Kleinkind

Erster Zahnarztbesuch: ab wann?

Der erste Zahn ist da – und damit auch die Frage nach dem Zahnarzt. Kinder haben Anspruch auf eigene zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, die erste schon zwischen dem 6. und 9. Monat. Sie sind kostenlos und helfen, Karies gar nicht erst entstehen zu lassen.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Bundesbehörde · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: ein Zahn mit Zahnbürste
Illustration: Mamalotse

Wann du nicht bis zum nächsten Termin wartest

Geh zeitnah zur Zahnärztin, wenn du bei deinem Kind:

  • Veränderungen an Zähnen, Zahnfleisch oder Mundschleimhaut bemerkst;
  • Zahnschmerzen vermutest;
  • dein Kind sich bei einem Sturz an den Zähnen verletzt hat.

Wirkt dein Kind dabei krank oder hat es Fieber, ruf zusätzlich in der Kinderarztpraxis an. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Z1 bis Z3 vor dem dritten Geburtstag: im 6.–9., 10.–20. und 21.–33. Lebensmonat.
  2. Kostenlos: Jedes Kind hat Anspruch auf die Untersuchungen.
  3. Tipp: Nimm dein Kind schon vorher zu deinen eigenen Kontrollen mit.

Die zahnärztlichen Früherkennungen

Bis zum sechsten Geburtstag gibt es sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Die ersten drei fallen in die Zeit vor dem dritten Geburtstag:

  • Z1: 6. bis 9. Lebensmonat,
  • Z2: 10. bis 20. Lebensmonat,
  • Z3: 21. bis 33. Lebensmonat.

Danach folgen Z4 im 34. bis 48., Z5 im 49. bis 60. und Z6 im 61. bis 72. Lebensmonat. Zwischen Z1 und Z2 sowie zwischen Z2 und Z3 müssen mindestens vier Monate liegen. Vereinbare rechtzeitig einen Termin in einer zahnärztlichen Praxis.

Was dabei passiert

Die Zahnärztin schaut sich Zähne, Zahnfleisch, Mundschleimhaut und das Wachstum des Kiefers an – auch, ob sich Karies oder Fehlstellungen zeigen. Du bekommst Tipps zur Mundpflege, zur Ernährung, zum Zähneputzen und zur Versorgung mit Fluorid. Die Ergebnisse werden im gelben Kinderuntersuchungsheft eingetragen, zusammen mit den U-Untersuchungen. In vielen Bundesländern gibt es außerdem einen zahnärztlichen Kinderpass.

Fluoridlack

Zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat hat dein Kind Anspruch darauf, zweimal pro Kalenderhalbjahr die Zähne mit Fluoridlack bestreichen zu lassen. Der Lack härtet den Zahnschmelz. Er wird bei Bedarf und mit deinem Einverständnis aufgetragen. Wie dein Kind sonst mit Fluorid versorgt wird, besprichst du schon bei der U2 mit der Kinderärztin.

Den Besuch zur Gewohnheit machen

Sobald der erste Zahn da ist, kannst du dein Kind zu deinen eigenen Kontrollen mitnehmen. So wird der Besuch in der Praxis etwas Normales. Sind alle Milchzähne da, wird eine Kontrolle alle sechs Monate empfohlen. Später gibt es in Kita und Schule zusätzlich kostenlose Untersuchungen und Putzübungen.

Gesunde Zähne im Alltag

Als wirksam gelten vier Dinge: Zähneputzen ab dem ersten Zahn, ausreichend Fluorid, zahngesunde Ernährung und regelmäßige Kontrollen. Wie du die Milchzähne pflegst, steht in Milchzähne pflegen. Wenn die Zähne gerade kommen, hilft Zahnen. Warum Süßes und Saft aus der Flasche den Zähnen schaden, steht in Süßes beim Kleinkind.

Welche Zahnvorsorge ab sechs Jahren kostenlos ist, steht in Zahnvorsorge für Schulkinder.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Zahnmedizinische Vorsorge und Früherkennung. Stand: 27.04.2026. Abgerufen am 16.10.2026. kindergesundheit-info.de
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 16.10.2026. 116117.de