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Wiedereinstieg nach der Elternzeit: was du wissen solltest
Die Elternzeit geht zu Ende, die Kita-Eingewöhnung steht an, und im Kopf kreisen Fragen: Wie viele Stunden? Komme ich zurück, wenn ich jetzt reduziere? Wer holt das Kind ab, wenn es krank ist? Wer früh plant, startet entspannter.
- Lesezeit 2 Minuten
- Brückenteilzeit 1 bis 5 Jahre, mit Rückkehrrecht
- Antrag 3 Monate vorher in Textform
Schnell-Check: ein halbes Jahr vorher
- Betreuung klären: Kita- oder Tagespflegeplatz, Eingewöhnung einplanen.
- Stunden überlegen: Vollzeit, Teilzeit, Brückenteilzeit?
- Früh mit dem Arbeitgeber sprechen und Fristen beachten.
Teilzeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit kannst du in Teilzeit arbeiten. Wie das funktioniert, steht in Teilzeit in der Elternzeit. Wer Elternzeit in Abschnitten nimmt, muss die Anmeldefristen beachten – der Elternzeit-Rechner zeigt sie dir.
Nach der Elternzeit: Brückenteilzeit
Mit der Brückenteilzeit kannst du deine Arbeitszeit für einen festen Zeitraum verringern und danach zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren.
| Voraussetzung | Regel |
|---|---|
| Arbeitgeber | in der Regel mehr als 45 Beschäftigte |
| Beschäftigung | länger als sechs Monate |
| Dauer | ein bis fünf Jahre, im Voraus festgelegt |
| Antrag | in Textform, mindestens drei Monate vor Beginn |
| Grund | muss nicht genannt werden |
Der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Beschäftigten gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen pro angefangene 15 Beschäftigte nur einer Person Brückenteilzeit gewähren. Daneben gibt es einen Anspruch auf unbefristete Teilzeit.
Was du früh klären solltest
- Betreuung: Wann beginnt die Kita, wie lange dauert die Eingewöhnung? Mehr in Kita-Eingewöhnung.
- Kranke Kinder: Wer bleibt zu Hause? Mehr in Kinderkrankengeld.
- Aufteilung zu Hause: Wer übernimmt welche Aufgaben, wenn beide arbeiten? Mehr in Mental Load.
- Finanzen: Wie wirkt sich die Stundenzahl auf Einkommen und Rente aus? Das Familienportal bietet dafür den Lohn-O-Mat.
Beratung
Die Bundesagentur für Arbeit informiert zum beruflichen Wiedereinstieg, und das Familienportal des Bundesfamilienministeriums nennt Beratungsstellen vor Ort. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Gut zu wissen
Bring deine Wünsche zum Gespräch mit dem Arbeitgeber schriftlich mit – Stunden, Tage, Beginn. Das macht es leichter, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Weiterlesen
- OrganisationTeilzeit in der ElternzeitBis zu 32 Stunden pro Woche: wann du in der Elternzeit Anspruch auf Teilzeit hast, welche Fristen gelten und wann der Arbeitgeber ablehnen darf.
- Kita-Start · 1–3 JahreKita-Eingewöhnung: wie lange sie dauert und was hilftWie lange die Eingewöhnung in Krippe oder Kita dauert, was du als Begleitperson tust und woran du merkst, dass dein Kind angekommen ist.
- OrganisationKind krank: Freistellung und KinderkrankengeldWie viele Kinderkrankentage dir zustehen, wie viel Geld es gibt, bis zu welchem Alter – und was für Alleinerziehende gilt.
Quellen
- Bundesfamilienministerium, familienportal.de: Wege in den Wiedereinstieg. Abgerufen am 19.10.2026. familienportal.de
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Brückenteilzeit. Abgerufen am 19.10.2026. bmas.de
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit. Abgerufen am 19.10.2026. gesetze-im-internet.de