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Elternzeit-Rechner: bis wann muss ich anmelden?
Elternzeit muss rechtzeitig und in Textform beim Arbeitgeber angemeldet werden. Wie früh, hängt davon ab, wann sie beginnt. Gib Geburtsdatum und gewünschten Beginn ein – der Rechner zeigt den letzten Tag für die Anmeldung.
Dieser Rechner braucht JavaScript. Von Hand: Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag meldest du spätestens sieben Wochen vor Beginn an, für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher.
Die Fristen nach § 16 BEEG
| Elternzeit | Anmeldung spätestens |
|---|---|
| bis zum 3. Geburtstag | 7 Wochen vor Beginn |
| zwischen 3. und 8. Geburtstag | 13 Wochen vor Beginn |
- Textform reicht, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht vorgeschrieben – bewahre aber einen Nachweis auf.
- Zwei Jahre festlegen: Wer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag anmeldet, muss gleichzeitig erklären, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren sie genommen wird.
- Mutterschutz zählt mit: Schließt die Elternzeit der Mutter direkt an den Mutterschutz an, wird die Schutzfrist nach der Geburt auf diesen Zwei-Jahres-Zeitraum angerechnet.
- Drei Abschnitte pro Elternteil sind ohne Zustimmung möglich, weitere nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
- Dringende Gründe: Ausnahmsweise ist eine kürzere, angemessene Frist möglich.
Rechne lieber ein paar Tage Puffer ein, damit die Anmeldung sicher rechtzeitig ankommt. Mehr in Elternzeit beantragen. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
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Quellen
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de