Österreich

Der Eltern-Kind-Pass in Österreich

Der Eltern-Kind-Pass, früher Mutter-Kind-Pass, begleitet in Österreich Schwangerschaft und Kindheit bis zum fünften Lebensjahr. Er ist mehr als ein Vorsorgeheft: Wer bestimmte Untersuchungen nicht rechtzeitig nachweist, bekommt weniger Kinderbetreuungsgeld. Seit 1. Oktober 2026 gilt ein neues, erweitertes Untersuchungsprogramm. Stand: Oktober 2026; verbindlich sind dein Krankenversicherungsträger und das Sozialministerium.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Behörden in Österreich · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: ein aufgeschlagenes Heft mit Eintragszeilen
Illustration: Mamalotse

Wenn es dir oder deinem Kind nicht gut geht

Rechtliche Fristen ersetzen keine medizinische Abklärung. In Österreich gilt:

  • Gesundheitsberatung 1450: rund um die Uhr telefonische Beratung, wenn du nicht weißt, ob und wo du Hilfe brauchst.
  • Ärztenotdienst 141: meist nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
  • Rettung 144 oder Euro-Notruf 112 bei lebensbedrohlichen Notfällen.

Die Warnzeichen in der Schwangerschaft – starke Blutung, Fruchtwasserabgang, regelmäßige Wehen vor der 37. Woche – gelten unabhängig vom Land; sie stehen in der Warnzeichen-Checkliste. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Erste Untersuchung bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche. Den Pass stellt deine Ärztin oder dein Arzt aus.
  2. Zehn Untersuchungen zählen fürs Kinderbetreuungsgeld: fünf in der Schwangerschaft, fünf beim Kind bis zum 14. Lebensmonat.
  3. Fehlt eine davon, werden grundsätzlich 1.300 Euro abgezogen – bei jedem Elternteil, der Kinderbetreuungsgeld bezieht.

Untersuchungen in der Schwangerschaft

Fünf ärztliche Schwangerenuntersuchungen sind vorgesehen. Sie sind Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe und müssen in diesen Zeiträumen stattfinden:

  1. bis zum Ende der 16. Woche: gynäkologische Untersuchung, Berechnung des Geburtstermins, Laboruntersuchung von Blut und Harn, unter anderem Blutgruppe, Rhesusfaktor und Tests auf Infektionen wie Röteln und Hepatitis;
  2. 18. bis 22. Woche: Untersuchung und Kontrolle von Blutdruck und Harn;
  3. 24. bis 28. Woche: Untersuchung, häufig eine zweite Laboruntersuchung, dazu der Zuckerbelastungstest auf Schwangerschaftsdiabetes;
  4. 30. bis 34. Woche: Untersuchung mit Gewicht, Blutdruck und Harn;
  5. 35. bis 38. Woche: Untersuchung und Kontrolle der Entwicklung des Babys.

Dazu kommen Ultraschalluntersuchungen in der 8. bis 16., 18. bis 22., 30. bis 34. und – neu seit Oktober 2026 – 35. bis 38. Woche. Was der Zuckertest bedeutet, steht in Schwangerschaftsdiabetes.

Neu seit Oktober 2026

Seit 1. Oktober 2026 gilt in ganz Österreich ein neues Untersuchungsprogramm, auch für Pässe, die schon auf Papier ausgestellt wurden. Neu dazugekommen sind unter anderem:

  • eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung und ein Gesundheitsgespräch zwischen der 14. und 20. Woche,
  • eine zusätzliche Hebammenberatung zwischen der 24. und 34. Woche – Hebammenberatungen gibt es damit zwischen der 14. und 20. sowie der 24. und 34. Woche,
  • eine Elternberatung durch Familienberatungsstellen, ab der festgestellten Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag,
  • erweiterte Laborwerte, etwa ein Test auf B-Streptokokken gegen Ende der Schwangerschaft.

Diese neuen Untersuchungen und Beratungen sind freiwillig und haben keinen Einfluss auf das Kinderbetreuungsgeld. Neue Untersuchungen werden bis zur Umstellung in einem Zusatzheft dokumentiert. Verpflichtend elektronisch wird der Eltern-Kind-Pass voraussichtlich ab Oktober 2027.

Untersuchungen des Kindes

Bis zum 14. Lebensmonat sind fünf Untersuchungen vorgesehen, die für das Kinderbetreuungsgeld zählen:

  1. 1. Lebenswoche: Gewicht, Länge, ärztliche Untersuchung;
  2. 4. bis 7. Lebenswoche: zusätzlich orthopädische Untersuchung;
  3. 3. bis 5. Lebensmonat: Untersuchung, neu mit einem Gespräch über psychosoziale Belastungen;
  4. 7. bis 9. Lebensmonat: zusätzlich Hals, Nase und Ohren;
  5. 10. bis 14. Lebensmonat: zusätzlich Augenuntersuchung.

Weitere Untersuchungen folgen im 22. bis 26., 34. bis 38., 46. bis 50. und 58. bis 62. Lebensmonat; sie zählen nicht fürs Kinderbetreuungsgeld. Ein Hüftultraschall ist in der ersten und in der sechsten bis achten Lebenswoche empfohlen. Mehr zur Hüfte steht in Hüftdysplasie beim Baby.

Was am Kinderbetreuungsgeld hängt

Die ersten zehn Untersuchungen – fünf in der Schwangerschaft, fünf beim Kind – entscheiden über die volle Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Die ersten sechs Nachweise legst du schon beim Antrag vor, die übrigen vier bis zum 15. Lebensmonat. Fehlt eine Untersuchung oder wird sie nicht rechtzeitig nachgewiesen, werden grundsätzlich 1.300 Euro abgezogen, und zwar bei jedem Elternteil, der Kinderbetreuungsgeld bezieht. Wie das Kinderbetreuungsgeld funktioniert, steht in Kinderbetreuungsgeld in Österreich.

Und in Deutschland?

In Deutschland übernehmen der Mutterpass und das gelbe Untersuchungsheft diese Aufgaben, ohne dass Geldleistungen daran hängen. Mehr dazu in Mutterpass erklärt.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Eltern-Kind-Pass. Letzte Aktualisierung: 01.10.2026. Abgerufen am 16.10.2026. sozialministerium.gv.at
  2. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs: Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Letzte Aktualisierung: 01.10.2026. Abgerufen am 16.10.2026. gesundheit.gv.at
  3. Bundeskanzleramt Österreich, oesterreich.gv.at: Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes. Letzte Aktualisierung: 01.10.2026. Abgerufen am 16.10.2026. oesterreich.gv.at
  4. Bundeskanzleramt Österreich, oesterreich.gv.at: Was ich vor der Geburt zu beachten habe. Letzte Aktualisierung: 01.10.2026. Abgerufen am 16.10.2026. oesterreich.gv.at
  5. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs: Hotline – Beratung und Hilfe (1450, 144, 112, 141, Vergiftungsinformationszentrale). Letzte Aktualisierung: 16.10.2024. Abgerufen am 16.10.2026. gesundheit.gv.at