Österreich

Kinderbetreuungsgeld in Österreich

Das Kinderbetreuungsgeld ist in Österreich die wichtigste Geldleistung nach der Geburt. Es gibt zwei Systeme: das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto, bei dem du die Dauer wählst, und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für Eltern, die vorher erwerbstätig waren. Die Wahl ist nur kurz änderbar – deshalb lohnt es sich, vorher zu rechnen. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich sind dein Krankenversicherungsträger und die zuständigen Stellen in Österreich.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Behörden in Österreich · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: ein Kalenderblatt mit abgehakten Tagen
Illustration: Mamalotse

Wenn es dir oder deinem Kind nicht gut geht

Rechtliche Fristen ersetzen keine medizinische Abklärung. In Österreich gilt:

  • Gesundheitsberatung 1450: rund um die Uhr telefonische Beratung, wenn du nicht weißt, ob und wo du Hilfe brauchst.
  • Ärztenotdienst 141: meist nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
  • Rettung 144 oder Euro-Notruf 112 bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Die Warnzeichen in der Schwangerschaft – starke Blutung, Fruchtwasserabgang, regelmäßige Wehen vor der 37. Woche – gelten unabhängig vom Land; sie stehen in der Warnzeichen-Checkliste. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Zwei Systeme: Konto mit wählbarer Dauer (Tagesbetrag 17,65 bis 41,14 Euro) oder einkommensabhängig (80 Prozent, höchstens 80,12 Euro pro Tag).
  2. Antrag frühestens am Tag der Geburt beim zuständigen Krankenversicherungsträger.
  3. Systemwechsel nur binnen 14 Tagen nach dem ersten Antrag – und der andere Elternteil ist an die Wahl gebunden.

Variante 1: das Kinderbetreuungsgeld-Konto

Beim Konto wählst du, wie lange du Kinderbetreuungsgeld beziehen möchtest. Je länger der Bezug, desto niedriger der Tagesbetrag.

  • Dauer für einen Elternteil: 365 bis 851 Tage ab Geburt, also etwa 12 bis 28 Monate.
  • Dauer für beide Elternteile: 456 bis 1.063 Tage, etwa 15 bis 35 Monate. 20 Prozent der gewählten Gesamtdauer sind dem zweiten Elternteil vorbehalten und nicht übertragbar.
  • Tagesbetrag: 41,14 Euro bei der kürzesten Variante, 17,65 Euro bei der längsten.
  • Zuverdienst: Erlaubt sind jährlich bis zu 60 Prozent deiner früheren Einkünfte, mindestens aber 18.000 Euro pro Kalenderjahr. Was darüber liegt, musst du zurückzahlen.
  • Änderung: Die gewählte Dauer lässt sich pro Kind einmal ändern, spätestens 91 Tage vor dem ursprünglich beantragten Ende.

Variante 2: das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

Diese Variante ersetzt einen Teil des bisherigen Einkommens und ist für Eltern gedacht, die vor der Geburt erwerbstätig waren.

  • Voraussetzung: In den 182 Kalendertagen vor der Geburt hast du durchgehend eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt, ohne Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Unterbrechungen von insgesamt bis zu 14 Tagen schaden nicht; bestimmte Zeiten, etwa des Mutterschutzes und der Elternkarenz, sind gleichgestellt.
  • Höhe: 80 Prozent der früheren Einkünfte, höchstens 80,12 Euro täglich, also rund 2.400 Euro im Monat – mindestens aber 41,14 Euro.
  • Dauer: bis zum 365. Tag ab Geburt, wenn ein Elternteil bezieht. Teilen sich beide, verlängert sich der Bezug um die Zeit des anderen, höchstens bis zum 426. Tag. Jedem Elternteil sind 61 Tage vorbehalten, keiner kann mehr als 365 Tage beziehen.
  • Zuverdienst: höchstens 8.600 Euro pro Kalenderjahr.
  • Keine Änderung der Dauer möglich.

Erfüllt ein Elternteil die Voraussetzung der Erwerbstätigkeit nicht, kann ihm eine Sonderleistung von 41,14 Euro täglich zustehen.

Der Antrag

Das Kinderbetreuungsgeld beantragst du beim zuständigen Krankenversicherungsträger, frühestens am Tag der Geburt. Nach dem ersten Antrag kannst du nur innerhalb von 14 Tagen in das andere System wechseln, und der andere Elternteil ist an diese Wahl gebunden. Für die Berechnung bietet das Bundeskanzleramt einen Online-Rechner an, Fragen beantwortet die kostenlose Infoline unter 0800 240 014.

Die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen nicht vergessen

Für das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe müssen die zehn vorgeschriebenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen rechtzeitig nachgewiesen werden. Fehlt eine, werden grundsätzlich 1.300 Euro abgezogen. Welche das sind, steht in Der Eltern-Kind-Pass in Österreich. Wie die Zeit davor geregelt ist, erklärt Mutterschutz und Wochengeld in Österreich.

Und in Deutschland?

Das deutsche Gegenstück ist das Elterngeld mit eigenen Regeln. Die Varianten erklärt Elterngeld: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

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Quellen

  1. Bundeskanzleramt Österreich: Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem). Abgerufen am 16.10.2026. bundeskanzleramt.gv.at
  2. Bundeskanzleramt Österreich: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (Werte 2026). Abgerufen am 16.10.2026. bundeskanzleramt.gv.at
  3. Bundeskanzleramt Österreich, oesterreich.gv.at: Kinderbetreuungsgeld. Letzte Aktualisierung: 01.01.2026. Abgerufen am 16.10.2026. oesterreich.gv.at
  4. Bundeskanzleramt Österreich, oesterreich.gv.at: Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes. Letzte Aktualisierung: 01.10.2026. Abgerufen am 16.10.2026. oesterreich.gv.at
  5. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs: Hotline – Beratung und Hilfe (1450, 144, 112, 141, Vergiftungsinformationszentrale). Letzte Aktualisierung: 16.10.2024. Abgerufen am 16.10.2026. gesundheit.gv.at