Organisation

Steuerklasse und Elterngeld

Das Elterngeld richtet sich nach deinem Nettoeinkommen – und das hängt von der Steuerklasse ab. Deshalb überlegen viele verheiratete Paare, vor der Geburt die Steuerklasse zu wechseln. Was dabei zählt. Stand: Oktober 2026. Das ist kein Rechtsrat; verbindlich sind das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und der Bescheid deiner Elterngeldstelle.

Von Danny · Geprüft am 17.10.2026 · Quellen: Bundesministerium · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Geprüft 17.10.2026
Schematische Darstellung: ein Formular mit Stift
Illustration: Mamalotse

Wo du verbindlich Auskunft bekommst

Lass dich beraten, wenn:

  • du unsicher bist, ob die Regeln auf deine Situation passen;
  • eine Frist bald abläuft oder schon verpasst ist;
  • ein Antrag abgelehnt wurde oder es Streit gibt.

Das Servicetelefon des Familienportals erreichst du unter 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr). Zuständig sind außerdem deine Elterngeldstelle, das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung.

Schnell-Check: das Wesentliche

  1. Grundsätzlich zählt die neueste Steuerklasse für die Berechnung des Elterngeld-Nettos.
  2. Ausnahme: Die alte Steuerklasse zählt, wenn sie im Bemessungszeitraum länger galt als die neue.
  3. Nach der Geburt wirkt ein Wechsel nicht mehr aufs Elterngeld.

Warum die Steuerklasse zählt

Das Elterngeld ersetzt einen Teil deines Nettoeinkommens vor der Geburt. Das Netto wird vereinfacht berechnet – dabei spielen deine Steuerklasse und andere Abzugsmerkmale eine Rolle. Wie viel Elterngeld es grundsätzlich gibt, steht in Elterngeld beantragen.

Welche Steuerklasse gilt

Grundsätzlich zählt die neueste Steuerklasse. Die ältere wird nur berücksichtigt, wenn sie im gesamten Bemessungszeitraum länger gegolten hat als die neue. Dasselbe gilt für andere Abzugsmerkmale, etwa die Zahl der Kinderfreibeträge.

Das heißt: Ein Wechsel lohnt sich fürs Elterngeld nur, wenn er früh genug passiert, damit die neue Steuerklasse im Bemessungszeitraum überwiegt.

Nach der Geburt

Arbeitest du während des Elterngeldbezugs, gelten für das Einkommen nach der Geburt dieselben Abzugsmerkmale wie vor der Geburt. Ein Wechsel nach der Geburt wirkt sich also nicht mehr aufs Elterngeld aus.

Vorher durchrechnen

Ein Wechsel beeinflusst auch deine laufenden Steuern und Sozialabgaben. Lass dich vorher beraten, etwa bei der Elterngeldstelle oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Welche Varianten es gibt: Elterngeld-Varianten. Für Alleinerziehende: Elterngeld für Alleinerziehende.

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Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de: Auf welche Steuerklasse kommt es für die Berechnung meines Elterngelds an, wenn ich die Steuerklasse gewechselt habe? Abgerufen am 17.10.2026. familienportal.de
  2. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld – das Bundeselterngeld im Überblick (Flyer). Stand: November 2025. Abgerufen am 16.10.2026. bmbfsfj.bund.de