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Mutterschutz-Rechner: Schutzfristen vor und nach der Geburt

Sechs Wochen vor dem Termin, acht Wochen danach – so lautet die Grundregel. Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder wenn das Kind früher kommt, verschieben sich die Fristen. Der Rechner zeigt dir die Daten nach dem Mutterschutzgesetz.

Von Danny · Geprüft am 19.10.2026 · Quellen: Gesetzestext · Orientierung, kein medizinischer oder rechtlicher Rat

Dieser Rechner braucht JavaScript. Von Hand: Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt, in Sonderfällen zwölf Wochen. Kommt das Kind früher, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die Tage, die vorher verloren gingen.

Was das Gesetz sagt

Ob es sich um eine Frühgeburt im Sinne des Gesetzes handelt, bestätigt die Ärztin. Wie du den Mutterschutz beim Arbeitgeber meldest und welches Geld dir zusteht, steht in Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Für die Zeit danach hilft der Elternzeit-Rechner.

Dieser Rechner gibt eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Fragen helfen Arbeitgeber, Krankenkasse oder die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz deines Bundeslands.

Was mit deinen Eingaben passiert

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Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de