinebetreuung bei der Geburt, egal wo du gebärst. Für eine Geburt im Geburtshaus oder zu Hause nehmen Hebammen für die Rufbereitschaft eine Pauschale zwischen 300 und 1.000 Euro. Gesetzliche Kassen übernehmen davon meist einen Anteil von 250 bis 300 Euro. Frag bei deiner Kasse nach.

Gut vorbereitet nach Hause

Organisiere vorher Hilfe für den Haushalt, die ersten Mahlzeiten und gegebenenfalls Geschwisterkinder. Für die Heimfahrt brauchst du einen passenden Kindersitz, siehe Kindersitz fürs Auto. Mehr Ideen stehen in Vor der Geburt organisieren.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de: Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt? Stand: 26.01.2024. Abgerufen am 16.10.2026. familienplanung.de
  2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Hebammenbetreuung. Stand: 30.11.2025. Abgerufen am 16.10.2026. kindergesundheit-info.de
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 16.10.2026. 116117.de