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Wiedereinstieg nach der Elternzeit: was du wissen solltest

Die Elternzeit geht zu Ende, die Kita-Eingewöhnung steht an, und im Kopf kreisen Fragen: Wie viele Stunden? Komme ich zurück, wenn ich jetzt reduziere? Wer holt das Kind ab, wenn es krank ist? Wer früh plant, startet entspannter.

Von Danny · Geprüft am 19.10.2026 · Quellen: Bundesministerien, Gesetzestext · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Brückenteilzeit 1 bis 5 Jahre, mit Rückkehrrecht
  • Antrag 3 Monate vorher in Textform
Illustration: Arbeitsplatz
Illustration: Mamalotse

Schnell-Check: ein halbes Jahr vorher

  1. Betreuung klären: Kita- oder Tagespflegeplatz, Eingewöhnung einplanen.
  2. Stunden überlegen: Vollzeit, Teilzeit, Brückenteilzeit?
  3. Früh mit dem Arbeitgeber sprechen und Fristen beachten.

Teilzeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit kannst du in Teilzeit arbeiten. Wie das funktioniert, steht in Teilzeit in der Elternzeit. Wer Elternzeit in Abschnitten nimmt, muss die Anmeldefristen beachten – der Elternzeit-Rechner zeigt sie dir.

Nach der Elternzeit: Brückenteilzeit

Mit der Brückenteilzeit kannst du deine Arbeitszeit für einen festen Zeitraum verringern und danach zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren.

VoraussetzungRegel
Arbeitgeberin der Regel mehr als 45 Beschäftigte
Beschäftigunglänger als sechs Monate
Dauerein bis fünf Jahre, im Voraus festgelegt
Antragin Textform, mindestens drei Monate vor Beginn
Grundmuss nicht genannt werden

Der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Beschäftigten gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen pro angefangene 15 Beschäftigte nur einer Person Brückenteilzeit gewähren. Daneben gibt es einen Anspruch auf unbefristete Teilzeit.

Was du früh klären solltest

  • Betreuung: Wann beginnt die Kita, wie lange dauert die Eingewöhnung? Mehr in Kita-Eingewöhnung.
  • Kranke Kinder: Wer bleibt zu Hause? Mehr in Kinderkrankengeld.
  • Aufteilung zu Hause: Wer übernimmt welche Aufgaben, wenn beide arbeiten? Mehr in Mental Load.
  • Finanzen: Wie wirkt sich die Stundenzahl auf Einkommen und Rente aus? Das Familienportal bietet dafür den Lohn-O-Mat.

Beratung

Die Bundesagentur für Arbeit informiert zum beruflichen Wiedereinstieg, und das Familienportal des Bundesfamilienministeriums nennt Beratungsstellen vor Ort. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Gut zu wissen

Bring deine Wünsche zum Gespräch mit dem Arbeitgeber schriftlich mit – Stunden, Tage, Beginn. Das macht es leichter, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Weiterlesen

Quellen

  1. Bundesfamilienministerium, familienportal.de: Wege in den Wiedereinstieg. Abgerufen am 19.10.2026. familienportal.de
  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Brückenteilzeit. Abgerufen am 19.10.2026. bmas.de
  3. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de