Schwangerschaft
Ultraschall in der Schwangerschaft
Die Ultraschall-Bilder gehören für viele zu den schönsten Momenten der Schwangerschaft. Medizinisch haben sie eine klare Aufgabe: Sie zeigen, ob sich dein Kind gut entwickelt. Drei Untersuchungen sind in der Vorsorge vorgesehen. Was dabei passiert – und was du ablehnen darfst.
- Lesezeit 3 Minuten
- Geprüft 16.10.2026
Wann du nicht bis zum nächsten Termin wartest
Melde dich sofort in der Praxis oder Klinik, wenn du:
- Blutungen hast;
- starke Bauchschmerzen oder regelmäßige Wehen vor der 37. Woche bemerkst;
- Fruchtwasser verlierst;
- dein Kind sich in der zweiten Schwangerschaftshälfte deutlich weniger bewegt als sonst.
Ein zusätzlicher Ultraschall ist dann medizinisch begründet und wird bezahlt. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.
Schnell-Check: das Wesentliche
- Drei Basis-Ultraschalle: in der 9.–12., 19.–22. und 29.–32. Schwangerschaftswoche, bezahlt von der Kasse.
- In der Mitte kannst du zwischen einfachem und erweitertem Basis-Ultraschall wählen.
- Freiwillig: Du kannst jede Untersuchung ablehnen. Ultraschall ohne medizinischen Grund ist seit 2021 verboten.
Die drei Untersuchungen im Überblick
Die Mutterschafts-Richtlinien sehen drei Basis-Ultraschall-Untersuchungen vor. Sie macht deine Frauenärztin; Hebammen dürfen keinen Ultraschall machen. Verläuft die Schwangerschaft normal, sind keine weiteren Aufnahmen nötig.
- 9. bis 12. Woche: Bestätigt wird, dass sich die Schwangerschaft in der Gebärmutter eingenistet hat. Der Herzschlag ist zu sehen, und mit der Scheitel-Steiß-Länge lässt sich der Termin genauer bestimmen. Auch Zwillinge fallen auf. Meist wird in dieser Zeit durch die Scheide untersucht.
- 19. bis 22. Woche: Geprüft wird, ob sich dein Kind altersgerecht entwickelt – gemessen an Kopf- und Bauchumfang und Oberschenkellänge –, außerdem Fruchtwassermenge, Herzschlag und Lage der Plazenta.
- 29. bis 32. Woche: Entwicklung und Lage des Kindes, Plazenta und Fruchtwasser. Das Ergebnis ist wichtig für die Planung der Geburt.
Im Mutterpass steht für die erste Untersuchung „8+0 bis 11+6“. Das ist derselbe Zeitraum anders gezählt: 8+0 heißt acht volle Wochen, also der Beginn der neunten Woche.
Einfach oder erweitert?
Bei der zweiten Untersuchung hast du die Wahl. Beim einfachen Basis-Ultraschall werden Wachstum, Fruchtwasser, Herzschlag und Plazenta beurteilt, einzelne Organe aber nicht genau auf Fehlbildungen untersucht. Beim erweiterten Basis-Ultraschall schaut die Ärztin zusätzlich genauer auf Kopf und Gehirn, das Herz, Bauchwand und Wirbelsäule sowie Magen und Harnblase.
Beide werden von der Kasse bezahlt. Den erweiterten dürfen nur besonders qualifizierte Frauenärztinnen machen. Weil er Auffälligkeiten zeigen kann, bei denen sich weitere Fragen stellen, entscheidest du vorher bewusst, ob du ihn möchtest.
Was der Ultraschall nicht kann
Auch unter guten Bedingungen erkennt Ultraschall nicht jede Fehlbildung, und Fehleinschätzungen kommen vor. Wenig Fruchtwasser, eine ungünstige Lage des Kindes, Narben oder eine dicke Bauchdecke erschweren die Beurteilung. Für das Ergebnis zählen vor allem die Erfahrung der Untersuchenden und die Qualität des Geräts – nicht die Zahl der Untersuchungen.
Zusätzliche Untersuchungen
- Bei Auffälligkeiten oder Risiken sind weitere Ultraschalle sinnvoll, etwa ein Doppler-Ultraschall zur Durchblutung oder eine Feindiagnostik in einem spezialisierten Zentrum. Dann zahlt die Kasse.
- Ohne medizinischen Grund werden zusätzliche Untersuchungen als Selbstzahlerleistung angeboten. Frag nach, was sie dir bringen sollen.
- Babykino ist verboten: Ultraschall nur für Erinnerungsbilder oder Videos ist nach dem Strahlenschutzrecht seit 2021 untersagt – auch wenn du selbst bezahlst.
Nach heutigem Wissen schadet Ultraschall weder dir noch deinem Kind. Beim Doppler entsteht etwas Wärme im Gewebe; er wird in der Frühschwangerschaft deshalb nur mit medizinischem Grund und möglichst kurz eingesetzt.
Das Geschlecht
Vor Ende der 14. Schwangerschaftswoche darf dir die Ärztin das Geschlecht nicht mitteilen – das regelt das Gendiagnostikgesetz. Ein sicheres Ergebnis gibt meist der zweite Ultraschall um die 20. Woche. Möchtest du es nicht wissen, sag das rechtzeitig.
Dein Recht auf Nichtwissen
Alle Untersuchungen sind freiwillig. Du kannst einzelne Ultraschalle ablehnen oder sagen, dass du über bestimmte Befunde nichts erfahren möchtest. Die Ärztin bittet dich dann eventuell, schriftlich zu bestätigen, dass sie dich aufgeklärt hat. Mehr zu weiteren Tests findest du in Ersttrimester-Screening und NIPT.
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Quellen
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de: Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Stand: 18.09.2023. Abgerufen am 16.10.2026. familienplanung.de
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de: Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Stand: 19.07.2023. Abgerufen am 16.10.2026. familienplanung.de
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Mutterschafts-Richtlinien, Fassung vom 21.09.2023, in Kraft seit 19.12.2023. Abgerufen am 16.10.2026. g-ba.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 16.10.2026. 116117.de