Organisation
Hebamme finden: wann und wie
Eine Hebamme begleitet dich in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. In vielen Regionen sind vor allem die Plätze für die Wochenbettbetreuung früh vergeben – die Suche ist deshalb eine der wenigen Aufgaben, die tatsächlich früh sinnvoll sind.
Wann du nicht auf die Hebamme wartest
Eine Hebamme ist die richtige Ansprechpartnerin für vieles – aber nicht für alles:
- Bei Blutungen, starken Unterbauchschmerzen, Kreislaufproblemen oder Fruchtwasserabgang gehst du in die Geburtsklinik, unabhängig davon, ob du eine Hebamme hast.
- Bei Kopfschmerzen nach der 20. Woche, Sehstörungen oder plötzlichen starken Schwellungen rufst du in deiner Praxis oder der Klinik an.
- Wenn du keine Hebamme findest, ist das kein Grund, auf Vorsorge zu verzichten – die Frauenarztpraxis übernimmt sie vollständig.
Bei Kreislaufproblemen, Ohnmachtsgefühl oder sehr starken Schmerzen sofort 112. Sonst in deiner Praxis oder im Kreißsaal anrufen; außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.
Schnell-Check: die drei Schritte der Suche
- Offizielle Hebammenliste des GKV-Spitzenverbands nutzen. Dort sind alle freiberuflichen Hebammen verzeichnet, die zulasten jeder gesetzlichen Krankenkasse abrechnen dürfen.
- Nach einer Hebammenzentrale in deiner Region fragen. In vielen Regionen gibt es kommunale Koordinierungsstellen, die vermitteln.
- Bei der Krankenkasse melden, wenn du niemanden findest. Die Kassen führen ebenfalls Listen und erfahren sonst nichts von der Lücke.
Wobei eine Hebamme hilft
Hebammenhilfe deckt einen größeren Bereich ab, als viele erwarten. Eine Hebamme kann die Schwangerschaftsvorsorge übernehmen – die Erstuntersuchung und das Ausstellen des Mutterpasses gehören dazu. Sie begleitet die Geburt, betreut dich im Wochenbett zu Hause und berät bei Stillfragen und bei der Ernährung des Kindes.
Vorsorge bei der Hebamme und Vorsorge in der Frauenarztpraxis schließen sich nicht aus: Viele Frauen gehen im Wechsel. Die Ultraschall-Untersuchungen macht die Praxis.
Worauf du Anspruch hast
Für die Zeit nach der Geburt ist der Anspruch konkret geregelt. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gilt: Bis zum elften Tag nach der Geburt hast du im Rahmen der Wochenbettbetreuung Anspruch auf täglich mindestens bis zu zwei Besuche deiner Hebamme. Danach kannst du bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt weiterhin Hebammenhilfe beanspruchen, allerdings nicht mehr täglich – insgesamt bis zu 16 Mal.
Auch danach kann deine Hebamme dich auf Kosten der Krankenkasse noch bis zu achtmal beraten: in Stillfragen bis zum Ende der Abstillphase oder bei Problemen mit der Ernährung des Kindes bis zum Ende des neunten Lebensmonats. Alles, was darüber hinausgeht, braucht eine ärztliche Verordnung.
Die Kosten der Hebammenhilfe übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Die Hebamme rechnet direkt mit ihr ab; du legst nichts aus.
Wann du suchen solltest
Sobald du weißt, dass du schwanger bist. Das klingt übertrieben früh, hat aber einen praktischen Grund: Hebammen planen ihre Wochenbettbetreuung nach dem errechneten Geburtstermin, und beliebte Zeiträume sind in manchen Regionen Monate im Voraus vergeben. Wer im dritten Trimester anfängt zu suchen, findet oft nichts mehr.
Es spricht nichts dagegen, zuerst nur die Wochenbettbetreuung zu klären und die Frage nach Vorsorge oder Geburtsvorbereitungskurs später zu entscheiden.
Wo du suchst
- Hebammenliste des GKV-Spitzenverbands. Die offizielle Suche der Krankenkassen; verzeichnet sind alle zugelassenen freiberuflichen Hebammen mit Name und Telefonnummer.
- Hebammenzentrale oder kommunale Koordinierungsstelle. Gibt es nicht überall, hilft aber dort, wo es sie gibt.
- Deutscher Hebammenverband und die Landesverbände. Sie bieten eigene Suchmöglichkeiten an.
- Deine Frauenarztpraxis und die Geburtsklinik. Beide kennen die Lage vor Ort und haben oft Listen.
Was du beim ersten Telefonat fragen solltest
- Betreust du meinen Zeitraum – und meinen Wohnort?
- Welche Leistungen bietest du an: Vorsorge, Geburtsvorbereitung, Wochenbett, Rückbildung?
- Wie erreiche ich dich, und wer vertritt dich im Urlaub oder Krankheitsfall?
- Kommst du zu mir nach Hause?
Halt Stift und Zettel bereit und führ eine Liste, wen du wann erreicht hast. Rückrufe kommen oft Tage später.
Wenn du keine findest
Das ist in vielen Regionen realistisch und kein Versäumnis von dir. Was hilft:
- Der Krankenkasse melden. Sie ist zuständig und führt eigene Listen. Solange niemand die Lücke meldet, taucht sie nirgends auf.
- Nach einer Wochenbettambulanz fragen. Manche Kliniken bieten Nachsorge an.
- Länger in der Klinik bleiben. Wenn zu Hause niemand kommt, sichert der stationäre Aufenthalt die ersten Tage samt Stillberatung ab.
- Die Geburtsklinik früh ansprechen. Oft kann sie eine weitere Betreuung veranlassen.
Wenn du unsicher bist
Zwischen den Terminen ist deine Frauenarztpraxis zuständig, außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.
Was beim ersten Vorsorgetermin passiert, steht in Schwangerschaftstest positiv: was jetzt? Weitere Themen der Schwangerschaft findest du unter Schwangerschaft, alles rund um die Entbindung unter Geburt.
Quellen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kindergesundheit-info.de: Hebammenbetreuung – Ihr gutes Recht (Umfang der Wochenbettbetreuung). Abgerufen am 20.08.2026. kindergesundheit-info.de
- GKV-Spitzenverband: Hebammenliste – Suche nach freiberuflich tätigen Hebammen. Abgerufen am 20.08.2026. gkv-spitzenverband.de
- Deutscher Hebammenverband: Hebammensuche. Abgerufen am 20.08.2026. hebammenverband.de
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de: Der Mutterpass (Erstuntersuchung bei Frauenärztin oder Hebamme). Stand 27.07.2026. Abgerufen am 20.08.2026. familienplanung.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 20.08.2026. 116117.de