Checkliste

Notfallplan für Kita und Schule: Vorlage zum Ausfüllen

Dein Kind hat eine Epilepsie, eine schwere Allergie, Diabetes oder Asthma? Dann sollten Erzieherinnen und Lehrkräfte wissen, woran sie einen Notfall erkennen und was zu tun ist. Diese Vorlage hilft, die wichtigsten Punkte zusammenzutragen – die medizinischen Anweisungen legt die behandelnde Ärztin fest.

Von Danny · Geprüft am 19.10.2026 · Quellen: Bundesinstitut, IQWiG · Orientierung, kein medizinischer oder rechtlicher Rat

Für jeden Notfallplan gilt

Der Notruf 112 steht immer ganz oben. Er gehört gewählt, wenn ein Kind:

  • schwer atmet oder blau anläuft;
  • nicht ansprechbar ist;
  • einen Krampfanfall hat, der länger als fünf Minuten dauert, oder mehrere Anfälle hintereinander;
  • sich ernsthaft verletzt hat.

Welche Medikamente in welcher Situation gegeben werden, legt allein die behandelnde Ärztin schriftlich fest. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.

Als PDF zum Ausdrucken – A4, 2 Seiten zum Ausfüllen.

So nutzt du die Vorlage

Druck die Seite aus, füll sie gemeinsam mit der behandelnden Praxis aus und sprich sie mit Kita oder Schule durch. Gib nur die Informationen weiter, die für die Sicherheit deines Kindes nötig sind. Was Kita und Schule bei Medikamenten dürfen, steht in Medikamente in Kita und Schule.

Woran man einen Notfall erkennt

Hier trägt die Praxis ein, welche Anzeichen bei deinem Kind typisch sind.

Was dann zu tun ist

Schritt für Schritt, nach Anweisung der behandelnden Ärztin – einschließlich der Frage, wann die 112 gerufen wird.

Beispiel: allgemeine Erste Hilfe bei einem großen Krampfanfall

Mehr in Krampfanfall beim Kind. Für andere Erkrankungen gelten eigene Schritte, die nur die Ärztin festlegen kann – etwa bei Diabetes Typ 1, Asthma oder Nahrungsmittelallergie.

Quellen

  1. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de: Was tun, wenn jemand einen epileptischen Anfall hat? Aktualisiert am 05.04.2023. Abgerufen am 19.10.2026. gesundheitsinformation.de
  2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Wann unbedingt ärztliche Hilfe nötig ist. Stand: 07.02.2026. Abgerufen am 19.10.2026. kindergesundheit-info.de
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und Abgrenzung zum Rettungsdienst 112. Abgerufen am 19.10.2026. 116117.de