Schwangerschaft

Impfungen in der Schwangerschaft

Zwei Impfungen empfiehlt die Ständige Impfkommission allen Schwangeren: gegen Grippe und gegen Keuchhusten. Beide schützen nicht nur dich, sondern über deine Abwehrstoffe auch dein Baby in den ersten Lebensmonaten, bevor es selbst geimpft werden kann. Hier steht die offizielle Empfehlung – entscheiden kannst du gemeinsam mit deiner Praxis.

Von Danny · Geprüft am 16.10.2026 · Quellen: Bundesbehörden · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 4 Minuten
  • Geprüft 16.10.2026
Schematische Darstellung: ein Impfausweis mit Eintragszeilen
Illustration: Mamalotse

Wann du dich meldest

Ruf in deiner Praxis an, wenn:

  • du schwanger bist und mit einer Lebendimpfung geimpft wurdest, etwa gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken – meist ist das unbedenklich, besprechen solltest du es trotzdem;
  • du in der Schwangerschaft Kontakt zu jemandem mit Windpocken oder Röteln hattest und nicht weißt, ob du geschützt bist;
  • du nach einer Impfung Fieber bekommst oder dich deutlich krank fühlst.

Die allgemeinen Warnzeichen der Schwangerschaft stehen in der Warnzeichen-Checkliste. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Bei lebensbedrohlichen Notfällen 112. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Grippe: empfohlen für alle Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei Grunderkrankungen wie Asthma oder Diabetes schon im ersten.
  2. Keuchhusten: empfohlen zu Beginn des dritten Drittels – in jeder Schwangerschaft, auch wenn die letzte Impfung noch nicht lange her ist.
  3. Lebendimpfungen wie gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken gibt es in der Schwangerschaft nicht. Den Schutz prüfst du am besten schon vorher.

Was die STIKO empfiehlt

Impfstoffe, die keine vermehrungsfähigen Erreger enthalten – sogenannte Totimpfstoffe, etwa gegen Grippe, Keuchhusten, Tetanus oder Diphtherie –, gelten in der Schwangerschaft nicht als ausgeschlossen. Ausdrücklich empfohlen sind zwei davon:

  • Grippe (Influenza): für alle Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Hast du eine Grunderkrankung, etwa Asthma oder Diabetes, schon ab dem ersten Drittel.
  • Keuchhusten (Pertussis): zu Beginn des dritten Schwangerschaftsdrittels. Ist eine Frühgeburt wahrscheinlich, schon im zweiten. Die Empfehlung gilt in jeder Schwangerschaft, unabhängig davon, wann du zuletzt geimpft wurdest.

Im ersten Schwangerschaftsdrittel sollen nur dringend nötige Impfungen stattfinden. Der Grund ist kein Risiko der Impfung: In dieser Zeit sind Fehlgeburten ohnehin am häufigsten, und sie sollen nicht fälschlich einer Impfung zugeschrieben werden.

Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Warum dein Baby davon profitiert

Nach einer Impfung in der Schwangerschaft bildet dein Körper Abwehrstoffe, die auf dein Kind übergehen. Dieser Nestschutz schützt es in den ersten Lebensmonaten, in denen es selbst noch nicht oder nicht ausreichend geimpft ist. Er hält nur einige Monate an. Deshalb ersetzt er die eigenen Impfungen deines Babys nicht – die stehen in Impfungen im ersten Lebensjahr. Auch Stillen ersetzt diesen Schutz nicht: Muttermilch enthält zwar Abwehrstoffe für die Schleimhäute, bietet aber laut Robert Koch-Institut keinen ausreichenden Schutz.

Corona: nur noch bei erhöhtem Risiko

Im Juli 2026 hat die STIKO ihre Empfehlung zur Corona-Impfung geändert. Gesunde Schwangere haben demnach ein vergleichbares Risiko für einen schweren Verlauf wie gleichaltrige Frauen, die nicht schwanger sind. Empfohlen ist die Impfung jetzt für Schwangere, die durch eine Grunderkrankung oder eine Schwangerschaftskomplikation wie Schwangerschaftsdiabetes oder Bluthochdruck stärker gefährdet sind – ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, jährlich und bevorzugt zu Beginn der Saison im Spätsommer oder Frühherbst. Ob das für dich gilt, klärst du in deiner Praxis; mehr zum Zuckertest steht in Schwangerschaftsdiabetes.

RSV: Schutz für das Baby auf anderem Weg

Gegen das RS-Virus ist ein Impfstoff für Schwangere zwischen der 24. und 36. Woche zugelassen. Eine Empfehlung der STIKO für die Impfung in der Schwangerschaft gibt es aber bisher nicht (Stand: September 2026). Empfohlen ist stattdessen ein vorbeugender Antikörper für das Baby selbst, in seiner ersten RSV-Saison. Nach ärztlicher Beratung ist die Impfung in der Schwangerschaft im Rahmen der Zulassung trotzdem möglich. Mehr dazu in RS-Virus beim Baby.

Lebendimpfungen: am besten vorher klären

Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken enthalten abgeschwächte, lebende Erreger. Sie sind in der Schwangerschaft aus Vorsicht nicht vorgesehen, und nach einer solchen Impfung solltest du etwa einen Monat mit einer Schwangerschaft warten. Bei Kinderwunsch lohnt deshalb ein Blick in den Impfpass, besonders der Schutz gegen Windpocken und Röteln sollte vollständig sein.

Bist du versehentlich mit einem Lebendimpfstoff geimpft worden, während du schon schwanger warst oder kurz davor: Nach nationalen und internationalen Empfehlungen ist das kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. In vielen hundert dokumentierten Fällen fand sich kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen.

Nach der Geburt und in der Stillzeit

Stillende Mütter und gestillte Babys können alle von der STIKO empfohlenen Impfungen bekommen. Die einzige Ausnahme ist die Impfung gegen Gelbfieber. Wenn du in der Schwangerschaft nicht geimpft wurdest, sprich das beim ersten Termin nach der Geburt an.

Warum die Keuchhusten-Impfung dein Baby schützt, erklärt Keuchhusten beim Baby.

Welche Infektionen vor der Schwangerschaft durch Impfung verhindert werden sollten: Röteln und Windpocken.

Weiterlesen

Quellen

  1. Robert Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen – Impfen in Schwangerschaft und Stillzeit. Abgerufen am 16.10.2026. rki.de
  2. Ständige Impfkommission: Beschluss zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. Epidemiologisches Bulletin 28/2026 vom 09.07.2026. Abgerufen am 16.10.2026. edoc.rki.de
  3. Robert Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen RSV. Stand: 10.09.2026. Abgerufen am 16.10.2026. rki.de
  4. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), infektionsschutz.de: Impfen für Schwangere. Letzte Änderung: 13.05.2026. Abgerufen am 16.10.2026. infektionsschutz.de
  5. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 16.10.2026. 116117.de