Vorschulkind · 5–6 Jahre

Schuleingangsuntersuchung: was passiert dort?

Bevor dein Kind in die Schule kommt, wird es einmal gründlich angeschaut: bei der Schuleingangsuntersuchung. Sie ist in allen Bundesländern Pflicht und kostenlos. Für viele Kinder ist sie ein kleines Abenteuer – vor allem, wenn sie wissen, was sie erwartet.

Von Danny · Geprüft am 18.10.2026 · Quellen: Bundesinstitut · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Dauer etwa 30–45 Minuten
  • Mitbringen Gelbes Heft und Impfpass
Illustration: gelbes Untersuchungsheft
Illustration: Mamalotse

Wann du nicht bis zur Untersuchung wartest

Die Schuleingangsuntersuchung ist keine Sprechstunde. Geh vorher in die Kinderarztpraxis, wenn dir auffällt, dass dein Kind:

  • schlecht sieht, oft blinzelt oder Dinge sehr nah ans Gesicht hält;
  • auf Ansprache oft nicht reagiert oder den Fernseher sehr laut braucht;
  • sich sprachlich oder in der Bewegung deutlich schwerer tut als Gleichaltrige.

Ein guter Zeitpunkt ist die U9. Im Zweifel anrufen – lieber einmal zu viel.

Schnell-Check: was du mitnimmst

  1. Das Gelbe Heft mit den Vorsorgeuntersuchungen.
  2. Den Impfpass – der Impfschutz wird überprüft, auch der Masernschutz.
  3. Brille oder Hörgerät, falls dein Kind eins hat, und Befunde von Fachärzten oder Therapien.

Wer untersucht und wo?

Die Untersuchung übernehmen meist Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Gesundheitsamt. Je nach Bundesland findet sie in der Schule, in der Kita oder im Gesundheitsamt statt. Den Termin erfährst du in der Regel vom Gesundheitsamt oder bei der Schulanmeldung. Du solltest als Elternteil dabei sein.

Was dort angeschaut wird

BereichZum Beispiel
KörperGröße und Gewicht, Sehen und Hören, Geschicklichkeit und Bewegung
Alltagallein anziehen, mit Stift, Papier und Schere umgehen
LernenKonzentration, Ausdauer, sich etwas merken, Farben, Formen und Größen
Spracheverstehen und sich ausdrücken
MiteinanderKontaktfreude, Selbstvertrauen, wie dein Kind mit Neuem umgeht
ImpfungenImpfstatus prüfen, fehlende Impfungen besprechen

Das meiste passiert in Gesprächen und kurzen, spielerischen Aufgaben. Umfang und Ablauf unterscheiden sich je nach Bundesland.

Gut zu wissen

Die Schuleingangsuntersuchung ersetzt die U9 nicht. Die U9 ist eine Vorsorge in deiner Kinderarztpraxis und dient vor allem dazu, Entwicklungs- und Gesundheitsstörungen früh zu erkennen und zu behandeln. Wann sie ansteht, zeigt der U-Rechner.

Dein Kind gut vorbereiten

  • Erzählen, was passiert: Eine Ärztin schaut, wie gut es sieht, hört und malt, und stellt ein paar Fragen. Es tut nicht weh.
  • Nicht üben lassen wie für eine Prüfung. Es geht nicht ums Bestehen, sondern darum, ob dein Kind Unterstützung braucht.
  • Ausgeschlafen und satt hingehen. Ein Kuscheltier in der Tasche darf mit.
  • Mit Lob statt Bewertung nach Hause gehen – egal, wie es gelaufen ist.

Was nach der Untersuchung kommt

Ziel ist herauszufinden, ob ein Kind besondere Förderung braucht. Dazu werden Eltern und Schule beraten, und die Fachleute kennen die Angebote vor Ort. Bei einer chronischen Erkrankung oder Behinderung kann auch die passende Schulform Thema sein. Eine frühere Einschulung oder eine Zurückstellung ist in einigen Bundesländern auf Antrag möglich, in Abstimmung mit dem schulärztlichen Dienst und der Schulleitung.

Wird die Untersuchung verweigert, kann das Gesundheitsamt je nach Landesrecht tätig werden. Bei der Einschulung wird meist ein Nachweis über die Teilnahme verlangt.

Wenn du dir grundsätzlich unsicher bist, ob dein Kind schon so weit ist, lies Schulreife. Was du beim Masernschutz nachweisen musst, steht in Masernschutz-Nachweis.

Welche Stichtage für die Einschulung gelten, steht in Einschulung: Stichtag und Schulanmeldung.

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Quellen

  1. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Schuleingangsuntersuchung. Stand: 18.03.2026. Abgerufen am 18.10.2026. kindergesundheit-info.de
  2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), infektionsschutz.de: Masernschutz – Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte. Stand: 23.06.2025. Abgerufen am 18.10.2026. infektionsschutz.de