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Elternzeit-Rechner: bis wann muss ich anmelden?

Elternzeit muss rechtzeitig und in Textform beim Arbeitgeber angemeldet werden. Wie früh, hängt davon ab, wann sie beginnt. Gib Geburtsdatum und gewünschten Beginn ein – der Rechner zeigt den letzten Tag für die Anmeldung.

Von Danny · Geprüft am 19.10.2026 · Quellen: Gesetzestext · Orientierung, kein medizinischer oder rechtlicher Rat

Dieser Rechner braucht JavaScript. Von Hand: Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag meldest du spätestens sieben Wochen vor Beginn an, für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher.

Die Fristen nach § 16 BEEG

ElternzeitAnmeldung spätestens
bis zum 3. Geburtstag7 Wochen vor Beginn
zwischen 3. und 8. Geburtstag13 Wochen vor Beginn

Rechne lieber ein paar Tage Puffer ein, damit die Anmeldung sicher rechtzeitig ankommt. Mehr in Elternzeit beantragen. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Was mit deinen Eingaben passiert

Nichts. Die Rechnung läuft vollständig in deinem Browser, es wird nichts an einen Server geschickt, nichts gespeichert und kein Cookie gesetzt. Wenn du die Seite neu lädst, sind die Felder wieder leer.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de
  2. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de