Kindergarten · 5–6 Jahre

Einschulung: Stichtag und Schulanmeldung

Plötzlich liegt ein Brief der Stadt im Briefkasten: Einladung zur Schulanmeldung. Ob dein Kind im nächsten Sommer eingeschult wird, hängt vom Geburtstag und vom Bundesland ab. Hier stehen die Stichtage, die Regeln für Kann-Kinder und was du zur Anmeldung wissen musst.

Von Danny · Geprüft am 19.10.2026 · Quellen: Deutscher Bildungsserver · Orientierung, kein medizinischer Rat

  • Lesezeit 2 Minuten
  • Stichtag je nach Land 30. Juni bis 30. September
  • Pflicht Schuleingangsuntersuchung
Illustration: Kalender mit Frist
Illustration: Mamalotse

Schnell-Check

  1. Stichtag prüfen: Wird dein Kind bis dahin sechs?
  2. Einladung abwarten: Meist schreibt die zuständige Grundschule oder die Stadt an.
  3. Unterlagen bereitlegen, die im Einladungsschreiben genannt sind.

Wann dein Kind schulpflichtig wird

Schulpflichtig wird ein Kind, das bis zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt ist. Dieser Stichtag liegt je nach Bundesland zwischen dem 30. Juni und dem 30. September.

StichtagBundesländer
30. JuniBaden-Württemberg, Bremen, Hessen (Geburt bis einschließlich 1. Juli), Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
1. JuliHamburg
1. AugustThüringen
31. AugustRheinland-Pfalz
30. SeptemberBayern (mit Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen 1. Juli und 30. September sechs werden), Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

Die Regeln ändern sich gelegentlich. Verbindlich ist, was dein Kultusministerium oder die Schule vor Ort sagt.

Kann-Kinder: früher in die Schule

Kinder, die zum Stichtag noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern früher eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass das Kind körperlich, geistig und sozial schulfähig ist. Meist entscheidet die Schulleitung der Grundschule. Welche Geburtsmonate infrage kommen, regelt jedes Land unterschiedlich. Woran du Schulfähigkeit erkennst, steht in Schulreife.

Wie die Schulanmeldung abläuft

Den Zeitraum legt jedes Bundesland selbst fest. In der Regel bekommst du ein Schreiben von der zuständigen Grundschule oder vom Schulträger, also Stadt oder Gemeinde. Darin stehen Schule, Termin und die Unterlagen, die du mitbringen sollst. Termine werden oft auch in der Kita oder in der Lokalzeitung bekannt gegeben.

Die Schuleingangsuntersuchung

Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt jedes Kind. Die Untersuchung ist Pflicht und findet in der Schule, der Kita oder im Gesundheitsamt statt. Geprüft werden unter anderem Motorik, Sprache, Konzentration und soziales Verhalten. Mehr dazu in Schuleingangsuntersuchung.

Gut zu wissen

Wenn du unsicher bist, ob dein Kind schon so weit ist, sprich mit der Kita und der Grundschule. Die Erzieherinnen kennen dein Kind im Gruppenalltag, die Schule weiß, was in deinem Land möglich ist.

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Quellen

  1. Deutscher Bildungsserver (DIPF): Wann kommt mein Kind in die Schule? Einschulung und Stichtagsregelungen. Aktualisiert am 10.09.2026. Abgerufen am 19.10.2026. bildungsserver.de