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Mutterschutz-Rechner: Schutzfristen vor und nach der Geburt
Sechs Wochen vor dem Termin, acht Wochen danach – so lautet die Grundregel. Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder wenn das Kind früher kommt, verschieben sich die Fristen. Der Rechner zeigt dir die Daten nach dem Mutterschutzgesetz.
Dieser Rechner braucht JavaScript. Von Hand: Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt, in Sonderfällen zwölf Wochen. Kommt das Kind früher, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die Tage, die vorher verloren gingen.
Was das Gesetz sagt
- Vor der Geburt: In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung darf dein Arbeitgeber dich nicht beschäftigen – außer du erklärst ausdrücklich, dass du arbeiten möchtest. Das kannst du jederzeit widerrufen. Maßgeblich ist der voraussichtliche Termin aus dem Zeugnis von Ärztin oder Hebamme.
- Nach der Geburt: acht Wochen Beschäftigungsverbot.
- Zwölf Wochen bei einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt und – auf deinen Antrag – wenn vor Ablauf der acht Wochen ärztlich eine Behinderung des Kindes festgestellt wird.
- Früher geboren: Die Frist nach der Geburt verlängert sich um die Tage, um die sich die Frist vor der Geburt verkürzt hat.
Ob es sich um eine Frühgeburt im Sinne des Gesetzes handelt, bestätigt die Ärztin. Wie du den Mutterschutz beim Arbeitgeber meldest und welches Geld dir zusteht, steht in Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Für die Zeit danach hilft der Elternzeit-Rechner.
Dieser Rechner gibt eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Fragen helfen Arbeitgeber, Krankenkasse oder die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz deines Bundeslands.
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Quellen
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de