Schweiz
Vaterschaftsurlaub in der Schweiz
Väter haben in der Schweiz Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Urlaub nach der Geburt. Seit 2024 heißt er offiziell „Urlaub des anderen Elternteils“, weil er auch der Ehefrau der Mutter zusteht. Die Wochen müssen innerhalb von sechs Monaten genommen werden, sonst verfallen sie. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich sind deine Ausgleichskasse und die zuständigen Stellen in der Schweiz.
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- Geprüft 16.10.2026
Wenn es dir oder deinem Kind nicht gut geht
Rechtliche Fristen ersetzen keine medizinische Abklärung. In der Schweiz gilt:
- Sanitätsnotruf 144 oder 112 bei lebensbedrohlichen Notfällen.
- Tox Info Suisse 145 bei Verdacht auf eine Vergiftung.
- Sonst deine Hebamme, deine Frauenarztpraxis oder die Kinderarztpraxis.
Die Warnzeichen in der Schwangerschaft gelten unabhängig vom Land; sie stehen in der Warnzeichen-Checkliste. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.
Schnell-Check: das Wesentliche
- Zwei Wochen, 14 Taggelder, mit 80 Prozent des Lohns, höchstens 220 Franken pro Tag.
- Innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt beziehen – am Stück oder tageweise.
- Kein Kündigungsschutz während dieses Urlaubs, anders als bei der Mutter.
Wer Anspruch hat
Anspruch hat der rechtliche Vater des Kindes. Ebenso die Ehefrau der Mutter, wenn das Kind durch eine Samenspende gezeugt wurde und die beiden bei der Geburt verheiratet sind. Seit dem 1. Januar 2024 heißen die Leistungen deshalb „Urlaub des anderen Elternteils“ und „Entschädigung für den anderen Elternteil“.
Voraussetzung ist, dass du bei der Geburt erwerbstätig bist und Lohn erhältst, in den neun Monaten davor bei der AHV versichert warst und in dieser Zeit mindestens fünf Monate gearbeitet hast. Anspruch besteht auch, wenn du Taggelder der Arbeitslosen-, Invaliden-, Kranken- oder Unfallversicherung beziehst.
Dauer und Entschädigung
- Dauer: zwei Wochen, das sind 14 Taggelder.
- Frist: Der Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden.
- Flexibel: am Stück oder als einzelne Tage.
- Entschädigung: 80 Prozent des Lohns, höchstens 220 Franken pro Tag. Kantone, Personalreglemente und Gesamtarbeitsverträge können mehr vorsehen.
Mehr als die zwei Wochen sind gesetzlich nicht garantiert. Unbezahlten Urlaub zusätzlich gibt es nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Wenn die Mutter stirbt
Stirbt die Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt, hat der überlebende Elternteil Anspruch auf zusätzliche 14 Wochen Urlaub.
Kein Kündigungsschutz
Anders als für die Mutter gibt es für den anderen Elternteil während dieses Urlaubs keinen besonderen Kündigungsschutz. Den Urlaub frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzusprechen, ist deshalb sinnvoll.
Was sonst gilt
Die Rechte der Mutter – 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, Kündigungsschutz und Stillzeit – stehen in Mutterschaftsurlaub in der Schweiz. Zusätzlich gibt es für jedes Kind Familienzulagen, siehe Familienzulagen in der Schweiz. Wie die ersten Wochen zu zweit leichter werden, steht in Schlafmangel mit Baby.
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- SchweizFamilienzulagen in der SchweizKinderzulage, Ausbildungszulage und Geburtszulage: wie viel es mindestens gibt, wer Anspruch hat und wo du die Familienzulagen beantragst.
- WochenbettSchlafmangel mit Baby: was wirklich entlastetWie du in den ersten Monaten an Schlaf kommst, warum Hilfe annehmen kein Versagen ist und wann Erschöpfung ein Fall für Unterstützung ist.
Quellen
- Bund, Kantone und Gemeinden, ch.ch: Vaterschaftsurlaub / Urlaub des anderen Elternteils in der Schweiz. Abgerufen am 16.10.2026. ch.ch
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Urlaub und Erwerbsersatz bei Mutterschaft, Vaterschaft und Adoption. Veröffentlicht am 11.09.2026. Abgerufen am 16.10.2026. bsv.admin.ch
- Bund, Kantone und Gemeinden, ch.ch: Mutterschaft oder Schwangerschaft und Arbeit. Abgerufen am 16.10.2026. ch.ch
- armasuisse, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Notfälle – Notfallnummern der Schweiz (112, 117, 118, 144, 145, 1414). Veröffentlicht am 17.08.2023. Abgerufen am 16.10.2026. ar.admin.ch